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Beihilfe 2026: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten

· Redaktion
Beihilfe GKV Bund Beamte

Die GKV-Reform des Bundes kommt jetzt bei den Beamtinnen und Beamten an: Das Bundesinnenministerium setzt die Sparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wirkungsgleich über die Beihilfe um. Am stärksten betroffen sind Medikamente und Zahnersatz.

Medikamente: Zuzahlung steigt auf 7,50 bis 15 Euro

Zum Jahreswechsel steigen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente von 5 bis 10 auf 7,50 bis 15 Euro je Packung – die letzte Anhebung war mehr als 20 Jahre her. Auch beim Zahnersatz wird es teurer: Die Festzuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen sinken von 60 auf 50 Prozent.

Gestrichen wird auch die Beihilfe für homöopathische Verfahren. Teils greifen die Änderungen automatisch, teils müssen Details noch durch Beschlüsse konkretisiert werden; angestrebt wird ein zügiges Inkrafttreten.

Warum der Bund jetzt handelt

Hintergrund ist die Gerechtigkeitsdebatte um die Aufteilung der Krankenversicherung in gesetzlichen und privaten Zweig. Für den Bundeshaushalt hat das zudem einen spürbaren Effekt: Bis 2030 rechnet der Staat mit Einsparungen von bis zu 300 Millionen Euro jährlich bei stationären Behandlungen und rund 200 Millionen Euro bei Arzneimitteln.

Die Länder zögern

Der Bund ist nur Dienstherr seiner eigenen Beamtinnen und Beamten; für die große Mehrheit der Beamtenschaft entscheiden die Länder über ihre Beihilfe selbst. Eine 1:1-Übertragung ist dort systembedingt nicht möglich: Kassenpatienten zahlen feste Pauschalen, beihilfeberechtigte Personen erhalten prozentuale Anteile von ihren Rechnungen. Dazu kommt, dass die Beihilfe am Alimentationsprinzip gebunden ist. In Bayern wird geprüft, ob und wie sich die Reformwirkung übertragen lässt.

Gewerkschaften warnen vor weiteren Einschnitten

Der Beamtenbund spricht von einer gefährlichen Entwicklung und fordert, Beamte nicht zum Sündenbock der Gerechtigkeitsdebatte zu machen. Ver.di und der dbb verweisen zudem darauf, dass ein großer Teil des Kassen-Defizits auf sogenannten versicherungsfremden Leistungen beruht – etwa den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern, die jährlich 10 bis 13 Milliarden Euro kosten. Ob die Länder nachziehen und womöglich auch die Beihilfeberechtigung für Ehepartner beschränken, bleibt abzuwarten. Aktuelle Tabellenwerte der Bundesbeamten stehen in der Übersicht zur Bundesbesoldung.