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Bayern: 2,82 Prozent mehr Besoldung ab Oktober 2026

· Redaktion
Besoldung Bayern Beamte

Sechs Monate Verspätung gegenüber den Angestellten

Der Freistaat überträgt das TV-L-Ergebnis vom Februar 2026 mit einem halben Jahr Verzögerung auf seine Beamtinnen und Beamten: Während die Entgelte der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent stiegen – mindestens 100 Euro –, steigen die Bezüge im bayerischen Beamtenbereich erst zum 1. Oktober 2026. Statt 2,8 Prozent hat der Freistaat eine lineare Erhöhung um 2,82 Prozent festgelegt, der Mindestbetrag von 100 Euro entfällt für die Beamten.

Der bayerische Fahrplan bis 2028

Dem ersten Schritt folgt der zweite zum 1. September 2027 mit 2,0 Prozent – sechs Monate nach dem entsprechenden TV-L-Schritt im März 2027. Der dritte Schritt von 1,0 Prozent ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Das Bezügeanpassungsgesetz 2026/2027/2028 liegt dem Landtag vor und befindet sich im parlamentarischen Verfahren; das Finanzministerium bereitet die Vorgriffszahlung ab Oktober vor. Die aktuellen Tabellenbeträge für die eigene Besoldungsgruppe hält die Übersicht über die Besoldungstabellen für Beamte bereit.

Haushaltslage als Begründung, Kritik vom Beamtenbund

Die Staatsregierung verweist auf die angespannte Haushaltslage: Der Doppelhaushalt 2026/2027 wird ohne neue Schulden beschlossen, und die Personalkosten, die mehr als 40 Prozent des Haushaltsvolumens ausmachen, sind davon nicht ausgenommen. Die Verschiebung war bereits im November 2025 angekündigt worden und Teil des Konzepts zur Haushaltskonsolidierung.

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) sieht das deutlich anders: „Das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Dienstherrn ist regelrecht erodiert“, sagt der BBB-Vorsitzende. Er wirft dem Finanzminister vor, sämtlichen Kompromissvorschlägen Widerstand entgegengesetzt zu haben. Viele bayerische Kommunen ziehen mit und verschieben die Anhebung ihrer Beamtenbezüge ebenfalls um ein halbes Jahr – betroffen sind damit weit mehr als die rund 236.000 Beamtinnen und Beamten des Freistaats.

Verfassungsgerichtsurteil: Für Bayern kein Anlass zum Nachbessern

Anders als viele andere Bundesländer sieht der Freistaat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation keinen Anlass, die Besoldung über den tariflichen Übertrag hinaus anzuheben. Die Vorgaben aus dem Jahr 2020 seien bereits 2023 vollständig umgesetzt worden; die bayerische Besoldung sei nach fachlich fundierten Berechnungen weiterhin verfassungskonform, so das Finanzministerium.

Alle Termine und Sätze der laufenden und kommenden Tarifrunden fasst unsere Übersicht zu den Tarifrunden im öffentlichen Dienst zusammen.

Quellen