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Besoldung Brandenburg 2026: +7 bis 18 % (Tabelle)

· Redaktion
Besoldung Brandenburg Beamte

Brandenburg ist das erste Bundesland, das das BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Besoldung umsetzt: Am 14. Oktober 2026 hat der Landtag in zweiter Lesung das neue Besoldungsgesetz verabschiedet. Die Bezüge gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026 und sind mit den Dezemberbezügen zahlbar.

Das bringt das neue Gesetz für Beamte in Brandenburg

Je nach Besoldungsgruppe steigen die Grundgehälter in der A-Besoldung um 7 bis 17 Prozent, in der B-Besoldung um etwa 18 Prozent. In A 13 steigt der Stufenwert 1 von 5.072,24 auf 5.954,64 Euro (+17,4 %). Rund 32.200 aktive Beamtinnen und Beamte, 2.800 Anwärter und 21.100 Versorgungsempfänger profitieren – rund 429,6 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr 2026.

Zudem werden künftige Anpassungen an den Nominallohnindex gekoppelt, der Familiensonderzuschlag wird gestrichen und ab 1. März 2027 gilt die 41-Stunden-Woche (befristet bis 31. Juli 2032). Der Familienzuschlag bleibt unverändert (377,16/888,39 €).

Aktuelle Gehaltstabellen 2026 in Brandenburg

Diese Grundgehaltssätze gelten ab dem 1. Januar 2026 (monatlich, brutto, ohne Zulagen):

  • A 12: 5.321,28 – 6.593,67 € (Stufe 4: 5.866,59 €)
  • A 13: 5.954,64 – 7.331,17 € (Stufe 4: 6.544,59 €)
  • A 14: 6.330,43 – 8.117,65 € (Stufe 4: 7.096,39 €)
  • B 10: 18.498,66 €
  • W 3 (Professor:innen): 9.915,36 €

Anwärterbezüge: 1.578,37 € (A 5 bis A 8) bis 1.834,42 € (A 13 mit Zulage oder R 1). Vorher: A 13 Stufe 1 5.072,24 €, B 10 15.617,27 € – die Tabelle Brandenburg 2025 zeigt die alten Werte. Vergleich: die Bundesbesoldung 2026.

Rückzahlung: Wie viel Nachzahlung kommt?

Das Land zahlt den Aufschlag rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit den Dezemberbezügen 2026 nach. Bei A 13, Stufe 4, sind das rund 1.033 € im Monat – rund 11.400 € für die elf Monate bis November, je nach Gruppe und Stufe variierend.

Häufige Fragen zur Besoldung in Brandenburg

Wann wird die höhere Besoldung ausgezahlt? Mit den Dezemberbezügen 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Wie stark steigt die Besoldung? In der A-Besoldung um 7 bis 17 Prozent, in der B-Besoldung um etwa 18 Prozent – je nach Besoldungsgruppe und Stufe.

Erhöht sich der Familienzuschlag? Nein, er bleibt bei 377,16 Euro (erstes und zweites Kind) bzw. 888,39 Euro (ab dem dritten Kind).

Was ändert sich bei der Arbeitszeit? Ab 1. März 2027 gilt regulär die 41-Stunden-Woche, befristet bis 31. Juli 2032; bis dahin bleiben es 40 Stunden.

Quellen