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Besoldungstabelle Hessen 2026: Alle Gehälter

· Redaktion
Besoldung Hessen Beamte

Landesbeamte in Hessen bekommen spürbar mehr Geld: Der Landtag hat am 3. September 2026 das HBesVAnpG 2026/2027 verabschiedet. Ab 1. Juli 2026 steigen die Grundgehälter, Familienzuschläge und Amtszulagen um 3,02 Prozent – in den unteren Besoldungsgruppen mindestens um 110 Euro pro Monat. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Besoldungstabelle Hessen 2026 mit allen Beträgen der Besoldungsordnungen A, B und W stellen wir hier zusammen.

HBesVAnpG 2026/2027: Was der Landtag beschlossen hat

Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2026; die erste Gehaltssteigerung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Betroffen sind alle Bezügebestandteile: Grundgehaltssätze, Familienzuschlag, Amtszulagen und die allgemeine Stellenzulage steigen jeweils um 3,02 Prozent. Weil in den unteren Gruppen (etwa A 6 bis A 10) die prozentuale Erhöhung weniger als 110 Euro ausmacht, greift dort der Mindestbetrag – jede Erhöhung beträgt damit „mindestens 110 Euro“.

Zugleich ersetzt ein Familieneinkünfte-Modell das bisherige Alleinverdienermodell: In Familien mit zwei Kindern wird ein fiktives Partnereinkommen von annähernd 1.000 Euro pro Monat angerechnet, der Familienzuschlag für die beiden ersten Kinder steigt um je 87 Euro. Zusätzlich werden Beamtinnen und Beamte, die am 31. Dezember 2025 noch in der Stufe 1 standen, zum 1. Januar 2026 in die Stufe 2 übergeleitet – einmalig, ohne Anrechnung der bereits verbrachten Zeit. Kritik kommt von DGB und Landtagsopposition: Das fiktive Partnereinkommen sei „rechtlich fragwürdig“, eine Härtefallregelung für Alleinerziehende fehle vollkommen.

Besoldungsordnung A: Grundgehälter im Überblick

Messlat ist die aktuell gültige Tabelle 2025a (gültig bis 30. Juni 2026). Ab 1. Juli 2026 gelten die um 3,02 Prozent erhöhten Beträge – die folgende Übersicht zeigt die Stufen 1 und 8 je Besoldungsgruppe:

BesoldungsgruppeStufe 1 (bis 30.06.2026)Stufe 1 (ab 01.07.2026)Stufe 8 (bis 30.06.2026)Stufe 8 (ab 01.07.2026)
A 62.652,50 €2.762,50 €3.165,12 €3.275,12 €
A 72.762,63 €2.872,63 €3.411,61 €3.521,61 €
A 82.925,19 €3.035,19 €3.713,13 €3.825,27 €
A 93.100,87 €3.210,87 €3.951,75 €4.071,09 €
A 103.323,75 €3.433,75 €4.431,57 €4.565,40 €
A 113.810,14 €3.925,21 €4.939,23 €5.088,39 €
A 124.086,78 €4.210,20 €5.457,90 €5.622,73 €
A 134.756,83 €4.900,49 €6.075,13 €6.258,60 €
A 145.005,42 €5.156,58 €6.735,59 €6.939,00 €
A 156.139,94 €6.325,37 €7.614,84 €7.844,81 €
A 166.780,15 €6.984,91 €8.491,39 €8.747,83 €

Alle Stufen und Besoldungsgruppen finden sich in unserer Besoldungstabelle Hessen – den eigenen Monatsgehalt kann man im Besoldungsrechner Hessen berechnen. Der hessische Spitzenwert liegt 2026 bei 8.747,83 Euro in der Gruppe A 16, Stufe 8 – Grundgehalt, ohne Familienzuschlag und monatliche Sonderzahlung.

Besoldungsordnungen B und W

Der oberste Dienst (Besoldungsordnung B, einstufig) und die Besoldungsordnung W steigen mit. Die wichtigsten Beträge:

Gruppebis 30.06.2026ab 01.07.2026ab 01.10.2027
B 17.614,08 €7.844,03 €8.063,66 €
B 39.384,10 €9.667,50 €9.938,19 €
B 510.568,11 €10.887,27 €11.192,11 €
B 711.746,54 €12.101,29 €12.440,13 €
B 913.104,23 €13.499,98 €13.877,98 €
B 1116.041,36 €16.525,81 €16.988,53 €
W 15.276,08 €5.435,42 €5.587,61 €
W 3 (max.)8.491,84 €8.748,29 €8.993,24 €

Im obersten Dienst erreicht die Gruppe B 11 ab Oktober 2027 16.988,53 Euro Grundgehalt pro Monat.

Prognose 2027: Weitere 2,8 Prozent

Zum 1. Oktober 2027 steigen die Grundgehälter und Familienzuschläge erneut um 2,8 Prozent – auf die bereits erhöhten Werte von 2026. Beispiel: A 13, Stufe 1, liegt damit bei rund 5.037,70 Euro, der Höchstbetrag A 16, Stufe 8, bei rund 8.992,77 Euro Grundgehalt. Die vollständigen Prognosewerte hat unsere Hessen-Prognostabelle 2027 für alle Gruppen und Stufen zusammengestellt.

Häufige Fragen zur Besoldungstabelle Hessen 2026

Ab wann bekommen hessische Beamte 2026 mehr Geld?
Ab 1. Juli 2026 steigen die Bezüge um 3,02 Prozent (mind. 110 Euro), ab 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent. Grundlage ist das HBesVAnpG 2026/2027 vom 3. September 2026.

Welche Besoldungsgruppe gilt für Lehrkräfte in Hessen?
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis stehen je nach Laufbahn in der Regel in den Gruppen A 13 bis A 16. A 13 beginnt ab 1. Juli 2026 bei 4.900,49 Euro (Stufe 1, ohne Familienzuschlag), A 16 endet bei 8.747,83 Euro (Stufe 8).

Wofür gibt es den Mindestbetrag von 110 Euro?
In den unteren Besoldungsgruppen (v. a. A 6 bis A 10) wären 3,02 Prozent weniger als 110 Euro. Dort wird der Mindestbetrag ausgezahlt, damit alle Beamtinnen und Beamten spürbar mehr erhalten.

Was ist das neue Familieneinkünfte-Modell?
Es ersetzt das Alleinverdienermodell: In Familien mit zwei Kindern wird ein fiktives Partnereinkommen von annähernd 1.000 Euro pro Monat angerechnet, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder steigt um je 87 Euro.

Gibt es in Hessen weitere finanzielle Vorteile?
Ja: Neben Grundgehalt und Familienzuschlag erhalten hessische Beamte eine monatliche Sonderzahlung; dazu kommen überdurchschnittliche Beihilfeleistungen und das Landesticket für die freie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Quellen

  • HBesVAnpG 2026/2027, GVBl. 2026 Nr. 57 (amtlicher Gesetzestext): innen.hessen.de
  • Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung: „Beamte und Richter erhalten künftig mehr Geld“ (22.06.2026): hessen.de
  • hessenschau.de: „Besoldung: Beamte in Hessen bekommen knapp sechs Prozent mehr Geld“: hessenschau.de