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Bundesbesoldung: Kabinett vertagt erneut, Frist 30. November

· Redaktion
Besoldung Bundesbeamte Tarif Reform

Das Bundesalimentationsgesetz bleibt weiter ein rotes Tuch in Berlin. Nach den Kabinettsitzungen am 30. September und am 15. Oktober hat die Regierung den überarbeiteten Gesetzentwurf erneut nicht beschlossen. Die Erhöhungen laufen deshalb weiter nur als Abschläge – die Gewerkschaften erhöhen den Druck.

Zwei Stufen, bisher nur als Abschlag

Rückwirkend zum 1. April 2025 steigen die Bezüge um 3,0 Prozent, zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. Beide Stufen zahlt der Bund bereits vorab: Die erste Abschlagszahlung floss im Dezember 2025, die zweite kommt seit Mai 2026 dazu. Rechts unsicher bleibt die Bundesbesoldung, solange das Gesetz nicht verabschiedet ist. Dobrindt hatte ein Kabinett noch für September angekündigt – vergebens. Das Ministerium sagt seit Mitte Oktober nur noch, die Abstimmungen liefen weiter; einen neuen Termin gibt es nicht.

Streitpunkt: das fiktive Partnereinkommen

Im Zentrum der Debatte steht das sogenannte Doppelverdienermodell. Der Bund will den Ehegattenbestandteil abschaffen und bei der Mindestbesoldung ein fiktives Partnereinkommen anrechnen – für 2026 sind das 22.648 Euro brutto im Jahr. Nur mit diesem zweiten Einkommen erreichen viele Bezüge die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grenze von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. DGB und dbb halten die Anrechnung für verfassungswidrig; die 1.000-Euro-Entlastungsprämie ist im Mai im Bundesrat gescheitert.

Gewerkschaften fordern Beschluss bis Ende November

Die Zollgewerkschaft BDZ verlangt einen Kabinettsbeschluss bis spätestens 30. November 2026, ver.di mahnte die Verzögerung im Oktober-Gespräch mit Dobrindt direkt an. Danach folgen noch Bundestag, Bundesrat und Verkündung – rechtssicher umgesetzt wird die Bundesbesoldung damit realistisch frühestens 2027. Betroffen sind rund 200.000 Bundesbeamte, 180.000 Soldatinnen und Soldaten sowie hundertetausende Versorgungsempfänger.

Was das für die Bundesbesoldung bedeutet

Die Abschläge laufen unverändert weiter, mögliche Nachzahlungen richten sich nach dem endgültigen Gesetz. Neue Widersprüche müssen laut BMI nicht eingereicht werden, um Ansprüche zu sichern. Den aktuellen Stand Ihrer Bezüge finden Sie in den Besoldungstabellen – der Besoldungsvergleichsrechner zeigt, wie Ihr Land im Vergleich dasteht.

Quellen