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Entlassung wegen Chat-Hetze: BVerwG-Urteil für Justizbeamte

· Redaktion
Beamte Gericht NRW Verfassungstreue

Chatgruppe mit über 100 Hetz-Beiträgen

Zwei Justizwachtmeister aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln waren an einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe beteiligt, die 2020 öffentlich wurde. 14 der 17 Mitglieder waren Beamte aus verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Ermittler fanden dort über 100 volksverhetzende, rassistische und rechtsextreme Inhalte sowie NS-verherrlichende Beiträge – in Nachrichten, Bildern und Videos. Ein Beamter hatte 30 Inhalte selbst gepostet, rund 80 weitere befanden sich in 32 Einzelchats auf seinem Telefon. Der Zeitraum: 2018 bis 2020.

Straf- und Disziplinarverfahren

Strafrechtlich endete der Fall rechtskräftig: Wegen Volksverhetzung und Kennzeichenverwendung verurteilt, 160 Tagessätze Gesamtgeldstrafe. Das Land NRW klagte 2022 auf Entfernung beider. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied 2023 für den Dienstherrn, das OVG Münster bestätigte 2025: Beide hätten gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen.

BVerwG verlangt innere Gesinnung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte beide Urteile am 22. Oktober 2026 im Ergebnis (Az. 2 C 2.26 und 2 C 4.26) – mit einer grundlegenden Korrektur: Die Verfassungstreuepflicht nach § 33 BeamtStG verlangt zusätzlich zur objektiven Handlung eine verfassungsfeindliche innere Einstellung. Das bloße Weiterleiten von Inhalten, die nach außen verfassungsfeindlich wirken, genügt nicht. Das Urteil knüpft an einen Feuerwehrmann-Fall vom Juni 2026 an.

Entlassung und Zurückstufung

Beide hätten jedoch gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen, die auch außerhalb des Dienstes gilt. Die Schwere der Taten des einen rechtfertigt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; der Gruppengründer zeigte „ungewöhnliche Bemühungen zur Aufarbeitung“ – bei ihm sei das Vertrauen nicht endgültig zerstört, daher genügt eine Zurückstufung. NRW, dessen Vertreterin das Verhalten „unsäglich“ nannte, hatte in beiden Fällen die Entlassung gefordert. Der Vorsitzende Richter betonte, bei Dienstvergehen sei „der Staat nicht wehrlos“.

Das Urteil setzt Maßstäbe für künftige Chat-Verfahren im öffentlichen Dienst. Zur Debatte um den Beamtenstand haben wir hier berichtet; aktuelle Gehaltssätze finden Sie in den Besoldungstabellen.

Quellen