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Gehaltserhöhung 2027: Alle Termine für TVöD, TV-L und TV-H

· Redaktion
Tarif TVöD TV-L Besoldung

März 2027: Der feststehende TV-L-Schritt

Für die Angestellten der Länder (ohne Hessen) ist der Fahrplan durch den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 verbindlich: Nach dem ersten Schritt zum 1. April 2026 (plus 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro) steigen die Entgelte zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent. Zum 1. Januar 2028 folgt mit 1,0 Prozent der letzte Schritt – zusammen sind es 5,8 Prozent bei einer Laufzeit bis zum 31. Januar 2028. Die nächste Länder-Tarifrunde dürfte damit bereits im Herbst 2027 vorbereitet werden.

TVöD: Neue Tarifrunde ab April 2027

Bund und Kommunen haben ihre letzte Erhöhung bereits erhalten: Am 1. Mai 2026 stiegen die TVöD-Tabellenentgelte um 2,8 Prozent – der zweite Schritt des Tarifabschlusses von 2025, der erste brachte zum 1. April 2025 plus 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro). Der Vertrag läuft am 31. März 2027 aus; bis zu einem neuen Ergebnis ist keine weitere Erhöhung vorgesehen.

Der Zeitplan für die kommende TVöD-Runde steht: Am 16. März 2027 präsentieren ver.di und der dbb ihre Forderungen, die erste Verhandlungsrunde mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und dem Bund ist für den 9. April 2027 angesetzt, weitere Runden folgen im Mai. Alle Termine der Runde hält die Übersicht über die Tarifrunden im öffentlichen Dienst aktuell.

Hessen: TV-H schreitet im Oktober 2027 weiter

Hessen verhandelt eigenständig den TV-H: Nach dem Schritt zum 1. Juli 2026 (plus 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro) folgen zum 1. Oktober 2027 weitere 2,8 Prozent. Der Tarifvertrag läuft voraussichtlich am 29. Februar 2028 aus. Im Beamtenbereich legt das Land noch einen drauf: Das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz sieht ab Juli 2026 eine Steigerung um 3,02 Prozent vor (mindestens 110 Euro), der zweite Schritt von 2,8 Prozent folgt im Oktober 2027. Die zusätzlichen Mehrkosten für das Land: über 750 Millionen Euro pro Jahr.

2027: Das Jahr der Besoldungsentscheidungen

Für Beamtinnen und Beamte entscheidet in jedem Bundesland der Gesetzgeber, wann und in welcher Höhe das Tarifergebnis übertragen wird – entstanden ist ein Flickenteppich aus sechzehn verschiedenen Fahrplänen. Im Hintergrund wirkt das Bundesverfassungsgericht: Mit den Beschlüssen zur amtsangemessenen Alimentation vom 4. Mai 2020 und 17. September 2025 hatte das Gericht mehrere Besoldungssysteme für verfassungswidrig zu niedrig erklärt. Der Bund will sie mit dem Bundesalimentationsgesetz umsetzen; der am 14. April 2026 vorgelegte Entwurf sieht unter anderem eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026 vor. Die Gewerkschaften fordern, die Tarifergebnisse zeitnah und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.

Wer seinen aktuellen Monatsbetrag nachprüfen will, findet ihn in den Besoldungstabellen für Beamte.

Quellen