Logo
← Zurück zum Blog

Jahressonderzahlung 2026: Bis zu 7.818 Euro im November

· Redaktion
TVöD TV-L Jahressonderzahlung Weihnachtsgeld

Im November kommt die höchste Gehaltszahlung des Jahres: Neben dem regulären November-Entgelt zahlen Bund, Länder und Kommunen die Jahressonderzahlung – umgangssprachlich Weihnachtsgeld. 2026 fällt die Zahlung bei vielen spürbar höher aus als im Vorjahr. Hier die wichtigsten Zahlen für TVöD und TV-L.

Kommunen: erstmals einheitlich 85 Prozent

Beim TVöD VKA gilt 2026 eine Neuerung: Erstmals zahlen alle Entgeltgruppen einheitlich 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli, August und September. In Vollzeit reicht die Spanne von 2.154,37 Euro in E 1 bis 7.818,14 Euro in E 15Ü, jeweils in der höchsten Stufe. Vor allem die höheren Entgeltgruppen gewinnen: In E 13 bis E 15 springt der Satz von 51,78 auf 85 Prozent. In den unteren Entgeltgruppen zahlen kommunale Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 90 Prozent.

Bund und Länder bleiben bei der Staffel

Beim Bund (TVöD Bund) bleibt die Staffel nach Entgeltgruppen bestehen: 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12 und 75 Prozent in E 13 bis E 15. Auch beim TV-L (Länder außer Hessen) sind die Sätze seit 2021 unverändert: 87,43 Prozent (E 1–E 4), 88,14 Prozent (E 5–E 8), 74,35 Prozent (E 9a–E 11), 46,47 Prozent (E 12–E 13) und 32,53 Prozent (E 14–E 15). Aktuelle Tabellen und Bezüge stehen in der Übersicht über die Besoldungstabellen, der Stand der anstehenden Erhöhungen in den Tarifrunden.

Warum die Zahlung 2026 höher ausfällt als 2025

Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli bis September, Stichtag ist der 1. Dezember – je vollem Beschäftigungsmonat zählt ein Zwölftel. Weil die Bemessungsmonate 2026 nach der Tariferhöhung vom 1. April liegen, ist die Basis höher und damit auch die Zahlung. Alle Beträge sind Bruttowerte; die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Tauschtage: Der Abzug erfolgt schon im November

Einen Haken gibt es für Tauschtage: Wer bis zum 1. September 2026 Tauschtage nach § 29a TVöD beantragt hat, bekommt 2027 bis zu drei freie Tage. Abgezogen wird das schon mit der Jahressonderzahlung im November 2026 – ein Tag kostet bei einer Fünf-Tage-Woche rund 5,4 Prozent der Zahlung. Ob sich ein Antrag lohnt, lässt sich vorab in unserem Gehaltsvergleichsrechner einordnen.

Quellen