Logo
← Zurück zum Blog

Thüringen: Besoldungsgesetz im Landtag blockiert

· Redaktion
Thüringen Besoldung Landtag Nachzahlung

Was das Thüringer Besoldungsgesetz regelt

Im Thüringer Landtag steckt die Besoldungsanpassung für 2026 bis 2028 seit Juni im Verfahren – mit deutlicher Verspätung. Der Gesetzentwurf überträgt das Tarifergebnis der Länder auf die Beamten: 2,8 Prozent mehr rückwirkend zum 1. April 2026, dann 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Hinzu kommt eine Nachzahlung für 2025, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation geboten hat. Ausgezahlt werden soll das Plus mit den Dezemberbezügen 2026.

Dysfunktionaler Landtag blockiert den Beschluss

Seit dem 3. September 2026 tagen die Ausschüsse des Thüringer Landtags wegen der sogenannten Dysfunktionalität nicht wie geplant – Auslöser ist das Chaos in der BSW-Fraktion. Leidtragender ist das Besoldungsgesetz: Die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 1. Oktober endete ohne Beschlussvorlage – die Plenarwoche vom 7. bis 9. Oktober verstrich ohne Entscheidung.

tbb-Landesvorsitzender Frank Schönborn: „Die verfassungsgemäße Alimentation der Beamten darf nicht auf dem Rücken politischer Ränkespiele erfolgen.“ Bei der jüngsten erneuten Ausschussberatung konnten die Anhörungen noch nicht abgeschlossen werden – ihre Ergebnisse sollen am 4. November ausgewertet werden.

Sonderplenum im November: Rettet es die Dezemberauszahlung?

Die CDU-Fraktion spürt „einen Zeitdruck, der uns zwingt, bis Anfang November zu einer Entscheidung zu kommen“ und bringt ein Sonderplenum ins Spiel. Auch der Thüringer Beamtenbund erwartet genau das: außerplanmäßige Ausschusssitzung und Sonderplenum für Anfang November, damit Gesetz und Nachzahlungen noch mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.

Offen ist außerdem, welche Änderungen der Entwurf noch nimmt: Die kritische Stellungnahme des tbb hat im Landtag Änderungsanträge ausgelöst. Betroffen sind rund 33.000 Thüringer Beamte, von Lehrkräften über Polizistinnen und Polizisten bis zu Feuerwehrleuten, sowie viele Versorgungsempfänger.

Was Beamtinnen und Beamte jetzt wissen sollten

Kommt das Gesetz, gilt die Anpassung für alle betroffenen Gruppen – ein eigener Widerspruch ist dafür nicht nötig. Entscheidend bleibt der Zeitplan: Die Gewerkschaften setzen darauf, dass Verabschiedung und Auszahlung noch vor Jahresende erfolgen. Aktuelle Tabellen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht zur Besoldung; Hintergründe der Karlsruher Vorgaben liefert der Bereich Tarifrunden.

Quellen