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Zusatzbeitrag 2027: GKV stabil bei 2,9 % – wer zahlt mehr

· Redaktion
Krankenversicherung Zusatzbeitrag Sozialversicherung Nettogehalt

Der GKV-Schätzerkreis hat beraten: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung soll 2027 unverändert bei 2,9 Prozent liegen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nannte die Prognose ein gutes Zeichen; der amtliche Wert wird bis zum 1. November festgelegt. Möglich macht die Stabilität vor allem das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Kassen 2027 um bis zu 15 Milliarden Euro entlastet – die Ausgaben steigen deutlich langsamer als im laufenden Jahr.

Der Schätzerkreis tagt traditionell Mitte Oktober; ihm gehören Fachleute von Ministerium, BAS und GKV-Spitzenverband an. 2026 lag der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent, die Kassen erhoben im Schnitt aber bereits 3,13 Prozent. Vor der Sitzung rechneten IGES, PKV-Verband und das Ministerium selbst mit 3,3 bis 3,7 Prozent – die Empfehlung liegt deutlich darunter. Der vom Bundesministerium festgelegte Richtwert bildet den Maßstab, die tatsächlich erhobenen Sätze entscheiden die einzelnen Kassen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen deutlich

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozium sieht für 2027 vor: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat – zusätzlich zur Lohnanpassung (2025: plus 4,38 Prozent) kommen 300 Euro aus dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wächst von 101.400 auf 106.200 Euro im Jahr, die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 84.150 Euro, die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro. Kabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen; die Beschlüsse stehen für Oktober und November an. Wer 5.812,50 bis 6.375 Euro verdient, fällt 2027 in die volle Beitragspflicht.

Was das für den öffentlichen Dienst bedeutet

Für GKV-versicherte Angestellte im öffentlichen Dienst bleibt der Beitragssatz stabil, die Abzüge über die höheren Bemessungsgrenzen steigen trotzdem. Beihilfeberechtigte Beamte sind vom Zusatzbeitrag ausgenommen, ihre private Restkostenversicherung orientiert sich aber an der GKV-Entwicklung. Wer prüfen will, was vom Brutto übrig bleibt, nutzt den Vergleichsrechner; die aktuellen Tabellen stehen im Besoldungsrechner.

Quellen