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Beamte Bund Aktuell

Besoldungsrunde 2010

Laufzeit

01.01.2010 – 29.02.2012

Chronologie

Sonstiges

Empfehlung von Innenminister de Maizière zur Übertragung des Tarifergebnisses der Tarifrunde 2010 TVöD auf die Bundesbeamten

Innenminister de Maizière schlägt vor, dass die Bundesregierung das Ergebnis der Verhandlungsrunde 2010 zum TVöD auch für den Bereich der Bundesbeamten anwendet.

Sonstiges

Beispielhafte Besoldungstabellen bei wirkungsgleicher Übertragung

Folgende Übersicht zeigt exemplarisch die Besoldungstabellen, sofern das Ergebnis der Tarifrunde 2010 (TVöD) wirkungsgleich auf die Bundesbeamten angewendet würde: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Referenz 01.01.2010 | +1,2% | 31.12.2010 | Tabelle 2010 / Rechner 2010 / Veränderungen 01.01.2011 | +0,6% | 31.07.2011 | Tabelle 2011a / Rechner 2011a / Veränderungen 01.08.2011 | +0,5% | 29.02.2012 | Tabelle 2011b / Rechner 2011b / Veränderungen Da zum Stichtag 01.01.2011 die zuvor zeitweise suspendierte jährliche Sondervergütung (Weihnachtsgeld) wieder eingeführt wird, resultiert dies in einer linearen Anhebung von 2,44 % innerhalb der Besoldungstabelle. Ab diesem Datum gelten daher abweichende Werte: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Referenz 01.01.2011 | +2,44% (+0,6%) | 31.07.2011 | Tabelle 2011a / Rechner 2011a 01.08.2011 | +0,5% | 29.02.2012 | Tabelle 2011b / Rechner 2011b

Sonstiges

Kündigung der Übertragung durch Finanzminister

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gibt bekannt, dass der erzielte Tarifabschluss auf die besoldeten Beamten des Bundes übertragen wird. Er charakterisiert den Abschluss als einen „Kompromiss mit Augenmaß“, welcher sowohl die Belange der Beschäftigten als auch die prekäre Lage des Staatshaushalts berücksichtige.

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung

Das Bundesministerium des Innern hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung für die Jahre 2010/2011 eingebracht. Danach sollen die Bezüge rückwirkend zum 01.01.2010 um 1,2 % (entsprechend dem TVöD), zum 01.01.2011 um 0,6 % (ebenfalls entsprechend dem TVöD) sowie zum 01.08.2011 um 0,3 % angehoben werden. Diese letzte Erhöhung fällt um 0,2 Prozentpunkte geringer aus als die Steigerung nach dem TVöD; Grundlage hierfür ist §14a BBesG. Gemäß dieser Vorschrift wird jeder Besoldungsanpassung ab der neunten Anpassung nach dem 31.12.2002 bis einschließlich 31.12.2017 ein Durchschnittsbetrag von 0,2 % abgezogen. Für den Bundeshaushalt sind folgende Kosten angesetzt: 190 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2010, 394 Millionen Euro für 2011 und ab dem Haushaltsjahr 2012 jeweils 365 Millionen Euro. Details zur Umsetzung: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Referenz 01.01.2010 | +1,2% | 31.12.2010 | Tabelle 2010 / Rechner 2010 / Veränderungen 01.01.2011 | +2,44% (+0,6%) | 31.07.2011 | Tabelle 2011a / Rechner 2011a / Veränderungen 01.08.2011 | +0,3% | 29.02.2012 | Tabelle 2011b / Rechner 2011b / Veränderungen

Sonstiges

Auszahlung der Besoldungserhöhung

Angesichts der bereitgestellten Mittel durch das Bundesfinanzministerium ist zu erwarten, dass die Besoldungserhöhung mit dem Augustgehalt ausgezahlt wird. Dabei wird auf den provisorischen Charakter hin gewiesen, da das laufende Gesetzgebungsverfahren noch andauert.

Sonstiges

Behandlung im Bundesrat

Auf der Tagesordnungspunkt 13 der 871. Sitzung des Bundesrats steht der "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)" zur Debatte. Der Beschluss fasst sich in dem Tenor zusammen: "keine Einwendungen".

Sonstiges

Steuerzahlerbund und CDU-Politiker kritisieren Besoldungsanpassung; Berichte über vorgesehene Einsparungen

Der Steuerzahlerbund bezeichnete die Besoldungsanpassung als „unverantwortliche Gehaltssteigerung“, deren Kosten für die Bürger bis Ende 2012 etwa eine Milliarde Euro betragen würden. Anlässlich der Bundestagsberatung am 10.06. forderte er, diese Entwicklung umgehend zu stoppen. Unterstützung kam von Michael Fuchs, Mitglied des CDU-Bundesvorstands („Alle Ausgaben müssen überprüft werden...“) sowie Josef Schlarmann, Vorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung, der die Erhöhung für signaltechnisch falsch hielt. Medienberichten zufolge hatte sich die Bundesregierung schon vor der Klausurtagung auf Sparmaßnahmen geeinigt. Diese umfassten den Abbau von 10.000 bis 15.000 Stellen in der Verwaltung bis 2014 sowie die Senkung der Beamtenbezüge ab 2011 um 2,5 %.

Sonstiges

Bundesregierung stellt Sparziele vor: Bezüge sinken 2011 um 2,5%, dbb kritisiert Maßnahmen scharf

Als Folge der Kabinettsklausur präsentierte die Bundesregierung „Eckpunkte für die weitere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014“. Darin sind eine Senkung der Beamtenbezüge um 2,5 % im Jahr 2011 sowie der dauerhafte Abbau von über 10.000 Stellen bis 2014 enthalten. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) übt harte Kritik an diesen Plänen. Vorsitzender Peter Heesen wies darauf hin, dass seit 2000 fast acht Prozent der Beschäftigten abgebaut wurden und der Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt auf nunmehr 8,4 Prozent gesunken sei – ein europaweiter Tiefststand. Zudem fehlten dem Bund bereits jetzt Fachkräfte wie Physiker, Chemiker, Ärzte, IT-Spezialisten, Mitarbeiter im Sprachendienst und Ingenieure. Zur geplanten Gehaltskürzung monierte Heesen einen Vertrauensverlust: Die Halbierung des Weihnachtsgeldes 2005 sei laut Angela Merkel und Wolfgang Schäuble explizit auf fünf Jahre begrenzt gewesen. Da die Rücknahme der Kürzung erst zum 1. Januar 2011 erfolge, handle es sich um gebrochene Zusagen. Eine Regierung, die nach dem Motto „versprochen – gebrochen“ agiere, verdiene kein Vertrauen.

Sonstiges

Zweite und dritte Beratung des Besoldungsanpassungsgesetzes wird abgesagt

Die für den 17.06. angesetzte zweite und dritte Beratung der Bundesregierung bezüglich des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 26 der 49. Sitzung des Bundestags) wurde storniert.

Sonstiges

Innenausschuss legt Beschlusstermin für BBVAnpG 2010/2011 fest; Ver.di bestätigt befristete Kürzung

Im Rahmen einer Beratung im Innenausschuß des Bundestages wurde der 29.09.2010 als Datum für die abschließende Aussprache zum BBVAnpG 2010/2011 bestimmt. Für den 30.09. ist die Abstimmung in der zweiten und dritten Lesung geplant. Die Gewerkschaft Ver.di teilte mit, dass infolge ihrer Intervention die Nichterhöhung der Sonderzahlung nicht mehr zeitlich unbefristet, sondern nur noch bis zum 31.12.2014 gelten werde.

Sonstiges

Bundestag verabschiedet Neufassung des BBVAnpG 2010/2011 mit Verlängerung der Sonderzahlungskürzung bis 2015

Der Bundestag hat die Neufassung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) beschlossen. Das Gesetz verschiebt das Ende der Absenkung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), ursprünglich für den 01.01.2011 vorgesehen, um vier Jahre auf den 01.01.2015.

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