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Beamte Bund Aktuell

Besoldungsrunde 2014

Laufzeit

01.03.2014 – 29.02.2016

Chronologie

Sonstiges

Von Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern wird das Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2014 verkündet

Von Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern wird das Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2014 verkündet. Dieses sieht bei einer Laufzeit von 2 Jahren die folgenden linearen Entgelterhöhungen vor: 01.03.2014: +3,0% mindestens 90 € 01.03.2015: +2,4% Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigt bereits mit der Verkündung des Tarifergebnisses dessen Übernahme auf die Besoldung der Bundesbeamten an: "Ich werde dem Bundeskabinett im Einvernehmen mit dem Finanzminister einen Gesetzentwurf vorlegen. Darin wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen." Sonderseite zur Tarifrunde TVöD 2014

Sonstiges

Es wurde seitens des Bundesinnenministeriums zwar angekündigt, den Tarifabschluß TVöD zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Bundesbeamten und Soldaten zu übertragen, es wurde dabei aber offen

Es wurde seitens des Bundesinnenministeriums zwar angekündigt, den Tarifabschluß TVöD zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Bundesbeamten und Soldaten zu übertragen, es wurde dabei aber offen gelassen, wie insbesondere mit dem Garantiebetrag in Zusammenhang mit der Kürzung der Besoldungserhöhungen um jeweils 0,2 Prozenpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage verfahren werden soll. Es sind damit mehrere Szenarien der Besoldungserhöhung denkbar, die im Folgenden beispielhaft dargestellt werden: Szenario A: +3,1% ohne Garantiebetrag Die Entgelterhöhung TVöD ohne Garantiebetrag wird mit 3,3% angenommen. Dies entspricht auch der Entgelterhöhung TV-V. Davon werden 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage abgezogen. Szenario gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte A 01.03.2014 +3,1% 28.02.2015 Tabelle 2014 Rechner 2014 Analyse Szenario B: +2,8% ohne Garantiebetrag (worst case Szenario) Die lineare Entgelterhöhung TVöD beträgt 3,0% abzüglich 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage. Es kommt hier kein Garantiebetrag zur Anwendung, womit dieses Szenario als die ungünstigste Möglichkeit und damit wahrscheinlich als untere Grenze der Besoldungserhöhung 2014 zu sehen ist. Szenario gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte B 01.03.2014 +2,8% 28.02.2015 Tabelle 2014 Rechner 2014 Analyse Szenario C: +2,8% mit 90 € Garantiebetrag (best case Szenario) In diesem Szenario würde der vollständige Garantiebetrag zur Anwendung kommen. Die lineare Besoldungserhöhung würde zwar um die üblichen 0,2 Prozentpunkte gekürzt, nicht aber der Garantiebetrag. Allerdings würde sich der Garantiebetrag dabei auf Grundgehälter bis 3214 € auswirken und damit eine Besserstellung gegenüber dem Tarifabschluß darstellen (beim TVöD liegt diese Grenze bei 3000 €). Szenario gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte C 01.03.2014 +2,8% min. 90 € 28.02.2015 Tabelle 2014 Rechner 2014 Analyse Szenario D: +2,8% mit 84 € Garantiebetrag Wie Szenario C nur mit einem anteilsmäßig gekürzten Garantiebetrag. Berechnungsweg: 90*(3,0-0,2)/3,0 = 90*28/30 = 84 Der Garantiebetrag wirkt sich hier wie beim TVöD auf alle Grundgehälter unter 3000 € aus (3000 * 2,8% = 84). Szenario gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte D 01.03.2014 +2,8% min. 84 € 28.02.2015 Tabelle 2014 Rechner 2014 Analyse

Sonstiges

Die Gewerkschaft ver

Die Gewerkschaft ver.di veröffentlicht ein Flugblatt zur Besoldungsrunde 2014 in der eine weitere Berechnungsmethode für die neue Besoldungstabelle verwendet wird: Die Berechnung in o.g. Beispiel von ver.di bezieht sich auf einen verheirateten Beamten mit 2 Kindern ohne weitere Zulagen. Als Garantiebetrag verwendet ver.di 88,20 € was einem Abzug von 2% von 90 € entspräche. Szenario E (ver.di): +2,8% mit 88,20 € Garantiebetrag Szenario gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte E 01.03.2014 +2,8% min. 88,20 € 28.02.2015 Tabelle 2014 Rechner 2014 Analyse

Quelle
Sonstiges

Nach bislang unbestätigten Meldungen liegt inzwischen ein Referentenentwurf im BMI vor

Nach bislang unbestätigten Meldungen liegt inzwischen ein Referentenentwurf im BMI vor. Demnach sei eine Erhöhung um 2,8% bei einem Sockelbetrag von 90 € vorgesehen.

Sonstiges

Nach dem uns inzwischen vorliegenden Referentenentwurf soll die Besoldungserhöhung zum 01

Nach dem uns inzwischen vorliegenden Referentenentwurf soll die Besoldungserhöhung zum 01.03.2014 2,8% betragen, zum 01.03.2015 2,2%. Die Formulierung zum Garantiebetrag der Besoldungserhöhung 2014 im Referentenentwurf lautet: "Das Grundgehalt wird mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem Erhöhungsbetrag von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist." Damit ergeben sich die folgenden Besoldungstabellen 2014 und 2015: gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte 01.03.2014 +2,8% min. 84,11 € 28.02.2015 Tabelle 2014 Rechner 2014 Analyse 01.03.2015 +2,2% Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse

Sonstiges

Der vom BMI vorgeschlagene Rechenweg zur Berücksichtigung des Abzugs von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrücklage in Zusammenhang mit dem Garantiebetrag von ursprünglich 90 € führt zu

Der vom BMI vorgeschlagene Rechenweg zur Berücksichtigung des Abzugs von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrücklage in Zusammenhang mit dem Garantiebetrag von ursprünglich 90 € führt zu einer degressiven Steigerung der Besoldung abhängig vom Grundgehalt für Grundgehälter bis 3000 € monatlich, wobei die geringste absolute Gehaltserhöhung mit 84 € bei genau 3000 € erreicht wird. Im Folgenden ist die Besoldungserhöhung in Euro abhängig vom bisherigen Grundgehalt dargestellt:

Sonstiges

Der Deutsche Beamtenbund dbb begrüßt den Entwurf zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015

Der Deutsche Beamtenbund dbb begrüßt den Entwurf zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015. Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb dazu: "Unser gewerkschaftlicher Dachverband erkennt nachdrücklich an, dass der Entwurf - unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht - eine durchgehend zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifabschlusses vom 1. April vorsieht. Auch dass der Gesetzentwurf zeitnah zur Tarifeinigung vorgelegt wurde und die Bundesregierung damit die entsprechende Ankündigung des Bundesinnenministers umgesetzt hat, bewerten wir uneingeschränkt positiv"

Sonstiges

Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung

Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung.

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der Bundestag verabschiedet das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015

der Bundestag verabschiedet das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015. Damit endet die Aktualisierung dieser Seite.

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