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Beamte Bund Aktuell

Besoldungsrunde 2018

Laufzeit

01.03.2018 – 31.08.2020

Chronologie

Sonstiges

Seehofer kündigt Übernahme des TVöD-Tarifergebnisses für Beamtenschaft und Soldaten an

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gab bekannt, dass das Ergebnis der Tarifrunde TVöD auf Bundesbeamte und Soldaten übertragen werden soll. Diese Übernahme umfasst sowohl lineare Steigerungen als auch eine einmalige Zahlung. Ob genau die durchschnittlichen Werte von 3,19 % zum 01.03.2018, 3,09 % zum 01.04.2019 und 1,06 % zum 01.03.2020 übernommen oder alternative Sätze festgelegt werden, ließ er offen. Ungeachtet dessen wird der erste Erhöhungsschritt gemäß §14a BBesG um 0,2 Prozentpunkte reduziert, um eine Versorgungsrücklage zu finanzieren. Eine beispielhafte Berechnung zeigt folgende Stufen: Ab dem 01.03.2018 gilt eine Erhöhung von +2,99 % (Tabelle gültig bis 31.03.2019), ab dem 01.04.2019 eine von +3,09 % (Tabelle gültig bis 29.02.2020) und ab dem 01.03.2020 eine von +1,06 %. Diese Darstellung dient lediglich der Illustration des Szenarios, in dem die tarifvertraglichen Entgelterhöhungen im gleichen Umfang umgesetzt werden.

Sonstiges

Bundesministerium des Innern bringt Referentenentwurf für das BBVAnpG 2018 - 2020 ein

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes für den Zeitraum 2018 bis 2020 vorgelegt. Demnach ist eine Übertragung des TVöD-Ergebnisses auf die Bundesbeamten vorgesehen, wobei der erste Erhöhungsschritt um 0,2 Prozentpunkte gekürzt wird, um eine Versorgungsrücklage zu bilden. Die Besoldung soll rückwirkend zum 01.03.2018 linear um 2,99 %, zum 01.04.2019 um 3,09 % sowie zum 01.03.2020 um 1,06 % steigen. Beamte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 6 erhalten 2018 zusätzlich eine Einmalzahlung von 250 €. Auch die Anwärterbezüge werden rückwirkend zum 01.03.2018 und zum 01.03.2019 jeweils um 50 € erhöht. Für den 20.06. sind Beteiligungsgespräche zwischen dem BMI und den Gewerkschaften angesetzt; das Kabinett befasst sich am 04.07. mit dem Vorhaben.

Sonstiges

Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020

Das Kabinett hat den vom Bundesinnenminister Seehofer eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2018 bis 2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) gebilligt.

Sonstiges

Erste Beratung zur Besoldungsanpassung im Bundestag geplant für den 13.09.2018

Für den 13.09.2018 ist die erste Debatte im Bundestag zur Anpassung der Besoldung angesetzt (Sitzung 49, Tagesordnungspunkt 2). Infolgedessen ist damit zu rechnen, dass die neue Besoldungstabelle erst ab November rechtlich bindend wird.

Sonstiges

Keine Einwendungen des Bundesrats gegen das Gesetz in der 970. Sitzung

Der Bundestag hat in seiner 970. Sitzung beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwände gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zu erheben.

Sonstiges

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung in der 52. Sitzung

In seiner 52. Sitzung am 27. September 2018 hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) ohne Änderungen angenommen. Grundlage waren die Beschlussempfehlung sowie der Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (Drucksache 19/4569); referenziert wurden zudem die Drucksachen 19/4116 und 19/4468.

Sonstiges

Veröffentlichung des BBVAnpG 2018/2019/2020 im Bundesgesetzblatt am 8. November 2018

Das „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) vom 8. November 2018“ ist heute im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (Jahrgang 2018, Teil I, Nr. 37, ab Seite 1810). Damit gilt die Besoldungsanpassung für Bundesbeamten im Jahr 2018 als abgeschlossen.

Sonstiges

Berichterstattung endet mit Veröffentlichung der Besoldungstabellen für Beamte der Postnachfolgeunternehmen

Die Berichterstattung auf dieser Seite wird eingestellt, sobald die Besoldungstabellen für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen (Post, Telekom, Postbank) veröffentlicht sind. Für diese Gruppe gelten folgende Anpassungen: Ab dem 01.03.2018 steigt die Vergütung um +2,99 % (gültig bis zum 31.03.2019), wobei hierfür Tabelle 2018, Rechner 2018 und Analyse verfügbar sind. Am 01.04.2019 folgt eine Erhöhung von +3,09 %, gültig bis zum 29.02.2020; zugehörige Dokumente sind Tabelle 2019, Rechner 2019 und Analyse. Zum 01.03.2020 beträgt die Anhebung +1,06 %, ergänzt durch Tabelle 2020, Rechner 2020 und Analyse.

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