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Beamte Bund Aktuell

Besoldungsrunde 2023

Laufzeit

01.01.2023 – 31.12.2024

Chronologie

Einigung

Einigung bei den TVöD-Tarifverhandlungen 2023: Entgeltsteigerungen folgen nach 14-monatiger Nullrunde

Im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TVöD 2023 wurde eine Einigung erzielt. Nach einer Dauer von 14 Monaten ohne Gehaltsanpassung („Nullrunde“) erhöhen sich die Entgelte mit Wirkung vom 01.03.2024 zunächst um 200 €. Parallel dazu erfolgt ein zweiter Erhöhungsschritt in Höhe von 5,5 %. Dabei ist ein Mindestbetrag für die Gesamtentgelterhöhung von 340 € vereinbart worden. Zusätzlich sind neun steuerfreie Sonderzahlungen als „Inflationsausgleichsgeld“ geplant, deren Summe 3000 € beträgt. Bundesinnenministerin Faeser hat angekündigt, den tariflichen Abschluss auf die Besoldungsordnung der Bundesbeamten zu übertragen. Sie erklärte: „Wir haben ein verantwortbares Ergebnis erreicht. Wenn wir diesen Tarifabschluss auf den Beamtenbereich übertragen – und das werden wir –, belaufen sich die Gesamtkosten des Bundes für die Laufzeit von 24 Monaten auf rund 4,95 Milliarden Euro.“

Sonstiges

Beispielberechnung einer möglichen Besoldungstabelle 2024 unter Berücksichtigung der wirkungsgleichen Übernahme des TVöD-Ergebnisses 2024

Nachfolgend folgt eine Musterberechnung für eine mögliche Besoldungstabelle 2024, basierend auf der Ankündigung des Bundesinnenministeriums zur wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses TVöD 2024. Grundlage sind die Annahmen einer Kürzung der individuellen Besoldungsanpassung um 0,2 Prozentpunkte nach § 14a BBesG sowie einer Erhöhung des Familienzuschlags und der dynamischen Zulagen um 11,5%. Prognose zu den Besoldungstabellen 2023/2024 – obsolet! gültig ab | Erhöhung | gültig bis ehemalige Tabelle | 01.01.2023 | Nullrunde | 29.02.2024 Weitergeltung der bisherigen Tabelle | 01.03.2024 | +200 € +5,5% | 31.12.2024 Tabelle 2024 | Rechner 2024 | Analyse Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung. Weder besteht Rechtssicherheit noch liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Als Faktor für die Anpassung des Familienzuschlags und der dynamischen Zulagen wurden 11,5% zugrunde gelegt. Eine Verringerung der Erhöhungen um 0,2 Prozentpunkte gemäß § 14a BBesG ist eingerechnet.

Sonstiges

DPolG bezeichnet den Sockelbetrag von 200 € aufgrund des Abstandsgebots als „kleines Problem“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG betrachtet den Sockelbetrag von 200 € als „kleines Problem“, da dessen Umsetzung wegen des sogenannten Abstandsgebots nicht straightforward möglich sei. In einer Stellungnahme heißt es: „Das BMI plant nun, einen linearen Durchschnittswert zu berechnen und diesen anschließend mit 5,5 % anzuheben. Die konkrete Höhe im Einzelfall steht noch aus. Entsprechendes gilt für Versorgungsempfänger. Zudem ist der Abschlag von 0,2 % bei Beamtinnen und Beamten für die Versorgungsreserve zu beachten.“

Sonstiges

Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zum BBVAnpÄndG 2023/2024 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) veröffentlicht. Danach soll die Besoldung zum 01.03.2024 um einen Sockelbetrag von 200 € sowie linear um +5,3% steigen. Der Familienzuschlag und die dynamischen Zulagen sollen um 11,3% angehoben werden. Ein Mindesterhöhungsbetrag ist nicht vorgesehen (im TVöD: 340 €). Die Anwärterbezüge werden neu festgesetzt. Prognose zu den Besoldungstabellen 2023/2024: gültig ab | Erhöhung | gültig bis ehemalige Tabelle | 01.01.2023 | Nullrunde | 29.02.2024 Weitergeltung der bisherigen Tabelle | 01.03.2024 | +200 € +5,3% | 31.12.2024 Tabelle 2024 | Rechner 2024 | Analyse Hinweis: Diese Übersicht basiert auf dem Referentenentwurf des BMI vom 07.06.2023. Anders als in der Prognose vom 23.04. angenommen, wird der Sockelbetrag von 200€ nicht gemäß § 14a BBesG gekürzt. Die lineare Erhöhung sinkt von 5,5% um 0,2 Prozentpunkte auf 5,3%. Für Auszubildende gelten folgende Steigerungen: Auszubilder einfacher Dienst: +175,08 € (+14.20%) Auszubilder mittlerer Dienst: +166,03 € (+12.70%) Auszubilder gehobener Dienst: +186,68 € (+11.99%) Auszubilder höherer Dienst: +236,53 € (+9.91%) Der gegenüber dem TVöD-Tarifergebnis fehlende Mindestbetrag von 340 € betrifft lediglich die Stufen A 5 Stufe 1, A 4 Stufe 1 sowie A 3 Stufe 1 und 2.

Sonstiges

Verkündung des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 sowie weiterer dienstrechtlicher Änderungen (BBVAnpÄndG 2023/2024)

Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde verkündet.

Sonstiges

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