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Beamte Bund Aktuell

Besoldungsrunde 2025

Chronologie

Sonstiges

Bei einer zeitgleichem Übertragung des TVöD entfällt laut aktueller Rechtslage die Kürzung der Besoldungserhöhung um 0,2 Prozentpunkte

Gemäß der geltenden Rechtsvorschriften würde bei einer inhaltlichen und zeitlichen Gleichsetzung des Tarifergebnisses TVöD mit den Bezügen der Bundesbeamten keine Verringerung der Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte zur Deckung der Versorgungsrücklage gemäß §14a BBesG erfolgen. Dies liegt daran, dass ein solches Datum für eine zeitgleiche Anpassung nach dem 31.12.2024 liegen müsste: Um die künftigen Versorgungsleistungen angesichts des demografischen Wandels und steigender Empfängerzahlen abzusichern, wird durch die Minderung von Besolds- und Versorgungszulagen nach Absatz 2 eine Rücklage als Sondervermögen aufgebaut. Bis einschließlich 31. Dezember 2024 werden daher die Steigerungen bei Besoldung und Versorgung entsprechend gekürzt.

Sonstiges

Der DGB fordert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Bundesbeamte und Soldaten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hält an seiner Forderung fest, das erzielte Tarifergebnis zeitlich und in gleicher Wirkung auch für die Bundesbeamten sowie Soldaten zu übertragen.

Sonstiges

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußert sich beim Treffen mit Volker Geyer, neu gewählter dbb-Bundesvorsitzender:

Bei einem Zusammentreffen mit Volker Geyer, dem frisch gewählten Bundesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbunds (dbb), erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Die Übernahme des Tarifergebnisses ist fachlich angemessen und geboten. Dass wir die angestrebte, amtsangemessene Alimentierung nun tatsächlich realisieren, zeigt die Wertschätzung durch den Dienstherrn.“

Sonstiges

Mitteilung der Gewerkschaft ver.di

Gemäß einer Information der Gewerkschaft ver.di erarbeite das Bundesinnenministerium bereits einen Gesetzentwurf, der sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses als auch die dringend benötigte Reform der Bundesbesoldung entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts beinhalten soll.

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Sonstiges

Tarifergebnis TVöD vom 06.

Das am 06.04.2025 vereinbarte Tarifergebnis des TVöD enthält eine Entgelterhöhung von 3,0 %, mindestens jedoch 110 € (Zulagen: +3,11 %) zum 01.04.2025 sowie eine weitere Erhöhung um 2,8 % zum 01.05.2026. Zusätzlich steigt die Jahressonderzahlung (ehemals "Weihnachtsgeld" oder bei Beamten "Sonderzahlung") im Jahr 2026 gestaffelt nach Entgeltgruppen an. Da die Sonderzahlung der Bundesbeamten bereits 2009 ins Grundgehalt eingegliedert wurde, entspräche eine inhaltlich gleichwertige Übertragung des Tarifergebnisses für diese Gruppe einer Anhebung des Grundgehalts um 3,2 % für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8, um 3,6 % für die Gruppen A 9 bis A 12 und um 4,02 % für A 13 und darüber hinausgehende Stufen. Entgelterhöhung des Jahresgehalts TVöD Bund 2025 gegenüber 2026 unter Einbeziehung der Steigerung der Jahressonderzahlung: € | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | Erhöhung Jahressonderzahlung E 15 | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | 60% → 75% E 14 | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | E 13 | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | +4.02% | E 12 | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | 80% → 90% E 11 | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | E 10 | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | E 9c | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | E 9b | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | E 9a | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | +3.60% | E 8 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | 90% → 95% E 7 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | E 6 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | E 5 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | E 4 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | E 3 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | E 2 | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | E 1 | +3.56% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | +3.20% | Dies stellt einen Ausschnitt aus der Analyse der Entgelttabelle TVöD 2026 dar, verglichen mit dem Vorjahr. Demzufolge würde eine inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD hinsichtlich der Besoldung der Bundesbeamten wie folgt aussehen: Besoldungsgruppe | Besoldungserhöhung zum 01.04.2025 | zum 01.05.2026 A 13 und höher | +3,0% min. 110 € | +4,02% A 9 bis A 12 | | +3,6% A 3 bis A 8 | | +3,2%

Sonstiges

Beamte des Bundes sollen laut Gewerkschaftsangaben ab Dezember eine Abschlagszahlung von 3 % erhalten

Laut Angaben der Gewerkschaften sind für die Bundesbeamten ab Dezember Abschlagszahlungen in Höhe von 3 % vorgesehen. Dies deutet auf eine erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtenschaft hin. Eine Bestätigung durch das BMI liegt derzeit nicht vor.

Sonstiges

Rundschreiben des BMI zum geplanten Kabinettbeschluss über Abschlagszahlungen für Besoldungs- und Versorgungsberechtigte

Das Rundschreiben des BMI bezüglich des "Vorgesehenen Kabinettbeschlusses zu Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026" ist verfügbar. Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens wird darin damit erklärt: "die zwingend erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien.".

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Sonstiges

Bundeskabinett billigt Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.

Das Bundeskabinett hat heute einem „Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI“ zugestimmt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung einbringt. Im Vorgriff auf die darin vorgesehenen linearen Bezügeerhöhungen, welche dem Zeitpunkt und der Höhe nach dem Ergebnis der Tarifverhandlungen entsprechen, beschließt die Regierung die Leistung monatlicher Abschlagszahlungen in voller Höhe der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen werden beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

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Sonstiges

Bundesregierung und BMI verwenden für die Übertragung des Tarifergebnisses statt „inhaltsgleich“ den Begriff „systemgerecht“.

Hinweis: Die Formulierung der Bundesregierung und des Bundesinnenministeriums bezüglich der Übertragung des Tarifergebnisses weicht vom üblichen Wortlaut „inhaltsgleich“ ab und verwendet stattdessen den Ausdruck „systemgerecht“. Es gibt insbesondere keine verbindliche Aussage hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Besoldungserhöhung. Ebenso fehlt jede Klarstellung darüber, ob die im TVöD erhöhte Jahressonderzahlung für das Jahr 2026 für die Bundesbeamten in irgendeiner Form einbezogen werden soll.

Sonstiges

Erste Abschlagszahlungen zur Besoldungserhöhung werden „im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung“ ausgezahlt (BMI).

In zahlreichen Dienststellen erhalten Bedienstete bereits die ersten Abschlagszahlungen zur Besoldungserhöhung, was laut BMI als Maßnahme „im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung“ erfolgt. Diese Zahlungen enthalten keine vollständige wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses aus dem TVöD, sondern ausschließlich lineare Erhöhungen von 3,0 %, rückwirkend zum 01.04.2025, sowie von 2,8 % zum 01.05.2026. Für das Jahr 2025 ist kein Mindestbetrag festgelegt (im Tarifbereich: 110 €); die Zulagen steigen 2025 lediglich um 3,0 % (Tarifbereich: 3,11 %). Zudem findet die im Tarifbereich für 2026 vorgesehene Erhöhung der Jahressonderzahlung bei den Beamten keinerlei Berücksichtigung. Angaben zu den vorläufigen Besoldungstabellen: Gültig ab 01.01.2025 bis 31.03.2025 gilt die Nullrunde bzw. Weitergeltung der bisherigen Tabelle. Ab 01.04.2025 bis 30.04.2026 beträgt die Erhöhung +3,0 %. Ab 01.05.2026 gilt eine Erhöhung von +2,8 % (Tabelle 2026).

Sonstiges

Übersicht über die Differenzen zwischen der geplanten Besoldungserhöhung und einer hypothetischen, dem TVöD wirkungsgleichen Anpassung inklusive Effekte der Jahressonderzahlung 2026.

Folgende Übersicht zeigt die Minderbeträge der geplanten Besoldungserhöhung im Vergleich zu einer fiktiven, dem TVöD wirkungsgleichen Besoldungserhöhung, wobei die Auswirkungen der Erhöhung der Jahressonderzahlung (TVöD 2026) auf das Jahresgehalt berücksichtigt sind: Gegenüberstellung der vorläufigen Besoldungstabelle Bund 2026 mit einer Beispieltabelle zur wirkungsgleichen Übertragung des TVöD. Werte (€): A 16: -86.91, -91.00, -94.10, -97.20, -100.27, -103.38, -106.48, -109.53; A 15: -79.03, -82.56, -85.24, -87.93, -90.61, -93.28, -95.94, -98.59; A 14: -65.13, -69.03, -72.94, -76.84, -79.53, -82.23, -84.92, -87.62; A 13: -63.41, -66.43, -69.45, -72.46, -74.55, -76.65, -78.72, -80.77; A 12: -35.71, -37.83, -39.95, -42.06, -43.53, -44.97, -46.43, -47.92; A 11: -33.43, -35.22, -36.99, -38.77, -40.00, -41.22, -42.44, -43.67; A 10: -32.29, -30.63, -32.31, -34.01, -35.74, -36.94, -38.14, -39.34; A 9: -37.34, -34.99, -31.28, -31.19, -32.52, -33.43, -34.37, -35.29; A 8: -29.69, -26.88, -22.94, -18.96, -15.13, -15.55, -15.98, -16.41; A 7: -33.97, -31.64, -28.58, -25.45, -22.39, -19.28, -16.96, -15.18; A 6: -37.47, -34.85, -32.20, -30.17, -28.06, -26.04, -23.78, -21.84; A 5: -38.95, -36.69, -34.89, -33.12, -31.34, -29.54, -27.76, -26.04; A 4: -39.46, -37.65, -35.84, -34.42, -32.97, -31.53, -30.09, -28.77; A 3: -40.86, -39.36, -37.84, -36.62, -35.41, -34.19, -32.97, -31.76.

Sonstiges

Im TV-L steigen die Ausbildungsvergütungen 2025 um 75 €, während bei den Anwärtern im Bundesdienst nur eine lineare Erhöhung von 3 % vorgesehen ist.

Die Vergütung der Auszubildenden wird gemäß dem TV-L im Jahr 2025 einheitlich um 75 € erhöht. Dagegen sehen die Abschlagszahlungen für die Anwärter im Bundesdienst lediglich eine lineare Steigerung in Höhe von 3 % vor.

Sonstiges

Rundschreiben des BMI zu Abschlagszahlungen für die Bezüge 2025 und 2026 veröffentlicht

Das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern bezüglich der Regelungen für Abschlagszahlungen an die Besoldung in den Jahren 2025 und 2026 ist jetzt verfügbar. Es wurde auf der neu geschaffenen Informationsseite zum Gesetzentwurf über die Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2025/2026 sowie zu weiteren dienstrechtlichen Änderungen verlinkt.

Sonstiges

Innenminister Dobrindt plant Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation binnen weniger Wochen

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesminister des Innern, hat angekündigt, die Maßnahme zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte des Bundes bereits „in einigen Wochen“ zu realisieren.

Sonstiges

Referentenentwurf zum Gesetz über die Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2025/2026 vorgelegt; Ausblick auf Tabellenstand und geplante Änderungen

Das Bundesministerium des Innern hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026 sowie zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften eingereicht. Für das Jahr 2026 sind laut Entwurf Steigerungen geplant, die das Ergebnis der Tarifrunde TVöD deutlich überschreiten. Ab 2026 sollen zudem die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen sowie der Ehegattenzuschlag entfallen. Die folgende Übersicht zeigt den zeitlichen Verlauf der Besoldungstabellen: - Gültig ab 01.01.2025 bis 31.03.2025: Nullrunde (Weitergeltung der bisherigen Tabelle). - Vom 01.04.2025 bis 30.04.2026: Anhebung um 3,0 % (Tabelle 2025). - Ab 01.05.2026: Einführung einer neuen Tabelle mit noch unbestimmtem Niveau (Tabelle 2026).

Sonstiges

Bundesinnenministerium stellt klar: Referentenentwurf zur Besoldungsordnung B entspricht nicht dem aktuellen Stand

Das Bundesinnenministerium gibt bekannt, dass die Angaben zur Besoldungsordnung B im vorliegenden Referentenentwurf die gegenwärtigen Planungen des Ministeriums nicht korrekt wiedergeben.

Sonstiges

Bild-Zeitung berichtet von erheblichen Kürzungen der geplanten Gehaltserhöhungen in den Stufen B 3 bis B 11

Wie die Bild-Zeitung meldet, wurden die ursprünglich geplanten Erhöhungen innerhalb der Besoldungsordnung B für die Stufen B 3 bis B 11 signifikant reduziert.

Sonstiges

BMI ergänzt Referentenentwurf BAlimentG um Austauschseite 79 mit geänderter Besoldungsstruktur

Das Bundesinnenministerium hängt dem Referentenentwurf zum BAlimentG eine Austauschseite 79 bei, welche die korrigierte B- und R-Besoldung enthält. Stand 14.04. Stand 24.04. B 1 8826,94 8826,94 B 2 10230,42 10230,42 B 3 10854,48 10572,91 B 4 11516,60 10746,71 B 5 12219,11 11410,74 B 6 12964,48 12041,80 B 7 13755,31 12650,33 B 8 14594,38 13287,33 B 9 15484,64 14077,27 B 10 17946,70 16530,96 B 11 19831,10 17030,76

Sonstiges

DGB und ver.di legen detaillierte Positionspapiere zum geplanten Bundesalimentationsgesetz vor

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaft ver.di geben umfassende Kommentare zum beabsichtigten Bundesalimentationsgesetz bekannt: Stellungnahme des DGB; Stellungnahme von ver.di

Quelle
Sonstiges

Beteiligungsgespräch zu Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses laut ver.di abgesagt

Laut Angaben von ver.di wurde das Beteiligungsgespräch bezüglich des Gesetzentwurfs zur Übernahme des Tarifergebnisses des TVöD kurzfristig storniert. Zur Begründung führt das BMI an, dass die Sichtung der Stellungnahmen durch die Ministerien und Gewerkschaften noch andauert. Einen neuen Termin gebe es erst nach interner Abstimmung und Zusendung einer revidierten Gesetzesfassung.

Einigung

Bundesinnenministerium kündigt Nicht-Fortführung des aktuellen Entwurfs zum Bundesalimentationsgesetz an

Aus dem Bundesinnenministerium geht hervor, dass der gegenwärtige Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz in seiner jetzigen Fassung nicht weiterverfolgt werden soll.

Sonstiges

Neuer Entwurf für ein Bundesalimentationsgesetz wird im September erwartet

Dem Bundesinnenministerium zufolge ist geplant, im September einen neuen Entwurf für ein Bundesalimentationsgesetz vorzulegen. Diese Zusage haben die Gewerkschaften erhalten.

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