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Beamte Länder Aktuell

Besoldungsrunde 2015

Chronologie

Verhandlung

Claus Schmiedel schließt vor vierter TV-L-Runde vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf Landesbeamte aus

Vor Beginn der vierten Verhandlungsrunde zum TV-L erklärte Claus Schmiedel, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag von Baden-Württemberg, dass eine wortgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamtenschaft nicht möglich sei. Er begründete dies damit, dass diese Option aus finanziellen Gesichtspunkten ausscheide.

Verhandlung

Tarifeinigung in der vierten Runde der TV-L-Verhandlungen 2015 beschlossen

In der vieten Verhandlungsrunde zum TV-L 2015 konnte eine Einigung erzielt werden. Sie umfasst eine lineare Entgelterhöhung von 2,1 % zum 01.03.2015 sowie eine weitere Erhöhung von 2,3 % unter Berücksichtigung eines Mindestbetrags von 75 € zum 01.03.2016. Zudem führt eine Anhebung des Pflichtbeitrags zur betrieblichen Zusatzversorgung VBL zu einer Senkung der Netto-Gehälter. Die Änderungen gliedern sich wie folgt: Vom 01.01.2015 bis 28.02.2015 bleibt es bei den Vergütungen des Jahres 2014 ohne Veränderungen. Ab dem 01.03.2015 gilt eine Steigerung von 2,1 %, wobei die Tabelle 2015a und der Rechner 2015a Anwendung finden; dieser Zeitraum endet am 30.06.2015. Für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 29.02.2016 ist eine Anpassung von 0,2 % vorgesehen (Tabelle 2015b, Rechner 2015b). Zum 01.03.2016 erfolgt eine Erhöhung von 2,3 % mit einem Minimum von 75 €, basierend auf der Tabelle 2016a und dem Rechner 2016a, gültig bis zum 30.06.2016. Im anschließenden Zeitraum vom 01.07.2016 bis 29.02.2016 wird eine Anpassung von 0,1 % vorgenommen (Tabelle 2016b, Rechner 2016b).

Sonstiges

Regierung prüft laut Sprecher Andreas Timm die Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamte

Wie der Regierungssprecher Andreas Timm mitteilte, untersucht die Regierung derzeit die Möglichkeit, das erzielte Tarifergebnis für die Landesbeamten zu übernehmen.

Sonstiges

Hamburg gleicht Beamtenvergütung an tarifliches Ergebnis an

Hamburg teilt mit, dass das Tarifergebnis in die Besoldung der Landesbeamten übernommen werden soll. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg 01.03.2015 +1,9% 29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse 01.03.2016 +2,1%/68 € Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage , Mindesterhöhungsbetrag: 68 €

Sonstiges

Rheinland-Pfalz übernimmt Tarifergebnis vollständig in die Beamtenbesoldung

Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz verkündet die Übernahme des Tarifergebnisses in die Besoldung der Landesbeamten: „Jetzt liegt das Ergebnis vor und die haushalterische Situation erlaubt es uns, das Ergebnis 1:1 zu übernehmen“. Dadurch sieht das Land von dem stark kritisierten „Ersten Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung“ ab, das seit 2011 jährliche Besoldungszuschläge von jeweils nur 1 % bis zum Jahresende 2016 vorsah. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz 01.03.2015 +2,1% 29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse 01.03.2016 +2,3%/75 € Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: kein 0,2%-Abzug

Sonstiges

Bayerischer Finanzminister Söder bestätigt Angleichung der Beamtenbesoldung an den TV-L

Der bayerische Finanzminister Söder (CSU) erklärt, dass das Tarifergebnis des TV-L in die Besoldungssysteme der bayerischen Landes- und Kommunalbeamten übernommen werde. Unter Bezugnahme auf Kosteneinsparungen bei Beamtinnen und Beamten in anderen Bundesländern äußert sich Söder wie folgt: „Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein“. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern 01.03.2015 +2,1% 29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse 01.03.2016 +2,3%/75 € Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: kein 0,2%-Abzug

Sonstiges

Baden-Württemberg plant Dialog zu beamtenrechtlichen Vergütungsanpassungen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg gibt bekannt, Gespräche mit den Gewerkschaften bezüglich der Besoldungserhöhungen für Landesbeamten führen zu wollen. Dabei wird deutlich gemacht, dass eine vollständige und zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses TV-L nicht beabsichtigt ist.

Sonstiges

Niedersächsisches Finanzministerium verweist auf bestehenden Besoldungsbeschluss

Das niedersächsische Finanzministerium erläutert, dass durch das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (NBVAnpG 2015/2016), welches im Dezember 2014 verabschiedet wurde, bereits eine Besoldungserhöhung zum 01.06.2015 (+2,5 %) sowie zum 01.06.2016 (+2,0 %) festgelegt ist. Aus diesem Grund bestehe kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Übernahme des Tarifergebnisses TV-L. Für die Anpassung 2016 kündigt das Ministerium jedoch weitere Prüfungen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften an.

Sonstiges

Unland will tarifgleiche Besoldungsanpassung für sächsische Beamte im Kabinett beantragen

Der CDU-Finanzminister Unland erklärt, er werde beim nächsten Ministerrat am 14. April vorschlagen, das Tarifergebnis inhaltlich und zeitlich vollständig auf die Bezüge der sächsischen Landesbeamten anzuwenden. Planung: Beamte Sachsen 01.03.2015: +2,1% (gültig bis 29.02.2016) - Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse 01.03.2016: +2,3%/75 € - Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse Hinweis: Die dargestellten Werte basieren auf Schätzungen. Annahme: Es findet kein Abzug von 0,2 % statt.

Verhandlung

Sachsen-Anhalts Finanzminister Bullerjahn kündigt dreimonatige Verzögerung der Tarifanpassung an

Jens Bullerjahn, Finanzminister von Sachsen-Anhalt und zugleich Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes TdL im Rahmen der TV-L-Tarifverhandlungen, teilt mit, dass das Tarifergebnis drei Monate später umgesetzt wird. Demzufolge steigt die Besoldung ab dem 01.06.2015 um 2,1 % und ab dem 01.06.2016 zusätzlich um 2,3 %. Der Mindestzuwachsbetrag liegt dabei bei 75 €. Zeitplan: Beamte Sachsen-Anhalt 01.06.2015: +2,1% (gültig bis 31.05.2016) - Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse 01.06.2016: +2,3%/75 € - Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse Hinweis: Diese Aufstellungen sind lediglich prognostischer Natur. Annahme: Keine Kürzung durch einen Abzug von 0,2 % zur Versorgungsrücklage.

Sonstiges

Finanzsenatorin Linnert plant viermonatige Verzögerung bei der Übertragung des Tarifs auf Bremer Beamte

Karoline Linnert (Grüne), bremische Finanzsenatorin, verkündet die Übernahme des Tarifergebnisses mit einer Zeitverzögerung von vier Monaten. Dies betrifft die Anpassungen zum 01.07.2015 (+2,1 %) und zum 01.07.2016 (+2,3 %, mindestens 75 €). Vertreter der Gewerkschaften halten diese Entscheidung für positiv, rügen jedoch die viereinhalbmonatige Verzögerung. Umsetzungsdetails: Beamte Bremen 01.07.2015: +2,1% (gültig bis 30.06.2016) - Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse 01.07.2016: +2,3%/75 € - Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse Hinweis: Es handelt sich hierbei nur um Prognostik. Annahme: Kein Abzug von 0,2 %.

Sonstiges

Kretschmann kündigt gestaffelte Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte in Baden-Württemberg an

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gibt bekannt, dass das Tarifergebnis für die Landesbeamten in Baden-Württemberg zeitversetzt übernommen wird. Die Verzögerung beträgt acht Monate für die Besoldungsgruppe A 12 und darüber hinaus sowie vier Monate für die Gruppen A 10 und A 11. Für alle Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 tritt die Anpassung rückwirkend zum 01.03.2015 in Kraft. Zeitleiste der Änderungen: Bis A 9 / A 10 & A 11 / Ab A 12 01.03.2015: +1,9% (gültig bis 30.06.2015) - Tabelle 2015b, Rechner 2015b, Analyse 01.07.2015: +1,9% (gültig bis 31.10.2015) - Tabelle 2015c, Rechner 2015c, Analyse 01.11.2015: +1,9% (gültig bis 29.02.2016) - Tabelle 2015d, Rechner 2015d, Analyse 01.03.2016: +2,1% (gültig bis 30.06.2016) - Tabelle 2016a, Rechner 2016a, Analyse 01.07.2016: +2,1% (gültig bis 31.10.2016) - Tabelle 2016b, Rechner 2016b, Analyse 01.11.2016: +2,1% (Enddatum unbekannt) - Tabelle 2016c, Rechner 2016c, Analyse Hinweis: Diese Tabellen sind reine Prognosen. Annahme: Abzug von 0,2 % zur Bildung einer Versorgungsrücklage. Update vom 28.05.: Verminderter Garantiebetrag (mindestens 68,52 Euro).

Einigung

Einigung der schleswig-holsteinischen Landesregierung mit Gewerkschaften auf verzögerte Tarifübernahme

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich laut eigener Aussage mit der Gewerkschaftsseite geeinigt, das Tarifergebnis für das Jahr 2015 zeit- und wirkungsgleich sowie für 2016 mit zwei Monaten Verspätung zu übernehmen. Dabei werden die beiden Erhöhungsschritte jeweils um 0,2 Prozentpunkte gekürzt, um eine Versorgungsrücklage zu bilden. Infolgedessen kommt es zu einer rückwirkenden Anhebung um 1,9 % zum 01.03.2015 und um 2,1 % zum 01.05.2016. Details zur Umsetzung: Gültig ab: 01.03.2015 | Erhöhung: +1,9% | Gültig bis: 30.04.2016 (Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse) Gültig ab: 01.05.2016 | Erhöhung: +2,1%/75 € | (Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse) Hinweis: Diese Tabellen dienen ausschließlich als Prognose. Annahmen: Abzug von 0,2 % zur Bildung einer Versorgungsrücklage; Mindesterhöhungsbetrag: 68 €.

Pressemitteilung

Brandenburg: Zeitverzögerte Übernahme des TV-L-Abschlusses geplant

Für den brandenburgischen Landesdienst ist die Umsetzung des Tarifabschlusses TV-L vorgesehen, wobei die Wirksamkeit im Jahr 2015 um drei Monate und im Jahr 2016 um vier Monate verzögert sein soll. Zusätzlich ist eine Verringerung der jeweiligen Erhöhungsraten um 0,2 Prozentpunkte zur Schaffung einer Versorgungsrücklage einkalkuliert. Trotz dieser Einschränkungen bezeichnete die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung vom 28.04. die Übertragung auf die Landesbediensteten irreführenderweise als „inhalts- und wirkungsgleich“. Tabelle: Beamte Brandenburg | Gültig ab: 01.06.2015 | Erhöhung: +1,9% | Gültig bis: 30.06.2016 (Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse) Tabelle: Beamte Brandenburg | Gültig ab: 01.07.2016 | Erhöhung: +2,1%/68 € (Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse) Hinweis: Diese Werte stellen nur eine Prognose dar. Annahmen: Abzug von 0,2 % für die Versorgungsrücklage, Mindesterhöhungsbetrag von 68 €.

Sonstiges

Thüringen: Taubert (SPD) kündigt zeitversetzte Besoldungserhöhung mit Versorgungsabbau an

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat eine zeitlich verzögerte Besoldungserhöhung angekündigt, die um 0,2 Prozentpunkte gesenkt wird, um eine Versorgungsrücklage zu finanzieren. Geplant sind folgende Anpassungen: Zum 01.09.2015 steigt die Besoldung um 1,9 %, zum 01.09.2016 um 2,1 % (mit einem Mindestbetrag von 75 €) und zum 01.09.2017 um 1,75 %. Die Maßnahme für 2017 stützt sich nicht auf das TV-L-Ergebnis, sondern wird mit dem Bedarf an Planungssicherheit im Doppelhaushalt 2016/2017 gerechtfertigt. Tabelle: Beamte Thüringen | Gültig ab: 01.09.2015 | Erhöhung: +1,9% | Gültig bis: 31.08.2016 (Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse) Tabelle: Beamte Thüringen | Gültig ab: 01.09.2016 | Erhöhung: +2,1%/75 € | Gültig bis: 31.08.2016 (Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse) Tabelle: Beamte Thüringen | Gültig ab: 01.09.2017 | Erhöhung: +1,75% (Tabelle 2017, Rechner 2017, Analyse) Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um eine Prognose. Annahme: Geringerer Garantiebetragswert (68 € anstelle von 75 €).

Sonstiges

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Begehaltsanpassung (Drucksache 17/6611)

Die Staatsregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge eingebracht (Drucksache 17/6611). Wie Finanzminister Söder (CSU) bereits am 29.03. angekündigt hatte, sieht dieser Entwurf eine vollständige Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vor, die sowohl zeitlich als auch inhaltlich wirkungsgleich umgesetzt wird.

Sonstiges

Saarland übernimmt TV-L-Ergebnis zeitversetzt und mit Kürzung um 0,2 Prozentpunkte

Im saarländischen Landesdienst findet die Übernahme des Tarifergebnisses TV-L mit zeitlichem Versatz und einer Reduktion jeder Erhöhungsrunde um 0,2 Prozentpunkte statt. Die Vergütung der Anwärter wird am 01.07.2015 und am 01.07.2016 jeweils um 30 € erhöht. Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen: Gruppe bis A 9: Gültig ab 01.05.2015 (+1,9%), gültig bis 31.05.2016 (Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse); Folgejahr: Gültig ab 01.07.2016 (+2,1%/68€, Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse). Gruppen A 10 bis A 13: Gültig ab 01.07.2015, gültig bis 31.08.2016; Folgejahr: Gültig ab 01.09.2016. Gruppe A 14 und höher: Gültig ab 01.09.2015, gültig bis 31.10.2016; Folgejahr: Gültig ab 01.11.2016.

Einigung

Kraft (SPD) plant zeitlich versetzte Übernahme des TV-L-Ergebnisses für NRW-Beamte

Ministerpräsidentin Kraft (SPD) hat angekündigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen TV-L mit zeitlicher Verzögerung auf die Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Die tarifvertraglichen Steigerungsraten werden dabei jeweils um 0,2 Prozentpunkte reduziert, um eine Versorgungsrücklage zu bilden. Infolgedessen liegt die Besoldungserhöhung bei 1,9 % im Jahr 2015 und bei 2,1 % im Jahr 2016. Im Vergleich zum ursprünglichen Abschlusszeitpunkt verzögern sich die Erhöhungen im ersten Jahr um drei Monate und im zweiten Jahr um fünf Monate. Für das Jahr 2017 wurde bereits vorab eine Übertragung angekündigt, die zwar ebenfalls um drei Monate verschoben ist, ansonsten jedoch wirkungsgleich erfolgen soll. Die Anwärterbezüge steigen am 01.06.2015 sowie am 01.08.2016 jeweils um 30 €. Tabelle: Beamte Nordrhein-Westfalen | Gültig ab: 01.06.2015 | Erhöhung: +1,9% | Gültig bis: 31.07.2016 (Tabelle 2015, Rechner 2015, Analyse) Tabelle: Beamte Nordrhein-Westfalen | Gültig ab: 01.08.2016 | Erhöhung: +2,1%/75 € (Tabelle 2016, Rechner 2016, Analyse) Hinweis: Diese Aufstellungen dienen ausschließlich als Prognose. Annahme: Abzug von 0,2 % zur Deckung der Versorgungsrücklage. Update vom 26.05.: Der garantierte Mindestbetrag wird angepasst (mindestens 68,49 Euro). In Medienberichten, etwa beim WDR oder DGB, wird die Anpassung häufig fälschlicherweise mit +2,1 % und +2,3 % beziffert. So heißt es dort beispielsweise, dass die erste Erhöhung erst zum 1. Juni 2015 wirksam werde und die zweite zum 1. August 2016 folgen solle. Dabei wird unzureichend darauf hingewiesen, dass gemäß §14a Abs. 1 ÜBesG NRW beide Schritte je um 0,2 Prozentpunkte gekürzt werden. Tatsächlich beträgt die Erhöhung für 2015 somit 1,9 % statt 2,1 %, und für 2016 2,1 % statt 2,3 %. Die Gewerkschaft komba betrachtet diese pauschale Kürzung für kommunale Bedienstete unter Berufung auf §14a Abs. 1 ÜBesG NRW als rechtswidrig, da im kommunalen Sektor keine Grundlage für die Bildung einer solchen Rücklage bestehe.

Quelle
Sonstiges

Garantiebetrag 2016 (75 €): Unterwerfung unter den 0,2-%-Abzug bezogen auf die tatsächliche Besoldungssteigerung

Der Garantiebetrag von 75 € im Jahr 2016 soll ebenfalls dem 0,2 %-Abzug unterliegen, wobei dieser Prozentsatz auf die tatsächlich erfolgte Besoldungserhöhung anzuwenden ist. Das Berechnungsverfahren führt bei Grundgehältern bis zu 3260,87 € dazu, dass die absolute Besoldungserhöhung in Euro desto höher ausfällt, je geringer das jeweilige Grundgehalt ist: [weitere Informationen zum Garantiebetrag]

Sonstiges

Baden-Württemberg: Garantiebetrag 2016 unterliegt ebenfalls dem 0,2-Prozent-Abschlag für die Versorgungsrücklage

In Baden-Württemberg wird der Garantiebetrag für das Jahr 2016 ebenfalls einem Abschlag von 0,2 % zur "Bildung einer Versorgungsrücklage" unterzogen. Infolgedessen sinkt dieser Betrag von 75 € (TV-L) auf Werte zwischen 68,52 € (Stufe A10/7) und 70,95 € (Stufe A5/1). Weitere Informationen finden Sie zum Thema Garantiebetrag.

Sonstiges

Zweistufige Anhebung des Besoldungsniveaus im Landesdienst Mecklenburg-Vorpommern: erster Schritt am 01.

Im Landesdienst von Mecklenburg-Vorpommern wird das Besoldungsniveau in zwei Etappen erhöht: Am 01.09.2016 steigt es um 2 %, mindestens jedoch um 65 €. Am 01.09.2017 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,75 %. Die Anwärterbezüge werden zum 01.09.2016 um 30 € angehoben. Diese Einigung erreichten Gewerkschaften und Regierungsvertreter nach zweistündigen Verhandlungen in Schwerin. Bereits am 01.01.2015 hatte sich das Besoldungsniveau unabhängig von der aktuellen Tarifrunde um 2 % erhöht (BesVAnpG 2013/2014/2015 M-V). Gültigkeit der Erhöhungen: Ab dem 01.01.2015 (+2,0 %) bis zum 31.08.2016 (Tabelle 2015); ab dem 01.09.2016 (+2,0 %) bis zum 31.08.2017 (Tabelle 2016); ab dem 01.09.2017 (+1,75 %).

Sonstiges

Finanzausschuss beschließt rückwirkende Anwendung neuer Besoldungstabellen ab August gemäß LBVAnpG 2015/2016 zum 01.

Der Finanzausschuß des Landtags hat die Anwendung der im Entwurf der LBVAnpG 2015/2016 vorgesehenen neuen Besoldungstabellen mit Wirkung vom 01.06.2015 an beschlossen; dies gilt rückwirkend für den Zeitraum ab August.

Sonstiges

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