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Beamte Länder Aktuell

Besoldungsrunde 2017

Chronologie

Verhandlung

Erreichung einer Tarifeinigung in der dritten Runde der TV-L-Verhandlungen 2017

In der dritten Verhandlungsrunde zum TV-L 2017 konnte ein Abschluss erzielt werden. Dieser umfasst eine rückwirkende lineare Gehaltssteigerung von 2,0 % zum 01.01.2017 beziehungsweise alternativ einen Pauschalbetrag von 75 € für alle Tabellenentgelte bis einschließlich 3200 €. Für den 01.01.2018 sind weitere linearen Steigerungen von 2,35 % vorgesehen. Zudem wird zum gleichen Datum eine neue Endstufe 6 im höhergruppigen gehobenen und einfachen Dienst eingeführt. Die Vergütungen für Auszubildende und Praktikanten steigen sowohl zum 01.01.2017 als auch zum 01.01.2018 jeweils pauschal um 35 €. vorläufige Entgelttabellen (Prognose) gültig ab Erhöhung gültig bis TV-L allgemein 01.01.2017 +2,0% 31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,35% 31.12.2018 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Zwischentabelle der neuen Stufe 6 in E 9 bis E 15 und Kr 9a bis Kr 11a 01.10.2018 +1,5% 31.12.2018 Tabelle 2018b Rechner 2018b Analyse Sonderseite zur Tarifrunde TV-L 2017

Pressemitteilung

Übertragungspläne des Tarifergebnisses auf die rheland-pfälzischen Landesbeamten

Das erzielte Tarifergebnis soll für die Landesbeamtenschaft in Rheinland-Pfalz zeitlich und inhaltlich entsprechend übernommen werden. Ministerpräsidentin Maria Dreyer (SPD) erklärte: „Wir beabsichtigen, das erzielte Verhandlungsergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen“. Da die zugehörige Pressemitteilung des Finanzministeriums ausdrücklich auf eine wirkungsgleiche Übertragung hinweist, geht die folgende Berechnung davon aus, dass kein Abzug von 0,2 % zur Bildung einer Versorgungsrücklage mehr vorgenommen wird. Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz 01.01.2017 +2,0% oder 75 € 31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,35 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Nach abweichendem Gesetzentwurf (neu: echter Mindesterhöhungsbetrag) wird diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 26.05. ersetzt.

Sonstiges

Bayerischer Finanzminister Söder kündigt Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamte an

Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) äußerte Zufriedenheit mit dem erreichten Tarifabschluss und kündigte sofortige Maßnahmen zur Übernahme dieses Ergebnisses für die Landesbeamten in Bayern an. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung von 500 € für sämtliche aktiven Landesbediensteten geplant, die als „Bayern-Bonus“ bezeichnet wird. Söder betonte: „Eine angemessene Bezahlung ist der Bayerischen Staatsregierung sehr wichtig.“ Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerische Beamtenbundes, reagierte positiv: „Bayern kann sich auf seinen starken öffentlichen Dienst verlassen! Wer für die Teilhabe der Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung sorgt, sichert diesen Standortvorteil und bleibt für Nachwuchskräfte attraktiv!“ gültig ab Erhöhung Einmal-zahlung gültig bis Beamte Bayern 01.01.2017 +2,0% oder 75 € 500 € 31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,35 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Nach verändertem Ministerratsbeschluss wird diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 26.04. ersetzt. Annahme der veralteten Hochrechnung: die Abgrenzung zwischen +2% und +75 EUR liegt bei 3200 EUR Tabellenwert

Sonstiges

Festlegung der Besoldungsanpassung 2017 in Mecklenburg-Vorpommern durch Gesetz

Die Anpassung der Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 wurde bereits im Vorjahr per Gesetz geregelt. Es handelt sich dabei um das „Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 Mecklenburg-Vorpommern - BesVAnpG 2016/2017 M-V) vom 13. Juni 2016“$. Demzufolge steigt das Besoldungsniveau am 01.06.2017 linear um 1,75 %. Ob aufgrund des Tarifergebnisses von dieser Regelung abgewichen wird und welche Vorgaben für 2018 gelten, ist derzeit noch unklar. Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern 2017

Sonstiges

Ankündigung der Besoldungserhöhungen für niedersächsische Landes- und Kommunalbeamte 2017/2018

Die Erhöhung der Bezüge für Landes- und Kommunalbeamte in Niedersachsen für die Jahre 2017 und 2018 wurde bereits im Sommer 2016 unabhängig von der tariflichen Entgeltentwicklung bekanntgegeben. Die rechtliche Grundlage bildet das „Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (NBVAnpG 2017/2018) vom 20. Dezember 2016“. Darin ist eine lineare Anhebung der Besoldung um 2,5 % zum 01.06.2017 sowie um 2,0 % zum 01.06.2018 festgeschrieben. Besoldungstabellen Niedersachsen 2017/2018

Sonstiges

Baden-Württemberg: Kosten einer vollständigen Tarifübertragung überschreiten Haushaltsmittel

Laut Mitteilung des Finanzministeriums würde eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg für die Jahre 2017 und 2018 zusätzliche Kosten von insgesamt 1,1 Milliarden Euro verursachen. Demgegenüber stehen im Haushaltsplan 2017 und in der Finanzplanung 2018 lediglich Mittel in Höhe von 760 Millionen Euro bereit. Konkrete Angaben zum Ausmaß und zum Zeitplan der Übertragung des Tarifergebnisses machen Regierung und Ministerien derzeit noch nicht.

Sonstiges

Vereinbarung über zeitversetzte Übernahme des TV-L-Ergebnisses in Nordrhein-Westfalen

Am 20.05.2015 führten Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften ein Gespräch, in dem die wirkungsgleiche, jedoch um drei Monate verzögerte Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L für das Jahr 2017 vereinbart wurde. Für das Jahr 2018 wurden keine Zusicherungen gemacht. Auf Basis dieser Vereinbarung ergibt sich für 2017 folgende Besoldungsstruktur: Gültig ab 01.04.2017, Erhöhung +2,0% oder 75 €, gültig bis 31.12.2017?. Diese Tabelle wurde durch die Hochrechnung vom 02.03. ersetzt.

Einigung

Schleswig-Holstein kündigt Übernahme des linearen Tarifanteils unter Abzug von 0,2 % an

In Schleswig-Holstein wurde bekannt gegeben, dass der lineare Anteil des Tarifergebnisses (+2% und +2,35%) um 0,2% reduziert wird, um eine Versorgungsrücklage zu bilden. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) erklärte gegenüber den Flensburger Nachrichten: "Ich freue mich, dass heute eine Einigung geglückt ist. Bei den Gewerkschaften bedanke ich mich für den gefundenen Kompromiss, den wir auch als Arbeitgeber gut mittragen können. Der Haushalt 2017 ist so aufgestellt, dass wir den Tarifabschluss, abzüglich der 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage, sowohl in seiner linearen Wirkung als auch zeitgleich für die Beamtinnen und Beamten übernehmen können. Ministerpräsident Albig und ich sind uns einig, dass wir dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden. Dann könnte das Gesetz schon im März in 1. und 2. Lesung verabschiedet werden. Die Gewerkschaften haben sich mit einem verkürzten Verfahren einverstanden erklärt." Ungeklärt scheinen weiterhin die Umsetzung der pauschalen Entgelterhöhung um 75 € für Tabellenentgelte bis 3200 € sowie die Einführung der neuen Stufe 6 im gehobenen und höheren Dienst zu sein. Weiter führte Monika Heinold aus: "Neben der linearen Erhöhung gibt es weitere strukturelle Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten. Ob und in welcher Höhe sich daraus Auswirkungen für den Beamtenbereich ergeben, werden wir in einem zweiten Schritt prüfen." Die geplante Senkung der Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte zum Jahresende 2017 fällt laut Ministerium ersatzlos weg. Zur Begründung hieß es: "das heute im Landtag auf der Tagesordnung stehende Versorgungsfondsgesetz sieht derartige Kürzungen richtigerweise nicht mehr vor." Angaben zur Tabelle: Gültig ab 01.01.2017, Erhöhung +1,8%, gültig bis 31.12.2017; gültig ab 01.01.2018, Erhöhung +2,35%. Nach Bekanntgabe weiterer Details zur Besoldungspassung wird diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 22.02. ersetzt.

Sonstiges

Finanzminister lehnt rückwirkende Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamte ab

Forderungen nach einer zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten mit Rückwirkung zum 01.01.2017 wies Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) deutlich zurück. Er kündigte an, umgehend Gespräche mit den Gewerkschaften zu führen, um die Modalitäten der Übertragung des Tarifergebnisses für das Jahr 2018 zu klären.

Pressemitteilung

Bayerisches Finanzministerium teilt Besoldungsanpassung mit

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat eine Pressemeldung zur Anpassung der Besoldungsverhältnisse herausgegeben.

Sonstiges

NDR berichtet über Ankündigung des Senats zur schnellen Übernahme des Tarifabschlusses

Wie der Norddeutsche Rundfunk mitteilte, hat der Senat angekündigt, den Tarifabschluss zeitnah auf die Beamtenschaft zu übertragen. Dem Bericht zufolge ist ein Zuschlag von zunächst zwei Prozent rückwirkend zum Januar vorgesehen, gefolgt von einer Steigerung um weitere 2,3 Prozent im Jahr 2018. Im Beitrag wird weder auf eine Pauschalzahlung eingegangen, noch wird die leichte Differenz bei der prozentualen Erhöhung für 2018 erläutert (2,3 % gegenüber 2,35 %). NDR-Beitrag zur Besoldungserhöhung

Quelle
Sonstiges

Koalitionsvertrag regelt automatische Übertragung von Tariferhöhungen auf sachsen-anhaltinische Landesbeamte

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und den Grünen aus dem April 2016 wurde festgelegt, dass Tarifsteigerungen unmittelbar auf die Landesbeamtinnen und -beamten in Sachsen-Anhalt angewendet werden. Der Vertrag enthält folgende Passage: „Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten werden künftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt.“ Zusätzlich sieht der Vertrag vor, die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) wie folgt zu gestalten: pauschal 400 € ab Stufe A 9, 600 € bis Stufe A 8 sowie 200 € für Anwärter und Versorgungsempfänger. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt 01.01.2017 +2,0%|75 € 31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,35 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Nach Bekanntgabe weiterer Details zur Besoldungspassung wird diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 28.03. ersetzt.

Sonstiges

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert verweist auf Haushaltsprobleme beim Umsetzen des Tarifabschlusses

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) weist auf die angespannte finanzielle Situation des thüringischen Landeshaushalts hin. Sie erklärt: „Wir sind noch weit entfernt von paradiesischen bayerischen Verhältnissen, leider. Und trotzdem gilt: Wir setzen den Tarifabschluss um und die Beschäftigten des Freistaates Thüringen haben diese Tariferhöhung verdient.“ Konkrete Angaben zur konkreten Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamtenschaft macht sie jedoch nicht.

Sonstiges

Finanzministerin Monika Heinold sichert laut dbb-Mitteilung einen Mindestbetrag von 75 € zu

Dem aktuellen Mitgliederrundschreiben des Deutschen Beamtenbundes (dbb) zufolge garantiert Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) einen tatsächlichen Mindesterhöhungsbetrag von 75 €. Dieser Betrag soll für alle Besoldungsgruppen und Stufen gelten, ohne dass bestimmte Gruppen ausgeschlossen werden. Zudem darf dieser Betrag nicht durch die Rückstellung einer Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 % gekürzt werden. Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb-Landesverbandes, unterstreicht: „Alle Beamten erhalten mindestens volle 75 Euro mehr“. Gültigkeit ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein 01.01.2017 +1,8% oder 75 € 31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,35 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen: Gegenüber Tarifergebnis Abzug 2017: 0,2 Prozentpunkte, kein Abzug 2018 Anwendung eines (wirklichen) Mindesterhöhungsbetrags von 75 €

Sonstiges

Badische Zeitung meldet anstehende Gespräche zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamte

Laut Berichten der Badischen Zeitung sollen die Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften bezüglich der Möglichkeiten, das Tarifergebnis auf die Landesbeamtenschaft zu übertragen, in der kommenden Woche beginnen.

Sonstiges

Sächsisches Kabinett bestätigt zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für Landesbeamte

Das sächsische Kabinett hat die zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten verkündet. Übersicht gültig ab 01.01.2017 (+2,0 % / 75 €, gültig bis 31.12.2017); gültig ab 01.01.2018 (+2,35 %). Hinweis: Die Tabelle dient nur prognostischen Zwecken. Annahmen: Kein Abzug von 0,2 Prozentpunkten; Anwendung eines Mindesterhöhungsbetrags von 75 € bis maximal 3200 €. Korrektur dieser Tabelle basierend auf der Meldung vom 13.04.2017.

Sonstiges

Gespräche zur Besoldungsanpassung zwischen Ministerin Edith Sitzmann (Grüne) und Gewerkschaften ergebnislos vertagt

Nach Darstellung der Gewerkschaften wurden die Verhandlungen zur Anpassung der Besoldung zwischen der baden-württembergischen Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und den Vertretern der Gewerkschaften nach einer Stunde Diskussion ohne Ergebnis vertagt.

Pressemitteilung

Landesregierung NRW erklärt nach DBB-Gesprächen weitgehende Angleichung der Beamtenbesoldung an den Tarifabschluss

Im Anschluss an Verhandlungen mit dem Deutschen Beamtenbund gibt die Landesregierung an, dass der Tarifabschluss für Angestellte „weitgehend gleich“ auf die Beamten übertragen werden soll. Die Besoldungserhöhung beträgt 2,0 % zum 01.04.2017 und 2,35 % zum 01.01.2018. Im Jahr 2017 gilt ein echter Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro. Anders als in einigen anderen Bundesländern erfolgt kein Abschlag von 0,2 %. Verglichen mit dem Tarifergebnis stellt lediglich die um drei Monate verzögerte Erhöhung 2017 eine Verschlechterung dar; verbessert ist hingegen der unbegrenzte echte Mindesterhöhungsbetrag ohne Einschränkung auf bestimmte Gruppen oder Stufen. Quellen: Pressemitteilungen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen und des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen; Übersicht gültig ab 01.04.2017 (+2,0 %, min. 75 €, gültig bis 31.12.2017); gültig ab 01.01.2018 (+2,35 %, gültig bis 31.12.2018). Hinweis: Die genannten Tabellen sind ausschließlich als Prognosen zu verstehen.

Pressemitteilung

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) kündigt dreimonatige Verschiebung der Tarifübertragung für thüringische Beamte an

Wie aus Gewerkschaftskreisen bekannt wurde, plant Finanzministerin Heike Taubert (SPD), Teile des Tarifergebnisses unter Berücksichtigung einer jeweiligen Dreimonatszeitverzerrung auf die Thüringer Beamten zu übertragen. Die Besoldung steigt zum 01.04.2017 um 1,8 % und zum 01.04.2018 um 2,35 %. Für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 erhöht sich die allgemeine Stellenzulage im Jahr 2017 pauschal um 25 €. Ein Mindesterhöhungsbetrag ist nicht vorgesehen. Quellen: Pressemitteilung des Thuringer Beamtenbundes; Übersicht gültig ab 01.04.2017 (+1,8 %, gültig bis 31.03.2018); gültig ab 01.04.2018 (+2,35 %, gültig bis 31.12.2018?). Hinweis: Die genannten Tabellen sind ausschließlich als Prognosen zu verstehen.

Pressemitteilung

Senat beschließt laut GdP Berlin Teilübernahme des Tarifabschlusses für Landesbeamte

Der Berliner Senat hat sich gemäß Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin dazu entschieden, Teile des Tarifabschlusses auf die Beamten des Landes zu übertragen. Die Besoldungserhöhung tritt mit siebenmonatiger Verzögerung am 01.08.2017 in Kraft und umfasst 2,0 % sowie eine Landeszulage in bislang unbestimmter Höhe, mindestens jedoch 0,5 %. Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei Berlin.

Sonstiges

Hessischer Innenminister lehnt Übertragung des TV-H-Ergebnisses ab

Laut Mitteilung der Allgemeinen Zeitung weist Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) eine Übertragung des Tarifergebnisses TV-H vom 03.02. (+2,0%/75 € zum 01.03.2017 und +2,2% zum 01.02.2018) entschieden zurück.

Sonstiges

Finanzminister Andre Schröder (CDU) präsentiert Eckpunkte für neues Artikelgesetz

Im Zuge eines Treffens zwischen dem Finanzministerium und den Gewerkschaften stellte Finanzminister Andre Schröder (CDU) die Kernpunkte eines neuen Artikelgesetzes zum Beamtenrecht vor; diese waren jedoch bereits durch den Koalitionsvertrag bekannt. Er bestätigte dabei die rückwirkende Gehaltserhöhung um 2,0 %, mindestens aber 75 €, zum 01.01.2017 sowie 2,35 % zum 01.01.2018. Unklar blieb, ob es sich bei den 75 € um einen generellen Mindesterhöhungsbetrag handelt oder ob dieser nur für spezifische Besoldungsgruppen und -stufen gilt.

Sonstiges

Auskunft von Staatssekretär Klaus Feiler im Berliner Abgeordnetenhaus

Staatssekretär Klaus Feiler (Senatsverwaltung für Finanzen) erklärte während der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 01. März wie folgt: "Der Senat hat sich ja schon zur Übernahme des Tarifabschlusses aus den Tarifverhandlungen bekannt, zuzüglich eines 1-prozentigen Zuschlags zur Angleichung der Beamtengehälter an den Durchschnitt der anderen Bundesländer. [...] Wir als Finanzverwaltung haben den 1. August ins Gespräch gebracht und wollen das auch bis dahin gesetzlich umsetzen." Auf Basis dieser Aussage erstellte öffentlicher-dienst.info eine erste Prognose für die zukünftigen Berliner Besoldungstabellen. Die Berechnung basiert auf einer inhaltsgleichen Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses mit einer linearen Steigerung um 2 % bei einem Mindestbetrag von 75 € für alle Tabellengrundgehälter bis 3200 €, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 1 %. Gültigkeit der Erhöhung gültig bis Beamte Berlin 01.08.2017 +2,0%|70€+1% 31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.08.2018 +2,35%+1% Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Diese Tabellen dienen ausschließlich als Vorhersage. Es wird erwartet, dass die einzelnen Werte nach Veröffentlichung der genauen Regelungen zu den Besoldungsanpassungen noch korrigiert werden müssen.

Sonstiges

CDU-Fraktion setzt sich bei Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) für Übertragung des Tarifergebnisses ein

Die CDU-Fraktion, die gemeinsam mit den Grünen die Regierung in Baden-Württemberg bildet, plädiert gegenüber Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) dafür, das Tarifergebnis inhaltsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen. Zudem fordert die Fraktion einen vorgezogenen Abschluss der Senkung der Eingangsbesoldung bereits zum 01.01.2018.

Pressemitteilung

Gemeinsame Presseaussendung des Finanzministeriums und der Gewerkschaften

Das Finanzministerium und die Gewerkschaften geben eine gemeinsame Presseerklärung heraus. Darin heißt es: "Das sächsische Kabinett hat sich bereits darauf verständigt, dem Landtag zu empfehlen, dass die lineare Anhebung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen übertragen werden soll, so dass auch diese eine lineare Erhöhung von 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 erhalten. Die Anwärterbezüge sollen ebenfalls um 35 Euro angehoben werden." Die Pauschalerhöhung für bestimmte Entgeltgruppen soll demnach am 22.03.2017 in einem weiteren Gespräch zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften erörtert werden. In den vorläufigen Besoldungstabellen auf öffentlicher-dienst.info bleibt die Pauschalerhöhung fürs erste enthalten. Gemeinsame Pressemitteilung von Finanzministerium und Gewerkschaften

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein veröffentlicht

Der Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017 bis 2018 - BVAnpG 2017-2018) liegt inzwischen vor (Drucksache 18/5291 vom 07.03.2017). Die darin enthaltenen Besoldungstabellen für 2017 und 2018 stimmen mit unserer Prognose vom 22.02.2017 überein. Die aktualisierten Tabellen wurden entsprechend auf der Seite „Landesbeamte Schleswig-Holstein“ hinterlegt.

Sonstiges

Finanzministerin Sitzmann bietet Gewerkschaften in Baden-Württemberg ein gestaffeltes Paketangebot an

Wie die Stuttgarter Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, hat Finanzministerin Sitzmann den Gewerkschaften bereits ein „Paketangebot“ vorgelegt. Dieses sieht laut Berichten die volle Übernahme des Tarifergebnisses vor, wobei diese zeitlich versetzt erfolgt. Die Anpassung wird zudem, wie im baden-württembergischen Landesdienst schon häufiger üblich, nach Besoldungsgruppen gestaffelt umgesetzt.

Sonstiges

GEW erwartet Übertragung des linearen Tarifaufschlags auf Hamburger Beamte unter Berücksichtigung einer Vorsorgeabgabe

Nach einer mündlichen Zusage von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) geht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW davon aus, dass zumindest der lineare Anteil der Tariferhöhung auf die Beamten des Landes übertragen wird. Dabei ist ein Abzug von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Vorsorgungsrücklage einkalkuliert. Das Ende des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens wird frühestens im Oktober 2017 erwartet.

Pressemitteilung

Übertragung eines dem TV-L ähnlichen Tarifergebnisses auf hessische Landesbeamte nach Abschluss des TV-H-Tarifvertrags

Hessen gehört nicht zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL); dort werden Landesbeschäftigte nicht nach TV-L, sondern nach dem hessischen TV-H vergütet. Am 03.03. wurde hier ein tarifliches Ergebnis erzielt, das dem TV-L ähnelt. Nach Angaben der Staatskanzlei soll dieses Ergebnis nun auch auf die Landesbeamten ausgeweitet werden: Zum 01.07.2017 ist eine Besoldungserhöhung von 2,0 %, mindestens jedoch 75 € (ein echter Mindesterhöhungsbetrag), und zum 01.02.2018 eine weitere Erhöhung um 2,2 % vorgesehen. Zudem wird ein sogenanntes „Jobticket“ eingeführt, welches freie Fahrten mit Bussen und Bahnen im lokalen und regionalen Verkehr umfasst. Quellen: Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei, Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Hessen. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Hessen | 01.07.2017 | +2,0%|75€ | 31.01.2018 (Tabelle 2017, Rechner 2017, Analyse) 01.02.2018 | +2,2% (Tabelle 2018, Rechner 2018, Analyse) Hinweis: Diese Tabellen dienen lediglich der Prognose!

Sonstiges

Einigung zwischen Landesregierung und GEW zu den Rahmenbedingungen der Besoldungserhöhung für saarländische Landesbeamte

Laut Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW haben sich die Landesregierung und die Gewerkschaftsvertreter heute auf die Rahmenbedingungen zur Besoldungserhöhung der Landesbeamten im Saarland für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Geplant ist eine Steigerung um 2,0 % zum 01.05.2017 (berechnet als 2,2 % abzüglich 0,2 Prozentpunkten) sowie um 2,25 % zum 01.08.2018. Die Anwärterbezüge steigen jeweils zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 um 35 €. Ein Mindesterhöhungsbetrag sieht das Abkommen nicht vor. Für das Jahr 2017 behält der Dienstherr 0,2 % ein, um eine Versorgungsrücklage zu bilden; für 2018 ist kein entsprechender Abzug geplant. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Saarland | 01.05.2017 | +2,0% | 31.08.2018 (Tabelle 2017, Rechner 2017, Analyse) 01.09.2018 | +2,25% (Tabelle 2018, Rechner 2018, Analyse) Hinweis: Diese Tabellen dienen lediglich der Prognose!

Einigung

Einigung zur Besoldungserhöhung 2017/2018 laut Stuttgarter Zeitung

Nach Berichten der Stuttgarter Zeitung haben sich die Landesregierung sowie der Beamtenbund und der Richterbund auf die Gestaltung der Besoldungserhöhung für 2017/2018 geeinigt. Demzufolge ist für 2017 eine Steigerung von 2,0 % geplant, für 2018 eine solche von 2,675 %. Dieser Wert enthält einen „Baden-Württemberg-Bonus“ von 0,325 %, der als Gegenstück zur neuen Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen 9 und höher im TV-L dient. Wie in den letzten vier Jahren in Baden-Württemberg üblich, erfolgt die Umsetzung gestaffelt nach Besoldungsgruppen: A 5 bis A 9 zum 01.03., A 10 und A 11 zum 01.05. sowie A 12 und darüber hinaus zum 01.06. Zusätzlich soll zum 01.01.2018 die bisherige Absenkung der Eingangsbesoldung (derzeit: -8 %) entfallen. Ob auch im Jahr 2017 wieder 0,2 Prozentpunkte zur Schaffung einer Versorgungsrücklage einbehalten werden, steht bislang noch nicht fest.

Pressemitteilung

Pressemitteilung der Landesregierung zur Besoldungserhöhung 2017/2018

Die Landesregierung veröffentlichte eine Pressemitteilung zur Besoldungserhöhung 2017/2018, deren Inhalt deckungsgleich mit der Meldung war, die am Vortag in der Stuttgart Zeitung erschienen war (siehe unten unter 16.03.). Darin wird bestätigt, dass es im Jahr 2017 einen garantierten Mindestzuwachs von 75 € geben soll. Ferner wird dargelegt, dass die Besoldungserhöhung 2017, ähnlich wie in den Vorjahren, um 0,2 Prozentpunkte gekürzt wird, um eine Versorgungsrücklage zu bilden. Dadurch sinkt der tatsächliche Mindestbetrag von nominell 75 € auf Werte zwischen 69,03 € (A 11/Stufe 8) und 71,46 € (A 9/Stufe 2), verglichen mit dem Garantiebetrag 2016. Während der Beamtenbund Baden-Württember (BBW) das Gesamtkonzept der Besoldungserhöhung positiv bewertet, lehnt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband von ver.di, GEW und GdP dieses wegen der zeitlichen Verzögerung bei der Übernahme der Tarifergebnisse ab. Referenzen: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Pressemitteilung des Beamtenbundes Baden-Württemberg (Deutscher Beamtenbund), Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Baden-Württemberg. Übersicht der Zeitpläne und Erhöhungen: Beamte Baden-Württemberg | Bis A 9 | A 10 | A 11 | Ab A 12 Verzögerung: 2 Monate | 4 Monate | 5 Monate | 0 Zeitraum: 03/2017 > +1,8% | 04/2017 Tabelle Rechner Analyse | 05/2017 ≥ +1,8% Tabelle Rechner Analyse | 06/2017 ≥ +1,8% Tabelle Rechner Analyse | 02/2018 Tabelle Rechner Analyse | 03/2018 +2,675% Tabelle Rechner Analyse | 05/2018 +2,675% Tabelle Rechner Analyse | 06/2018 +2,675% ? Tabelle Rechner Analyse Hinweis: Die genannten Tabellen stellen ausschließlich Prognosen dar. Unterstellt ist eine Kürzung um 0,2 % für das Jahr 2017.

Sonstiges

Vergleich des Bayern-Bonus (500 €) mit dem Baden-Württemberg-Bonus

Zwar übertrifft der einmalige Bayern-Bonus in Höhe von 500 € im ersten Jahr stets den Baden-Württemberg-Bonus, der im Jahr 2018 lediglich zwischen 71 € (A5/1) und 161 € (A16/12) lag. Da der Baden-Württemberg-Bonus jedoch tabellenwirksam ist, während es sich beim Bayern-Bonus nur um eine Einmalzahlung handelt, ergibt sich dieser nach mehreren Jahren – je nach Besoldungsgruppe und -stufe – kumulativ als vorteilhafter. So liegt der Vorteil des Baden-Württemberg-Bonus gegenüber dem Bayern-Bonus bei A5/1 erst ab dem siebten Jahr vor, bei A16/2 hingegen bereits im zweiten Jahr. Die folgende Übersicht zeigt links die Jahre, ab denen der Baden-Württemberg-Bonus günstiger ist, rechts die absoluten Werte für 2018: Besserstellung Baden-Württemberg-Bonus im Vergleich zum Bayern-Bonus nach Jahren: Jahre: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5: 6 6 6 6 6 6 6 6 5 5 5 A 6: 6 6 6 6 6 6 6 5 5 5 5 A 7: 6 6 6 6 5 5 5 5 5 5 5 A 8: 6 6 5 5 5 5 5 5 5 5 5 A 9: 5 5 5 5 5 5 4 4 4 4 A 10: 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 A 11: 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 A 12: 4 4 4 4 4 3 3 3 3 A 13: 4 3 3 3 3 3 3 3 A 14: 3 3 3 3 3 3 3 3 A 15: 3 3 3 3 3 3 3 A 16: 3 3 3 3 2 2 2 Beispiel: Eine Angabe von '4' bedeutet, dass ab dem vierten Jahr der Besoldungsgewinn durch den Baden-Württemberg-Bonus die Einmalzahlung von 500 € in Bayern übersteigt. Basis der Berechnung sind die Tabellenwerte vom 01.01.2018. Baden-Württemberg-Bonus im Jahr 2018 (Absolutwerte): Stufen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5: 71.07 73.36 75.14 76.91 78.69 80.47 82.25 84.02 85.80 87.58 A 6: 72.57 74.52 76.48 78.43 80.38 82.33 84.28 86.24 88.19 90.14 A 7: 75.42 77.18 79.64 82.09 84.55 87.00 89.46 91.21 92.97 94.72 A 8: 79.67 81.77 84.92 88.07 91.21 94.36 96.46 98.56 100.66 102.76 A 9: 86.68 88.74 92.10 95.46 98.82 102.18 104.49 106.80 109.11 111.42 A 10: 74.10 76.39 79.84 83.28 86.73 90.17 92.51 94.85 97.20 99.55 A 11: 84.20 87.73 91.27 94.88 98.49 100.90 103.34 105.79 108.25 110.70 A 12: 82.46 86.23 90.02 93.86 96.42 98.98 101.54 104.10 106.66 A 13: 96.19 100.34 104.49 107.25 110.02 112.79 115.55 118.32 A 14: 100.01 105.39 110.77 114.35 117.94 121.52 125.11 128.70 A 15: 115.74 121.65 126.39 131.12 135.85 140.58 145.31 A 16: 127.67 134.51 139.98 145.46 150.93 156.40 161.87 Grundlage bilden die Jahresbrutto-Tabellenwerte vom 01.01.2018; die Verschiebung der Besoldungserhöhung im Jahr 2018 wurde berücksichtigt.

Sonstiges

Ministerratsbeschluss zur Besoldungsanpassung und Anweisung an das Finanzministerium

Der Ministerrat billigte den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung. Zugleich wies er das Finanzministerium an, die lineare Erhöhung der Bezüge beginnend mit dem Zahlungstag im Mai 2017 auszuzahlen.

Sonstiges

Erste Beratung des BVAnpG 2017-2018 im Landtag

Im Landtag fand die erste Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung (BVAnpG) für den Zeitraum 2017-2018 statt.

Sonstiges

BVAnpG 2017-2018 im zweiten Durchgang einstimmig beschlossen

Im Rahmen der zweiten Lesung nahm der Landtag das BVAnpG 2017-2018 einstimmig an.

Sonstiges

Vorläufige Besoldungstabellen für Nordrhein-Westfalen online verfügbar

Die vorläufigen Besoldungstabellen, welche unter Vorbehalt des fortlaufenden Gesetzgebungsverfahrens stehen, wurden nun auf der Seite „Landesbeamte Nordrhein-Westfalen“ eingestellt.

Pressemitteilung

Brandenburg legt Details zur Besoldungserhöhung 2017/2018 fest: Rückwirkung zum 01

Das Finanzministerium Brandenburg hat die Modalitäten der Besoldungserhöhung für 2017/2018 veröffentlicht. Mit Rückwirkung zum 01.01.2017 steigen die Dienstbezüge um 2,45 %, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 2,85 % zum 01.01.2018. Im Vergleich zum TV-L liegen diese Schritte jeweils 0,5 Prozentpunkte höher; jedoch wird kein Mindest- oder Pauschalerhöhungsbetrag wie die 75 € gewährt. Stattdessen erfolgt im Jahr 2017 eine zusätzliche lineare Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte für sämtliche Besoldungsgruppen. Zudem wird im Jahr 2017 letztmals ein Abzug von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrücklage vorgenommen. Die Berechnung ergibt für 2017 eine Gesamterhöhung von +2,45 % (Tarifergebnis +2,0 %, Zusatz +0,5 %, Auflösung der 75 €, linearer Anteil +0,15 %, Abzug -0,2 %) und für 2018 eine Gesamterhöhung von +2,85 % (Tarifergebnis +2,35 %, Zusatz +0,5 %). Die genannten Werte gelten für Beamte in Brandenburg (Gültigkeitszeitraum 2017: 01.01.–31.12., 2018: ab 01.01.). Es handelt sich dabei ausschließlich um Prognosen.

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 in Nordrhein-Westfalen steht am 05

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist für den 05.04.2017 auf der Tagesordnung des Landtags verzeichnet. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) plant, die vorgesehene Besoldungserhöhung erstmals als Abschlagszahlung zusammen mit den Mai-Gehältern auszuzahlen.

Pressemitteilung

Finanzministerium bestätigt rückwirkende Besoldungserhöhung von +2 % zum 01

In einer Pressemitteilung hat das Finanzministerium die Besoldungserhöhung um +2 % mit Wirkung vom 01.01.2017 bestätigt. Dabei gilt ein echter Mindesterhöhungsbetrag von 75 €. Für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 wurde eine Erhöhung von +2,35 % festgelegt. Die Angaben beziehen sich auf Beamte in Sachsen-Anhalt. Gültigkeit der Erhöhung: 01.01.2017 bis 31.12.2017 (+2,0 % / 75 €) sowie ab 01.01.2018 (+2,35 %). Zu beachten ist, dass es sich bei den dazugehörigen Tabellen (Tabelle 2017/2018, Rechner, Analyse) lediglich um Prognosen handelt. Änderungen hinsichtlich der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sind weiterhin möglich.

Einigung

Entwurf des Anpassungsgesetzes für Besoldung und Versorgung verzögert sich laut Deutscher Polizeigewerkschaft

Wie die Deutsche Polizeigewerkschaft mitteilt, wird der Entwurf eines Anpassungsgesetzes für Besoldung und Versorgung noch einige Wochen auf sich warten lassen. Dies wurde durch die Ministerpräsidentin kommuniziert. Die Auszahlung der Besoldungserhöhung ist voraussichtlich erst mit dem Juli-Gehalt geplant.

Sonstiges

Übersicht der Gehaltsanpassungen für Beamte in Hamburg

Angaben zu den wirksamen Zeiträumen und Erhöhungen für Beamte in Hamburg: Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 beträgt die Erhöhung +1,8 % bzw. 75 € (siehe Tabelle, Rechner, Analyse 2017). Ab dem 1. Januar 2018 liegt die Erhöhung bei +2,15 (siehe Tabelle, Rechner, Analyse 2018). Es handelt sich hierbei nur um eine Prognose! Unterstellte Voraussetzungen sind die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses sowie eine Absenkung der linearen Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte in beiden Jahren.

Sonstiges

Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 in Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Pressemitteilung

Senat billigt Gesetzentwurf von Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne)

Der Senat hat einen Gesetzentwurf von Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass die Besoldung zum 1. Juli 2017 um 2 % und zum 1. Juli 2018 zusätzlich um 2,35 % angehoben wird. Im zweiten Erhöhungsschritt ist ein tatsächlicher Mindesterhöhungsbetrag von 75 € enthalten. Die Anwärterbezüge sollen jeweils um 35 € steigen. Zudem schlägt der Senat die Einführung einer allgemeinen Stellenzulage auch für Lehrkräfte bis A 12, einer Zulage für „besonders belastende Dienste im Polizeivollzug“ sowie verschiedener Erschwerniszulagen vor. Hinweis: Siehe Berichtigung dieser Meldung vom 26. April. Quelle: Pressemitteilung der Senatorin für Finanzen Bremen.

Pressemitteilung

Sächsisches Finanzministerium und Gewerkschaften beenden Verhandlungen zur Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf Landesbeamte

Das sächsische Finanzministerium und die Gewerkschaften haben den Abschluss der Verhandlungen zur Umsetzung des Tarifergebnisses TV-L für Landesbeamten erklärt. Für Beamte mit einem Grundgehalt bis zu 3200 € ist keine Mindestlohnerhöhung von 75 €, sondern ausschließlich eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € im Jahr 2017 vorgesehen. Zum 1. Januar 2018 steigt die Endstufe aller Besoldungsgruppen um 1,12 %. Ab dem 1. Oktober 2018 wird ein ruhegehaltfähiger Zuschlag von 1,03 % nach fünfjähriger Verweildauer in der Endstufe eingeführt. Die gemeinsame Pressemitteilung von Finanzministerium und Gewerkschaften gilt ab der Erhöhung bis zum Stichtag. Angaben: Beamte Sachsen; Gültig ab 01.01.2017 (+2,0 %) bis 31.12.2017 (Tabelle, Rechner, Analyse); Gültig ab 01.01.2018 (+2,35) (Tabelle, Rechner, Analyse). Diese Tabellen dienen lediglich als Prognose unter der Annahme, dass kein Abzug von 0,2 Prozentpunkten erfolgt.

Verhandlung

Kein Ergebnis bei Verhandlungen zur Besoldungserhöhung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften

In den bisherigen Verhandlungen zur Besoldungserhöhung zwischen dem Finanzministerium und den Gewerkschaften konnte noch kein Ergebnis erzielt werden.

Pressemitteilung

Ministerrat genehmigt Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Besoldungserhöhung

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Besoldungserhöhung gebilligt. Dieser entspricht der bereits im Februar angekündigten Besoldungserhöhung. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Pressemitteilung

Korrigierte Pressemitteilung der Senatorin für Finanzen in Bremen vom 11. April 2017

Die ursprüngliche Pressemitteilung der Senatorin für Finanzen in Bremen vom 11.04.2017 enthielt Fehler und wurde durch die Pressestelle korrigiert. Der Mindesterhöhungsbetrag von 75 € wird entgegen der ersten Angabe nicht erst im zweiten Erhöhungsschritt im Jahr 2018 wirksam, sondern bereits im ersten Erhöhungsschritt im Jahr 2017, analog zur Tarifeinigung TV-L sowie zu den Regelungen in anderen Bundesländern. Korrigierte Pressemitteilung der Senatorin für Finanzen Bremen: Gültig ab | Erhöhung | Gültig bis Beamte Bremen | 01.07.2017 | +2,0 % mind. 75 € | 30.06.2018 (Tabelle 2017, Rechner 2017, Analyse) | 01.07.2018 | +2,35 % | - (Tabelle 2018, Rechner 2018, Analyse) Hinweis: Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

Pressemitteilung

Bayerischer Ministerrat billigt geänderten Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2017/2018

Laut Mitteilung des Bayerischen Beamtenbundes hat der Ministerrat einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2017/2018 verabschiedet. Danach gilt der Mindesterhöhungsbetrag von 75 € nicht nur für Grundgehälter bis 3200 €, sondern wird auf die gesamte Besoldungstabelle angewandt. Dies betrifft mehrere Stufen der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12. Pressemitteilung des Bayerischen Beamtenbundes: Gültig ab | Erhöhung | Einmalzahlung | Gültig bis Beamte Bayern | 01.01.2017 | +2,0 % mind. 75 € | 500 € | 31.12.2017 (Tabelle 2017, Rechner 2017, Analyse) | 01.01.2018 | +2,35 % | - | - (Tabelle 2018, Rechner 2018, Analyse) Hinweis: Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung in Thüringen für 2017 und 2018 vorgelegt

Der Entwurf des „Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018“ ist eingegangen. Die darin enthaltenen Tabellenwerte decken sich mit unserer Prognose vom 03.03. (Drucksache 6/3797).

Quelle
Pressemitteilung

Landtag teilt mit: Erste Abschlagszahlungen sollen anteilig schon ab Juni ausgezahlt werden

Gemäß Informationen des Landtags sind die ersten Vorauszahlungen vorgesehen, noch bevor eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde; diese sollen bereits zusammen mit der Vergütung für den Monat Juni geleistet werden. Quelle: Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg.

Pressemitteilung

Niedersächsisches Finanzministerium kündigt Hinzufügung einer sozialen Komponente mit Mindestbetrag von 75 € zur Besoldungserhöhung 2017 an

Das Finanzministerium Niedersachsen hat mitgeteilt, dass die unabhängig vom Ergebnis der Tarifrunde 2017 festgesetzte Besoldungserhöhung für dieses Jahr durch einen sogenannten „sozialen Ausgleich“ ergänzt wird. Dieser besteht aus einem garantierten Minimum von 75 €. Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums von Niedersachsen.

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Anpassung der Brandenburger Besoldung und Versorgung sowie Änderung weiterer Vorschriften 2017 (Drucksache 6/6521) eingegangen

Es liegt der Gesetzentwurf vor, der sich mit der Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie der Modifikation zusätzlicher besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen für das Jahr 2017 im Land Brandenburg befasst (Drucksache 6/6521). Dokumentationsnummer: Drucksache 6/6521.

Quelle
Sonstiges

Vorlage des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2017 (Drucksache 6/9487)

Der Entwurf für das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für das Jahr 2017 ist eingebracht worden (Referenz: Drucksache 6/9487).

Sonstiges

Liste der Besoldungsgruppen und -stufen mit einer Erhöhung unter 75 Euro trotz Aufwertung von 2,45 % über dem TV-L-Niveau (inklusive allgemeiner Stellenzulagen)

Aufstellung der Besoldungsgruppen und Stufen, deren Gehaltsanpassung trotz einer Steigerung von 2,45 %, die den TV-L-Satz überschreitet, weniger als 75 € beträgt; allgemeine Stellenzulagen sind berücksichtigt. Anhebungsbeträge für Beamte in Brandenburg im Übergang von 2016 zu 2017 (+2,45 %) in Euro: Stufe 1 bis 12 / A 16: 128.53, 135.33, 140.77, 146.21, 151.65, 157.09, 162.53 / A 15: 116.66, 122.54, 127.25, 131.95, 136.66, 141.36, 146.06 / A 14: 95.68, 101.02, 106.37, 111.72, 115.28, 118.85, 122.41, 125.98, 129.54 / A 13: 93.10, 97.23, 101.35, 105.48, 108.23, 110.98, 113.72, 116.47, 119.22 / A 12: 83.45, 87.27, 91.09, 94.91, 97.45, 100.00, 102.54, 105.09, 107.64 / A 11: 74.61, 77.74, 80.87, 84.01, 87.22, 89.35, 91.49, 93.63, 95.76, 97.90 / A 10: 65.65, 67.68, 70.74, 73.79, 76.85, 79.91, 81.94, 83.99, 86.07, 88.16 / A 9: 61.42, 62.89, 65.27, 67.66, 70.04, 72.43, 74.07, 75.71, 77.35, 78.99 / A 8: 56.49, 57.98, 60.21, 62.45, 64.68, 66.92, 68.41, 69.90, 71.39, 72.88 / A 7: 53.47, 54.72, 56.46, 58.21, 59.95, 61.69, 63.44, 64.68, 65.93, 67.17 / A 6: 51.45, 52.83, 54.22, 55.61, 56.99, 58.38, 59.76, 61.15, 62.53, 63.92 / A 5: 49.90, 51.53, 52.79, 54.05, 55.31, 56.57, 57.84, 59.10, 60.36, 61.62 / A 4: 49.54, 50.81, 52.08, 53.35, 54.62, 55.88, 57.15, 58.42, 59.69, 60.96.

Sonstiges

Gesetzentwurf BerlBVAnpG 2017 / 2018 zur Besoldungsanpassung vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 / 2018 sowie zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und weiterer besoldungsrechtlicher Bestimmungen (BerlBVAnpG 2017 / 2018) ist eingegangen. Danach soll die Besoldung zum 01.08.2017 um 2,7 % gesteigert werden, wobei ein Mindestbetrag von 75,15 € garantiert ist. Unmittelbar darauf folgt – letztmals – eine Kürzung um 0,2 Prozentpunkte zwecks Aufbau einer Versorgungsrücklage. Für den 01.08.2018 ist eine Erhöhung von 3,0 % ohne zusätzliche Abschläge geplant. Die Sonderzahlung wird für das Jahr 2017 auf 800 € angehoben und ab 2018 auf 900 €. Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 gilt eine Sonderzahlung von 1000 € im Jahr 2017 und 1300 € ab 2018. Anwärtern aller Gruppen steht eine Zahlung von 300 € (2017) bzw. 400 € (ab 2018) zu. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin 01.08.2017 +2,5%/(75,15€) 31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.08.2018 +3,0% Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse diese Tabellen sind eine Hochrechnung, Änderungen bis zum Inkrafttreten sind zu erwarten der 0,2% Abzug im Jahr 2017 ist berücksichtigt Nach Änderung des Gesetzentwurfs wird diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 14.06. ersetzt.

Sonstiges

Vorliegen des Entwurfs des LBVAnpG 2017/2018 (Drucksache 17/3100)

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsordnung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018) liegt vor (Drucksache 17/3100). Dieser setzt die Ankündigung zur Besoldungserhöhung vom 18.02. um, sieht dabei aber einen tatsächlichen Mindesterhöhungsbetrag von 75 € vor. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz 01.01.2017 +2,0% mind. 75 € 31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,35 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Die Tabellen stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Gesetzgebungsvefahrens!

Sonstiges

Veröffentlichung der Besoldungserhöhung 2017/2018 durch den Senat

Der Senat hat die Details zur Besoldungserhöhung für die Jahre 2017 und 2018 veröffentlicht. Wie bereits kommuniziert, wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten angewendet. Dabei wird dieser Betrag jedoch um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert, um eine Versorgungsrücklage zu bilden. Diese Reduzierungsmaßnahme war bereits bei der Besoldungserhöhung 2015 beschlossen worden und wurde seither um weitere zwei Jahre bis 2019 verlängert. Weitere Informationen finden sich in der Tabelle unter dem Datum 03.04.2017.

Einigung

Einigung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften zur Besoldungsanpassung erzielt

Im Rahmen der Gespräche zur Besoldungsanpassung zwischen dem Finanzministerium und den Gewerkschaften wurde folgender Kompromiss geschlossen: Die vorab vereinbarte Steigerung von 1,75 % zum 01.06.2017 bleibt unverändert. Für die Jahre 2018 und 2019 werden die Ergebnisse des TV-L zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen; für den Zeitraum 2020 bis 2022 erfolgt dies vorbehaltlich keiner erheblichen Verschlechterung der Haushaltslage. Die jährliche Kürzung der Besoldungszuwächse um jeweils 0,2 Prozentpunkte „zur Bildung einer Versorgungsrücklage“ wird bis einschließlich 2022 fortgeführt. Zudem steigen die Anwärterbezüge zum 01.01.2018 um 70 €. Die jahrelang eingefrorene Jahressonderzahlung wird ab 2018 wieder dynamisiert und damit an die Besoldungsanpassungen gekoppelt. Beide Seiten, Regierung und Gewerkschaften, äußerten Zufriedenheit über diesen Abschluss. Das Finanzministerium plant, den entsprechenden Gesetzentwurf in den kommenden Monaten einzubringen. Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes Mecklenburg-Vorpommern gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern 01.06.2017 +1,75% 31.07.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.01.2018 +2,15% mind. 65 € Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse Die Tabelle 2017 wurde bereits zwei Jahre zuvor gesetzlich festgelegt. Die Tabelle 2018 stellt lediglich eine Hochrechnung dar. Änderungen in den Tabellenwerten sind zu erwarten.

Pressemitteilung

Senat kündigt erneute Änderung des Gesetzentwurfs zur Besoldungserhöhung an

Wie der Senat mitteilte, wird der Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung erneut angepasst. Demnach beträgt die Erhöhung zum 01.08.2017 statt der ursprünglich geplanten 2,5 % nun 2,6 %. Ursprünglich waren 2,8 % vorgesehen, welche jedoch um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage reduziert wurden; entsprechend sinkt der Mindesterhöhungsbetrag von eigentlich 75,15 € auf 75 €. Für den 01.08.2018 steigt die geplante Steigerung von 3,0 % auf 3,2 %. Pressemitteilung des Senats gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin 01.08.2017 +2,6% 31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse 01.08.2018 +3,2% Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse diese Tabellen sind eine Hochrechnung basierend auf dem Gesetzentwurf Drucksache 18/0390 vom 14.06.2017 Der 0,2% Abzug im Jahr 2017 ist in den Tabellen bereits enthalten

Sonstiges

tbb beamtenbund und tarifunion thüringen lobt parlamentarische Übertragung des Tarifergebnisses auf den 1. Januar 2017

In einer heutigen Stellungnahme erklärte der Thüringer Beamtenbund: „Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen begrüßt die Entscheidung der Parlamentarier, dass Tarifergebnis zeitgleich ab dem 1. Januar 2017 zu übertragen.“

Sonstiges

Sächsischer Landtag billigt ohne Gegenstimmen Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2017 (Drucksache 6/9487)

Einmütig hat der sächsische Landesgesetzgeber das „Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge“ (Drucksache 6/9487) angenommen. Infolgedessen werden die entsprechenden Besoldungstabellen für Sachsen für die Jahre 2017 und 2018 angepasst.

Sonstiges

Saarländisches Parlament verabschiedet Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen 2017/2018 (Drucksache 16/29)

Auch im saarländischen Landtag wurde das „Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2017 und 2018“ (Drucksache 16/29) beschlossen. Dies führt zur Aktualisierung der dortigen Besoldungstabellen für 2017 und 2018.

Sonstiges

Rheinland-Pfälzischer Landtag nimmt Gesetz zur Erhöhung der Besoldung an

Die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Parlaments haben das Gesetz zur Steigerung der Beamtenbesoldung gebilligt. Damit sind die aktuellen Besoldungstabellen für Rheinland-Pfalz für den Zeitraum 2017 bis 2018 festgelegt.

Sonstiges

Bayerischer Landtag stimmt Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 (Drucksache 17/16543) in allen Fraktionen zu

Mit dem Zustimmen aller im Haus vertretenen Fraktionsvertreter hat das bayerische Landesparlament den „Gesetz der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2017/2018“ (Drucksache 17/16543) verabschiedet. Die neuen Besoldungstabellen für Bayern gelten für die Jahre 2017 und 2018.

Sonstiges

Brandenburgischer Landtag legt Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017 fest

Der Landtag von Brandenburg hat das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg" (Drucksache 6/6521) verabschiedet.

Sonstiges

Abgeordnetenhaus Berlin verabschiedet Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2017/2018 in zweiter Lesung

Das Abgeordnetenhaus hat das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017/2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 18/0390) in der zweiten Lesung gebilligt.

Sonstiges

Landtag Hessen billigt Anpassungsgesetz für Besoldung und Versorgung 2017/2018 am 29. Juni

Am 29.06. hat der hessische Landtag das "Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 19/4825) beschlossen.

Sonstiges

Bürgerschaft Hamburg nimmt 'Hamburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018' (Drucksache 21/9779) in zwei Lesungen an

Die Hamburgische Bürgerschaft hat das "Hamburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (HmbBVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 21/9779) sowohl in erster als auch in zweiter Lesung verabschiedet.

Pressemitteilung

Senat gibt vor, allgemeine Stellenzulage auf Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I auszudehnen

Der Senat teilt mit, dass er einen Gesetzentwurf einbringen wird, um die allgemeine Stellenzulage auch für Lehrkräfte an Grundschulen sowie im Bereich der Sekundarstufe I einzuführen. Zusätzlich sind Erhöhungen der Zulagen für den Feuerwehrdienst und den Justizvollzug geplant.

Sonstiges

Besoldungsanhebung für sachsen-anhaltinische Landesbeamte soll rückwirkend ab 01.

Für die Beamtenschaft des Landes Sachsen-Anhalt ist geplant, die Gehaltserhöhung rückwirkend ab dem 01.01. auszuzahlen, wobei diese an die September-Bezüge gekoppelt werden sollen. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach der parlamentarischen Sommerpause geschaffen wird.

Sonstiges

Thüringer Landtag verabschiedet „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018“; Tabellen Thüringen 2017/2018

Der thüringische Landtag hat das „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018“ angenommen. Bezugnahme: Besoldungstabellen Thüringen 2017/2018

Pressemitteilung

Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Novellierung dienstrechtlicher Bestimmungen (Ds 7/1824) ein

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Ds 7/1824) vorgelegt. Die darin aufgeführten Besoldungstabellen decken sich mit unserer Vorhersage vom 29.03. Die Gehaltsanpassung wird voraussichtlich zusammen mit den Bezügen für November ausgezahlt. Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung

Niedersächsischer Landtag stimmt einstimmig für Mindesterhöhung von 75 € rückwirkend zum 01.

Der niedersächsische Landtag hat mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, einen tatsächlichen Mindestzuwachs in Höhe von 75 € ab dem 01.06.2017 zu gewähren. Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums von Niedersachsen

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