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Beamte Länder Aktuell

Besoldungsrunde 2019

Chronologie

Pressemitteilung

Der Ministerrat billigt einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung 2019 bis 2021: die Bezüge sollen rückwirkend zum 01

Der Ministerrat billigt einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung 2019 bis 2021: die Bezüge sollen rückwirkend zum 01.01.2019 um +3,2%, zum 01.07.2019 um +2%, zum 01.01.2020 um +3,2%, zum 01.07.2020 um +2% und zum 01.01.2021 um +1,4% angehoben werden. Die beiden Erhöhungsschritten um jeweils +2% wurden bereits im letzten Jahr angekündigt: Pressemitteilung des Ministerrats gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz 01.01.2019 +3,2% 30.06.2019 Tabelle 2019a Rechner 2019a Analyse 01.07.2019 +2,0% 31.12.2019 Tabelle 2019b Rechner 2019b Analyse 01.01.2020 +3,2% 30.06.2020 Tabelle 2020a Rechner 2020a Analyse 01.07.2020 +2,0% 31.12.2020 Tabelle 2020b Rechner 2020b Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

Sonstiges

Finanzminister André Schröder (CDU) kündigt eine "zeit- und systemgleiche" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an

Finanzminister André Schröder (CDU) kündigt eine "zeit- und systemgleiche" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an. Es ist eine lineare Besoldungserhöhung von +3,2% zum 01.01.2019, +3,2% zum 01.01.2020 und +1,4% zum 01.01.2021 vorgesehen. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

Einigung

Das Landesamt für Finanzen teilt mit: "Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat Juli 2019"

Das Landesamt für Finanzen teilt mit: "Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat Juli 2019"

Sonstiges

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung vor

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung vor. Dieser entspricht allerdings nicht der Ankündigung des Finanzministeriums vom 13.03.: Die lineare Erhöhung im Jahr 2019 soll nun nicht mehr +3,2% betragen, sondern lediglich +3,16%, allerdings jetzt mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 €, der "soziale Komponente" genannt wird. Die Erhöhung liegt damit etwas über dem Tarifergebnis TV-L . Des weiteren werden die Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 abgeschafft und die wenigen betroffenen Beamten nach A 5 übergeleitet. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Niedersachsen 01.03.2019 +3,16%/100 € 29.02.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.03.2020 +3,2% 28.02.2021 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.03.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Unterschiede der neuen Tabelle 2019 zum Planungsstand 13.03.2019

Sonstiges

Nach einem Treffen von Gewerkschaftsverbänden mit Mitgliedern der Landesregierung wurde ein gemeinsamer Kompromißvorschlag vorgelegt: Demnach soll die Besoldung zum 01

Nach einem Treffen von Gewerkschaftsverbänden mit Mitgliedern der Landesregierung wurde ein gemeinsamer Kompromißvorschlag vorgelegt: Demnach soll die Besoldung zum 01.08.2019 linear um 3,2% angehoben werden, zum 01.06.2020 um weitere 3,2% und zum 01.04.2021 um 1,7%. Die Absenkung der Eingangsbesoldung für Dienstanfänger wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Saarland 01.08.2019 +3,2% 31.05.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.06.2020 +3,2% 31.03.2021 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.04.2021 +1,7% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

Sonstiges

Im bayerischen Landesdienst werden nach einem Beschluß des Ministerrats die erhöhten Bezüge im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung beginnend mit dem Juni-Gehalt ausbezahlt

Im bayerischen Landesdienst werden nach einem Beschluß des Ministerrats die erhöhten Bezüge im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung beginnend mit dem Juni-Gehalt ausbezahlt.

Sonstiges

Nach einem Treffen von Gewerkschaftsvertreten mit Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) wird die Übertragung des Tarifabschlusses TV-L auf die Landesbeamten bekannt gegeben, das allerdings in jedem Er

Nach einem Treffen von Gewerkschaftsvertreten mit Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) wird die Übertragung des Tarifabschlusses TV-L auf die Landesbeamten bekannt gegeben, das allerdings in jedem Erhöhungsschritt um 0,2 Prozentpunkte "zur Bildung einer Versorgungsrücklage" verringert wird. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern 01.01.2019 +3,0% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,0% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,2% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

Einigung

Als letztes der Bundesländer wird nun auch im Landesdienst Hamburg die geplante Regelung zur Besoldungserhöhung 2019 bis 2021 verkündet: Demnach soll rückwirkend zum 01

Als letztes der Bundesländer wird nun auch im Landesdienst Hamburg die geplante Regelung zur Besoldungserhöhung 2019 bis 2021 verkündet: Demnach soll rückwirkend zum 01.01.2019 eine lineare Erhöhung um 3,0% erfolgen, zum 01.01.2020 um 3,2% und zum 01.01.2021 um 1,4%. Dies entspricht einer dem TV-L wirkungsgleichen Besoldungserhöhung, allerdings im Jahr 2019 um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage verringert. Diese jährliche Absenkung des Besoldungsniveaus endet 2019, so daß ab 2020 die Übertragung tatsächlich wirkungsgleich erfolgt. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg 01.01.2019 +3,0% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

Sonstiges

Die Staatsregierung legt einen Entwurf zum "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften", Drucksache 6/17

Die Staatsregierung legt einen Entwurf zum "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften", Drucksache 6/17566 vor.

Quelle
Sonstiges

Der Landtag von Brandenburg berät den Entwurf zum "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenb

Der Landtag von Brandenburg berät den Entwurf zum "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg", Drucksache 6/11269. Darin enthalten ist der Wegfall der Besoldungsgruppe A 4. Damit dies zu keinen Vorteilen hinsichtlich der Mindestversorgung pensionierter Beamter führt, wird der diesbezügliche Ruhegehaltssatz nach §25 Absatz 4 Satz Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz von 66,5% auf 65,8% verringert .

Sonstiges

Der Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/20201 (LBVAnpG 2019/2020/2021) wird unter Drucksache 17/9144 geführt

Der Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/20201 (LBVAnpG 2019/2020/2021) wird unter Drucksache 17/9144 geführt.

Sonstiges

Nach Mitteilungen der Gewerkschaft ver

Nach Mitteilungen der Gewerkschaft ver.di hat die Landesregierung in einer Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Dieser Gesetzentwurf ist allerdings derzeit noch nicht veröffentlicht.

Sonstiges

Nach Mitteilung des Finanzministeriums sollen die erhöhten Bezüge beginnend mit dem Juli-Gehalt rückwirkend zum 01

Nach Mitteilung des Finanzministeriums sollen die erhöhten Bezüge beginnend mit dem Juli-Gehalt rückwirkend zum 01.01.2019 in Form von Abschlagszahlungen ausbezahlt werden. Das zugehörige Gesetzgebungsverfahrens soll bis Oktober abgeschlossen sein.

Sonstiges

Die Bremische Bürgerschaft beschließt das "Gesetz zur Anhebung der Lehramtsbesoldung und zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2019/2020/2021", Drucksache 19/2158 in 1

Die Bremische Bürgerschaft beschließt das "Gesetz zur Anhebung der Lehramtsbesoldung und zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2019/2020/2021", Drucksache 19/2158 in 1. und 2. Lesung einstimmig. Die Umsetzung der neuen Besoldungstabelle einschließlich der rückwirkenden Nachzahlung soll mit den August-Bezügen erfolgen.

Pressemitteilung

Das Finanzministerium teilt in einer Pressemitteilung mit: "Mit der rückwirkenden Zahlung der Bezügeerhöhungen ist [

Das Finanzministerium teilt in einer Pressemitteilung mit: "Mit der rückwirkenden Zahlung der Bezügeerhöhungen ist [...] frühestens im August, voraussichtlich aber erst mit Auszahlung der Bezüge für den Monat September 2019 zu rechnen."

Einigung

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung teilt mit, daß ab dem 31

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung teilt mit, daß ab dem 31.05., also mit dem Juni-Gehalt, die künftigen Besoldungstabellen angewendet werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Nachzahlung aus der Rückwirkung seit 01.01.2019.

Sonstiges

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist nun veröffentlicht

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist nun veröffentlicht und wird unter Drucksache 17/2051 geführt.

Sonstiges

Der Entwurf zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) liegt nu

Der Entwurf zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) liegt nun vor und wird unter Drucksache 20/625 geführt.

Sonstiges

Das "Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (NBVAnpG 2019/2020/2021)" liegt nun im Entwurf als Drucksache 18/03763 vor

Das "Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (NBVAnpG 2019/2020/2021)" liegt nun im Entwurf als Drucksache 18/03763 vor.

Quelle
Sonstiges

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigt ebenfalls eine prozentual erhöhte Übernahme des Tarifergebnisses an: "Wir übernehmen, wie im Koalitionsvertrag auch schon angekündigt, natürlich wieder di

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigt ebenfalls eine prozentual erhöhte Übernahme des Tarifergebnisses an: "Wir übernehmen, wie im Koalitionsvertrag auch schon angekündigt, natürlich wieder die Tarifabschlüsse, die jetzt demnächst wieder anstehen [...] Wir legen dann noch zweimal zwei Prozent drauf."

Sonstiges

Die Besoldungserhöhung soll erstmalig mit dem August-Gehalt zur Auszahlung kommen

Die Besoldungserhöhung soll erstmalig mit dem August-Gehalt zur Auszahlung kommen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Überweisung der Fehlbeträge der rückwirkenden Besoldungserhöhung seit 01.01.2019 vorgesehen. Dies ist das Ergebnis der Behandlung des zugehörigen Gesetzentwurfs im Landtag in 1. und 2. Lesung.

Sonstiges

Bereits im Juni 2017 wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2019 bis 2022 vereinbart

Bereits im Juni 2017 wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2019 bis 2022 vereinbart. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde diese Absichtserklärung der Landesregierung allerdings unter den Vorbehalt "gravierender Verschlechterungen der finanziellen Lage des Landes" gestellt.

Einigung

Der Referentenentwurf zum geplanten "Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021" wurde nun den Gewerkschaften zur Stellungnahme zugeleitet

Der Referentenentwurf zum geplanten "Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021" wurde nun den Gewerkschaften zur Stellungnahme zugeleitet. Vor der Öffentlichkeit wird dieser Gesetzentwurf allerdings noch geheim gehalten. Nach Mitteilung des Deutschen Beamtebundes dbb beabsichtigt die Landesregierung, für Anwärter in Bereichen erheblichen Mangels an Bewerbern Sonderzuschläge auf dem Verordnungsweg einzuführen, die zwischen 30% und 70% der Anwärtervergütung betragen können. Dies soll allerdings nur für Anwärter gelten, deren Ernennung zum Beamten auf Widerruf nach dem 31.05.2019 erfolgt.

Sonstiges

Im Landesdienst Brandenburg wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L für Jahre 2019 und 2020 bereits gesetzlich geregelt, wobei über das Tarifergebnis hinaus noch eine z

Im Landesdienst Brandenburg wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L für Jahre 2019 und 2020 bereits gesetzlich geregelt, wobei über das Tarifergebnis hinaus noch eine zusätzliche Erhöhung von jeweils 0,5% gewährt werden soll: "Bei der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Jahre 2019 und 2020 wird das Ergebnis des Abschlusses der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder für die Jahre 2019 und 2020 bezüglich der Erhöhung der Entgelte zeit- und wirkungsgleich übernommen. Darüber hinaus werden die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge in diesen beiden Jahren jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht." (§7 BbgBVAnpG 2017/2018)

Sonstiges

Drei Länder haben bereits vor Abschluß der Tarifrunde TV-L 2019 die Übernahme des Tarifergebnisses angekündigt:

Drei Länder haben bereits vor Abschluß der Tarifrunde TV-L 2019 die Übernahme des Tarifergebnisses angekündigt:

Sonstiges

Das Staatsministerium der Finanzen beabsichtigt die Umsetzung der Besoldungserhöhung mit dem August-Gehalt

Das Staatsministerium der Finanzen beabsichtigt die Umsetzung der Besoldungserhöhung mit dem August-Gehalt. Dies soll in Form einer Abschlagszahlung einschließlich der Differenzbeträge seit 01.01.2019 geschehen.

Sonstiges

Ein Vergleich der Besoldungserhöhungen der Länder der letzten 8 Jahre zeigt, daß in keinem einzigen Bundesland die Tarifergebnisse TV-L stets wirkungs- und zeitgleich übertragen wurden

Ein Vergleich der Besoldungserhöhungen der Länder der letzten 8 Jahre zeigt, daß in keinem einzigen Bundesland die Tarifergebnisse TV-L stets wirkungs- und zeitgleich übertragen wurden. Am besten schneiden hier Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern ab, am schlechtesten das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Berlin hat zwar im Vergleichszeitraum stets überdurchschnittliche Besoldungserhöhungen zu verzeichnen, allerdings ist dies dem Aufholen aus einem erheblichen Besoldungsrückstand aus den Jahren zuvor geschuldet. Vergleich der Besoldungserhöhung von Bund und Ländern 2011 bis 2018 Bundesland 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 TV-L +2,35% +2,0%|75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5% Baden-Württemberg +2,675% +1,8%/69€ +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,2%+17€ +2,0% Bayern +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5% Berlin +3,2% +2,6%/75€ +2,8%/75€ +3,0% +2,5% +2,0% +2,0% +2,0% Brandenburg +2,85% +2,45% +2,1%/68€ +1,9% +1,8% +2,45% +1,9%+17€ +1,5% Bremen +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% 0 0 +1,9%+17€ +1,5% Hamburg +2,15% +1,8%|69€ +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,9% +1,5% Hessen +2,2% +2,0%/75€ +1,0%/35€ 0 +2,6% +2,6% +2,6% +1,5% Mecklenburg-Vorpommern +2,15% +1,75% +2,0%/65€ +2,0% +2,0% +2,0% +1,9%+17€ +1,5% Niedersachsen +2,0% +2,5%/75€ +2,0% +2,5% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5% Nordrhein-Westfalen +2,35% +2,0%/75€ +2,1%/68€ +1,9% +1,3%+30€ +1,3%+30€ +1,9%+17€ +1,5% Rheinland-Pfalz +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +1,0% +1,0% +1,0% +1,5% Saarland +2,25% +2,0% +2,1%/68€ +1,9% +1,8% +2,3% +1,9% 0 Sachsen +2,35% +2,0% +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5% Sachsen-Anhalt +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5% Schleswig-Holstein +2,35% +1,8%/75€ +2,1%/75€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,7%+17€ +1,5% Thüringen +2,35% +1,8% +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,9%+17€ +1,5% TV-L +2,35% +2,0%|75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5% TVöD +3,19% +2,35% +2,4% +2,4% +3,0% +2,8% +3,5% +1,1% Bundesbeamte +2,99% +2,35% +2,2% +2,2% +2,8% +2,4% +3,3% +0,9% Diese Tabelle dient der Übersicht und enthält daher nicht alle Detailregelungen. Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt. Besserstellungen für einige Besoldungsgruppen sind hier ebenfalls nicht dargestellt. Die gelb hinterlegten Tabellenfelder markieren wirkungsgleiche Übertragungen abzüglich 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage. besser als TV-L wirkungsgleich abzüglich 0,2% schlechter als TV-L sehr viel schlechter zeitverzögert [ Link zu dieser Tabelle ]

Sonstiges

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 , Drucksache 18/2014, liegt nun vor

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 , Drucksache 18/2014, liegt nun vor.

Sonstiges

Der Landtag beschließt das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung

Der Landtag beschließt das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung.

Verhandlung

In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2019 wurde eine Tarifeinigung erzielt

In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2019 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine lineare Entgelterhöhung von 3,01% rückwirkend zum 01.01.2019 sowie alternativ dazu einen pauschalen Mindesterhöhungsbetrag von 100 € vor. Zum 01.01.2020 sollen die Entgelte um linear 3,12% angehoben werden, mindestens um 90 € und zum 01.01.2021 um weitere 1,29%, mindestens 50 €. Die Entgelte der Stufe 1 aller Entgeltgruppen werden um +4,5% (2019), +3,2% (2020) und +1,8% (2021) angehoben. Des weiteren wird die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) auf dem Stand von 2018 eingefroren. vorläufige Entgelttabellen (Prognose) gültig ab Erhöhung gültig bis TV-L allgemein 01.01.2019 +3,01% / 100 € 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,12% / 90 € 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,29% / 50 € 30.09.2021 Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Das Einfrieren der Jahressonderzahlung führt zu einer Verringerung der linearen Erhöhung um jeweils bis zu 0,2 Prozentpunkte

Sonstiges

Nach Angaben der Senatskanzlei hat der Senat heute den "Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021" mit den bereits im April angekündigten Erhöhungssätzen be

Nach Angaben der Senatskanzlei hat der Senat heute den "Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021" mit den bereits im April angekündigten Erhöhungssätzen beschlossen. Der Gesetzentwurf wird allerdings noch nicht veröffentlicht.

Sonstiges

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) begrüßt den Tarifabschluß TV-L und kündigt an, diesen "zeitgleich und systemgerecht" auf die Beamten zu übertragen

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) begrüßt den Tarifabschluß TV-L und kündigt an, diesen "zeitgleich und systemgerecht" auf die Beamten zu übertragen.

Sonstiges

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert kündigt die Übertragung des Tarifabschlusses "1 zu 1" auf die Landesbeamten an, "kleinere Abweichungen" seien allerdings denkbar, da sich "das Tarif- vom B

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert kündigt die Übertragung des Tarifabschlusses "1 zu 1" auf die Landesbeamten an, "kleinere Abweichungen" seien allerdings denkbar, da sich "das Tarif- vom Besoldungsrecht in Details unterscheidet".

Sonstiges

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2019/2020/2021 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2019/2020/2021) vom 14

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2019/2020/2021 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2019/2020/2021) vom 14. Mai 2019 ist nun rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

Pressemitteilung

Die Senatsverwaltung der Finanzen gibt in einer weiteren Pressemitteilung das Vorliegen eines Gesetzesentwurfs zur Besoldungserhöhung bekannt

Die Senatsverwaltung der Finanzen gibt in einer weiteren Pressemitteilung das Vorliegen eines Gesetzesentwurfs zur Besoldungserhöhung bekannt. Der Gesetzentwurf wird derzeit aber noch nicht veröffentlicht. Die Auszahlung der Besoldungserhöhung soll - unter Vorbehalt der Rückforderung im Falle abweichender gesetzlicher Regelung - mit den September-Bezügen beginnen.

Sonstiges

Auch im Landesdienst Schleswig-Holstein soll das Tarifergebnis übernommen werden

Auch im Landesdienst Schleswig-Holstein soll das Tarifergebnis übernommen werden. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) verwendet dazu dieselbe Formulierung wie ihr bayerischer Kollege: "zeit- und systemgerecht", ohne allerdings zu erklären, wo der Unterschied von "systemgerecht" zur bisher üblichen Formulierung "wirkungsgleich" liegt.

Sonstiges

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, wird auch Sachsen-Anhalt das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, wird auch Sachsen-Anhalt das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen.

Sonstiges

Der Entwurf zum "Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW 2019/2020/2021)" ist nun auf dem Beteiligungsportal der Landesverwaltung abr

Der Entwurf zum "Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW 2019/2020/2021)" ist nun auf dem Beteiligungsportal der Landesverwaltung abrufbar. Die Auszahlung der Besoldungserhöhung soll im Vorgriff auf die endgültige gesetzliche Regelung in Form von Abschlagszahlungen beginnend mit dem Juli-Gehalt erfolgen.

Sonstiges

Im Landesdienst von Rheinland-Pfalz wird ebenfalls eine "zeitgleiche und systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten angekündigt, wobei in diesem Bundesland bereits eine "au

Im Landesdienst von Rheinland-Pfalz wird ebenfalls eine "zeitgleiche und systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten angekündigt, wobei in diesem Bundesland bereits eine "außerordentliche Besoldungsanpassung" um jeweils 2% zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020 in den "Anpassungsleitlinien" vom Juni 2018 beschlossen wurde.

Sonstiges

Der Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) liegt nun vor und wird im Landtag als Drucksache 7/4475 geführt

Der Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) liegt nun vor und wird im Landtag als Drucksache 7/4475 geführt.

Sonstiges

Das Finanzministerium stellt die Eckpunkte zur geplanten Reform der Besoldungsstruktur vor: Besoldungserhöhung in 4 Schritten über die künftigen Tarifabschlüsse hinaus: 2021: +0,2 Prozentpunkte 2022:

Das Finanzministerium stellt die Eckpunkte zur geplanten Reform der Besoldungsstruktur vor: Besoldungserhöhung in 4 Schritten über die künftigen Tarifabschlüsse hinaus: 2021: +0,2 Prozentpunkte 2022: +0,2 Prozentpunkte 2023: +0,3 Prozentpunkte 2024: +0,3 Prozentpunkte Einmalzahlung 2020: 100 € (Anwärter: 50 €) A 2 bis A 4 werden nach A 5 überführt

Sonstiges

In Nordrhein-Westfalen ist noch keine Entscheidung bezüglich der Übertragung des Tarifergebnisses gefallen

In Nordrhein-Westfalen ist noch keine Entscheidung bezüglich der Übertragung des Tarifergebnisses gefallen. Nach Mitteilung des Westdeutschen Rundfunks prüfe das Finanzministerium derzeit die Auswirkungen der Tarifeinigung auf den Haushalt. Ob und wie der Abschluss auch auf die NRW-Beamten übertragen werde, müsse noch entschieden werden.

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Das Finanzministerium kündigt Gespräche mit den Gewerkschaften zur Ausgestaltung der Besoldungserhöhung an

Das Finanzministerium kündigt Gespräche mit den Gewerkschaften zur Ausgestaltung der Besoldungserhöhung an. Bereits im Rahmen der letzten Besoldungsanpassung war die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses 2019 abzüglich 0,2 Prozentpunkte "zur Bildung einer Versorgungsrücklage" beschlossen worden.

Pressemitteilung

Der rheinland-pfälzische Landtag verabschiedet das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/20201 (LBVAnpG 2019/2020/2021) (Drucksache 17/9144)

Der rheinland-pfälzische Landtag verabschiedet das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/20201 (LBVAnpG 2019/2020/2021) (Drucksache 17/9144). Dies teilt das Finanzministerium in einer Pressemitteilung mit.

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Der Landtag Brandenburg verabschiedet das Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021)

Der Landtag Brandenburg verabschiedet das Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021) .

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Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigt gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk an, daß der Tarifabschluß auch für die etwa 40

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigt gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk an, daß der Tarifabschluß auch für die etwa 40.000 Beamten im Landesdienst von Hamburg übernommen werden soll.

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Im Landesdienst von Bremen ist eine zeitverzögerte Übernahme des Tarifabschlusses vorgesehen

Im Landesdienst von Bremen ist eine zeitverzögerte Übernahme des Tarifabschlusses vorgesehen. Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) erinnert daran, daß die letzte Gehaltserhöhung für die rund 10.000 Landesbeamten noch nicht allzu lange her sei.

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Der Thüringer Landtag verabschiedet das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 (Drucksache 6/6962)

Der Thüringer Landtag verabschiedet das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 (Drucksache 6/6962).

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Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen liegt nun als Drucksache 16/863 vor

Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen liegt nun als Drucksache 16/863 vor. Neben den bereits angekündigten Besoldungserhöhungen ist darin die Streichung der Besoldungsgruppen A 2 und A 3 vorgesehen.

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Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) gibt in einem Schreiben an den Beamtenbund und mehrere Gewerkschaften bekannt, daß das Finanzministerium plant, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen,

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) gibt in einem Schreiben an den Beamtenbund und mehrere Gewerkschaften bekannt, daß das Finanzministerium plant, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, demnach das Besoldungsniveau zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um 3,2% und zum 01.01.2021 um 1,4% erhöht werden soll. Auf dieser Basis die erste Hochrechnung von öffentlicher-dienst.info zu den künftigen Besoldungstabellen: gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Absichtserklärung des Finanzministeriums vom 05.03. dar!

Pressemitteilung

Baden-Württemberg Finanzministerium Baden-Württemberg (FM) Berlin Senatsverwaltung für Finanzen Bayern Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Brandenburg Pressemitteilung des Minist

Baden-Württemberg Finanzministerium Baden-Württemberg (FM) Berlin Senatsverwaltung für Finanzen Bayern Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Brandenburg Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) Rheinland-Pfalz Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Pressemitteilung des Finanzministeriums Thüringen Pressemitteilung des Finanzministeriums

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Der Niedersächsische Landtag beschließt das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 (Drucksache 18/3763)

Der Niedersächsische Landtag beschließt das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 (Drucksache 18/3763).

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Der Hessische Landtag nimmt das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/

Der Hessische Landtag nimmt das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) an. Die Auszahlung soll mit dem Juli-Gehalt erfolgen.

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Das Finanzministerium in Thüringen teilt in einer Pressemitteilung mit, der Tarifabschluß TV-L solle "zeitgleich und systemgerecht" auf die Landesbeamten übertragen werden

Das Finanzministerium in Thüringen teilt in einer Pressemitteilung mit, der Tarifabschluß TV-L solle "zeitgleich und systemgerecht" auf die Landesbeamten übertragen werden. Dabei wird auch ein konkreter Erhöhungssatz rückwirkend zum 01.01.2019 angegeben: +3,2%. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Der Landtag beschließt das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen

Der Landtag beschließt das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen .

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Im Rahmen einer aktuellen Stunde im Landtag zu den Folgen des Tarifabschlusses teilt Finanzministerin Heinold (Grüne) mit, geplant sei zunächst eine Übernahme der Steigerungen und im zweiten Schritt e

Im Rahmen einer aktuellen Stunde im Landtag zu den Folgen des Tarifabschlusses teilt Finanzministerin Heinold (Grüne) mit, geplant sei zunächst eine Übernahme der Steigerungen und im zweiten Schritt eine Überarbeitung der Besoldungsstruktur.

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Das Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021) vom 19

Das Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021) vom 19.06.2019 ist nun rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg 01.01.2019 +3,7% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,7% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks plant das sächsische Finanzministerium die Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeamten

Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks plant das sächsische Finanzministerium die Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeamten. Dazu soll es kommende Woche Gespräche mit Gewerkschaftsvertretern geben.

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Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) geht von einem "dreistelligen Millionenbetrag" aus, welcher der Tarifabschluß und dessen Übertragung auf die Landesbeamten kosten wird

Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) geht von einem "dreistelligen Millionenbetrag" aus, welcher der Tarifabschluß und dessen Übertragung auf die Landesbeamten kosten wird. Ob dann wirklich zeit- und wirkungsgleich übertragen wird, ließ der Finanzminister allerdings offen.

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Der Finanzausschuß des Landtages stimmt Vorgriffszahlungen auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs zu

Der Finanzausschuß des Landtages stimmt Vorgriffszahlungen auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs zu. Die Auszahlungen werden voraussichtlich mit dem September-Gehalt beginnen.

Pressemitteilung

Die Senatsverwaltung für Finanzen bekräftig in einer Pressemitteilung das bereits im Frühjahr 2018 festgelegte Ziel, Besoldungsanpassungen bis 2021 stets um jeweils 1,1 Prozentpunkte über dem Durchsch

Die Senatsverwaltung für Finanzen bekräftig in einer Pressemitteilung das bereits im Frühjahr 2018 festgelegte Ziel, Besoldungsanpassungen bis 2021 stets um jeweils 1,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der anderen Bundesländer durchzuführen.

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Das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 vom 20

Das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 vom 20. Juni 2019, GVBl. Nr. 9/2019 Seite 114 ist nun verkündet und rechtskräftig: gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Niedersachsen 01.03.2019 +3,16%/100 € 29.02.2020 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.03.2020 +3,2% 28.02.2021 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.03.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-gesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021) vom 29

Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-gesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021) vom 29. Mai 2019, GVOBl. Schl.H. S. 120, wurde heute verkündet und ist damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein 01.01.2019 +3,01% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,12% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,29% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Im Haushaltsausschuß des Niedersächsischen Landtags betont die Leiterin des Referats für Besoldungsrecht im Finanzministerium den Werbecharakter für Neueinsteiger der Tariferhöhung der Stufen 1 insbes

Im Haushaltsausschuß des Niedersächsischen Landtags betont die Leiterin des Referats für Besoldungsrecht im Finanzministerium den Werbecharakter für Neueinsteiger der Tariferhöhung der Stufen 1 insbesondere im Wettbewerb mit den Kommunen als Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2018-2020 . Eine vergleichbare erste Erfahrungsstufe gebe es im Beamtenrecht in dieser Form allerdings nicht, was als Absage einer ähnlichen überproportionalen Erhöhung für die untersten Stufen gedeutet werden kann.

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Die Oppositionsfraktion "Linke" bringt einen Antrag auf zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in die Bürgerschaft (Landtag) ein

Die Oppositionsfraktion "Linke" bringt einen Antrag auf zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in die Bürgerschaft (Landtag) ein .

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Die Landesregierung plant ein "Programm zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen", das neben besseren Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, der Einführung einer So

Die Landesregierung plant ein "Programm zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen", das neben besseren Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, der Einführung einer Sonderlaufbahn im Bereich Technik/IT, der Ausweitung der Möglichkeit zu Telearbeit (Home-Office) auch die Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 300 € für alle Beamten beinhaltet, sowie 170 € jährlichem Zuschlag pro Kind (450 € Euro ab dem 3. Kind). Für Beamte der unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8 soll die bestehende Sonderzahlung von 420 € auf 920 € erhöht werden. Diese Regelungen sollen ab 2020 gelten.

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Finanzminister Peter Strobel (CDU) kündigt die zeitverzögerte aber ansonsten wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an

Finanzminister Peter Strobel (CDU) kündigt die zeitverzögerte aber ansonsten wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an. Der Beamtenbund fordert hingegen eine zeitgleiche Übertragung und ein Gesamterhöhungsvolumen von 8,4%.

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Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/20201 (LBVAnpG 2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/20201 (LBVAnpG 2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz 01.01.2019 +3,2% 30.06.2019 Übersicht Tabelle 2019a Rechner 2019a Analyse 01.07.2019 +2,0% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019b Rechner 2019b Analyse 01.01.2020 +3,2% 30.06.2020 Übersicht Tabelle 2020a Rechner 2020a Analyse 01.07.2020 +2,0% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020b Rechner 2020b Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Nach Mitteilung der Senatskanzlei hat der Senat einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung beschlossen, der nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden soll

Nach Mitteilung der Senatskanzlei hat der Senat einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung beschlossen, der nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden soll. Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist noch nicht veröffentlicht.

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Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) möchte das Tarifergebnis wirkungsgleich und zeitgleich auf die Landesbeamten übertragen

Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) möchte das Tarifergebnis wirkungsgleich und zeitgleich auf die Landesbeamten übertragen. Damit stellt er sich in Opposition zur Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne), die bisher zur Zurückhaltung mahnte.

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Bereits im Herbst 2018 wurden die Besoldungserhöhungstermine 2019 bis 2021 vom Senat festgelegt: 01

Bereits im Herbst 2018 wurden die Besoldungserhöhungstermine 2019 bis 2021 vom Senat festgelegt: 01.04.2019, 01.02.2020 und 01.01.2021. Angestrebt wird eine Angleichung der Berliner Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der anderen Bundesländer. Finanzsenator Kollatz betonte dabei: "Die jährliche Sonderzahlung ist ein geeignetes Instrument, um Feinsteuerungen vorzunehmen und den Besoldungsabstand der unteren Besoldungsgruppen zu verringern."

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Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde nun als Drucksach

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde nun als Drucksache 17/6681 erneut veröffentlicht.

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Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) plant, die Tarifeinigung nun doch zeitnah und wirkungsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen, möchte sich jedoch nicht auf eine zeitgleiche Übertragung festle

Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) plant, die Tarifeinigung nun doch zeitnah und wirkungsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen, möchte sich jedoch nicht auf eine zeitgleiche Übertragung festlegen. Die "Neue Presse" zitiert ihn mit "Ich möchte aber, dass auch die Beamtinnen und Beamten möglichst frühzeitig von den Ergebnissen des Tarifabschlusses profitieren."

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Es liegt nun ein Referentenwurf zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschr

Es liegt nun ein Referentenwurf zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor.

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Der Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW2019/2020/2021) wird nun als parlamentarische Drucksache 16/6493 geführt

Der Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW2019/2020/2021) wird nun als parlamentarische Drucksache 16/6493 geführt.

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Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Zimkeit (SPD) nach dem Planungsstand der Landesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses TV-L legt sich Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) weiterhi

Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Zimkeit (SPD) nach dem Planungsstand der Landesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses TV-L legt sich Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) weiterhin nicht auf eine verbindliche Aussage fest. Die Landesregierung werde "nach sorgfältiger Analyse des Tarifergebnisses" und nach Gesprächen mit den Gewerkschaften entscheiden.

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Der Landtag beschließt das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen in zweiter Lesun

Der Landtag beschließt das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen in zweiter Lesung.

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Auf Nachfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sieht der Sprecher des Finanzministeriums, Reinhold Hilbers, sogar die realtsische Möglichkeit einer rückwirkenden Besoldungserhöhung zum 01

Auf Nachfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sieht der Sprecher des Finanzministeriums, Reinhold Hilbers, sogar die realtsische Möglichkeit einer rückwirkenden Besoldungserhöhung zum 01.03.2019. Dies werde derzeit geprüft.

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Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020) ist veröffentlicht

Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020) ist veröffentlicht.

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Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) kündigt gegenüber protestierenden Beamten vor dem Bremer Rathaus an, sich für eine "zeit- und systemgleiche Übernahme des Tarifergebnisses" einzusetzen

Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) kündigt gegenüber protestierenden Beamten vor dem Bremer Rathaus an, sich für eine "zeit- und systemgleiche Übernahme des Tarifergebnisses" einzusetzen.

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Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

Pressemitteilung

Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden: Vorgesehen sind +3,01% zum 01

Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden: Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro zum 01.10.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) in einer Pressemitteilung . gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein 01.01.2019 +3,01% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,12% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,29% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 13.03. dar!

Pressemitteilung

Das Finanzministerium gibt in einer Pressemitteilung die geplante Besoldungserhöhung bekannt: diese soll um 3 mal 2 Monate zeitverzögert aber ansonsten wirkungsgleich erfolgen mit +3,2% zum 01

Das Finanzministerium gibt in einer Pressemitteilung die geplante Besoldungserhöhung bekannt: diese soll um 3 mal 2 Monate zeitverzögert aber ansonsten wirkungsgleich erfolgen mit +3,2% zum 01.03.2019, +3,2% zum 01.03.2020 und +1,4% zum 01.03.2021. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Niedersachsen 01.03.2019 +3,2% 29.02.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.03.2020 +3,2% 28.02.2021 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.03.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 13.03. dar! Diese Tabelle wurde mit der Meldung vom 15.04.2019 korrigiert.

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Das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Saarland 01.08.2019 +3,2% 31.05.2020 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.06.2020 +3,2% 31.03.2021 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.04.2021 +1,7% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

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Nach Mitteilung des Bayerische Beamtenbundes plant die Staatsregierung, zum Zwecke der Verbesserung der Nachwuchsgewinnung durch Erhöhung der Einstiegsbesoldung die jeweils erste Stufe aller Besoldung

Nach Mitteilung des Bayerische Beamtenbundes plant die Staatsregierung, zum Zwecke der Verbesserung der Nachwuchsgewinnung durch Erhöhung der Einstiegsbesoldung die jeweils erste Stufe aller Besoldungsgruppen zu entfernen.

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Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Finanzminister Matthias Haß (CDU) macht gegenüber den Gewerkschaften deutlich, daß seitens des Finanzministeriums angestrebt wird, den linearen Anteil der Tariferhöhung auf die Besoldung der Landesbea

Finanzminister Matthias Haß (CDU) macht gegenüber den Gewerkschaften deutlich, daß seitens des Finanzministeriums angestrebt wird, den linearen Anteil der Tariferhöhung auf die Besoldung der Landesbeamten zu übertragen: 2019 +3,01%, 2020 +3,12% und 2021 +1,29%. Zu den Erhöhungsterminen wurden noch keine Angaben gemacht. Jahr Erhöhung Beamte Sachsen 2019 +3,01% Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 2020 +3,12% Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 2021 +1,29% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Nach revidierter Ankündigung zur Besoldungsanpassung seitens des Finanzministeriums wurde diese Tabelle durch die Prognose vom 26.03. ersetzt.

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Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist nun verkündet und damit rechtskräft

Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

Pressemitteilung

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) kündigt in einer Pressemitteilung an, der Landesregierung eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vorzusc

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) kündigt in einer Pressemitteilung an, der Landesregierung eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vorzuschlagen. Die Erhöhungen sollen +3,2% zum 01.01.2019, +3,2% zum 01.01.2020 und +1,4% zum 01.01.2021 betragen. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 19.03. dar!

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Das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) ist nun verkündet und

Das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen 01.03.2019 +3,2% 31.01.2020 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.02.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Der Bayerische Beamtenbund veröffentlicht eine Liste der Eckpunkte aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2019 bis 2021: 01

Der Bayerische Beamtenbund veröffentlicht eine Liste der Eckpunkte aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2019 bis 2021: 01.01.2019: +3,2% | 01.01.2020: +3,2% | 01.01.2021: +1,4% Streichung der ersten Stufe aller Besoldungsgruppen zum 01.01.2020 Anwärter: 01.01.2019: +50 € | 01.01.2020: +100 € Anwärter: Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig Jährliche Sonderzuwendung bleibt unangetastet Kein Mindesterhöhungsbetrag vergleichbar TV-L Ankündigung der Übertragung der Mütterrente II in das bayerische Versorgungsrecht gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar

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Als letztes der Bundesländer veröffentlicht Hamburg einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung: Hamburgisches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021

Als letztes der Bundesländer veröffentlicht Hamburg einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung: Hamburgisches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021

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Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf für das "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021" als Drucksache 6/6962 in den Landtag ein

Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf für das "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021" als Drucksache 6/6962 in den Landtag ein.

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Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wendet sich in einem offenen Brief an die Landesbeamten und bestätigt darin die vorhergehenden Meldungen zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des T

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wendet sich in einem offenen Brief an die Landesbeamten und bestätigt darin die vorhergehenden Meldungen zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses: "Ab Januar 2019 werden die Bezüge um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht."

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Der Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) .

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Nach Gesprächen des Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) und weiteren Regierungsmitgliedern mit Vertretern der Gewerkschaftsseite veröffentlicht das Finanzministerium eine weitere Pressemitteilung

Nach Gesprächen des Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) und weiteren Regierungsmitgliedern mit Vertretern der Gewerkschaftsseite veröffentlicht das Finanzministerium eine weitere Pressemitteilung zur geplanten Besoldungserhöhung. Inhaltlich entspricht diese den Meldungen vom 19.03., betont wird zusätzlich aber noch die Einführung einer dynamischen Zulage von 120 € im Monat für beamtete Pflegekräfte. Wie viele beamtete Pflegekräfte es im Landesdienst Nordrhein-Westfalen überhaupt gibt, wurde an dieser Stelle allerdings nicht erwähnt.

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Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020

Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 .

Pressemitteilung

Das Sächsische Finanzministerium hat nach einem Gespräch mit den Gewerkschaften nun die Ankündigung zur Besoldungserhöhung vom 18

Das Sächsische Finanzministerium hat nach einem Gespräch mit den Gewerkschaften nun die Ankündigung zur Besoldungserhöhung vom 18.03. revidiert. Nunmehr soll um linear 3,2% rückwirkend zum 01.01.2019, um weitere 3,2% zum 01.01.2020 und um 1,4% zum 01.01.2021 erhöht werden. Dies wurde in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

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Das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vor

Das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nun als parlamentarische Drucksache 7/4000 geführt.

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Das Finanzministerium sagt gegenüber den Gewerkschaften die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses zu

Das Finanzministerium sagt gegenüber den Gewerkschaften die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses zu. In den Jahren 2019 und 2020 soll die Übertragung, wie bereits im Rahmen der letzten Besoldungsrunde gesetzlich festgelegt, zum Zwecke des Aufenholens des Besoldungsrückstand zu anderen Bundesländern, um jeweils weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Damit beträgt die Besoldungserhöhung 3,7% zum 01.01.2019, weitere 3,7% zum 01.01.2020 und 1,4% zum 01.01.2021. Einen Mindesterhöhungsbetrag soll es nicht geben. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg 01.01.2019 +3,7% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,7% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

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Die Hamburgische Bürgerschaft verabschiedet das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021

Die Hamburgische Bürgerschaft verabschiedet das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021 .

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Im Bereich des TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen), wird eine Tarifeinigung erzielt: 01

Im Bereich des TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen), wird eine Tarifeinigung erzielt: 01.03.2019: +3,0%, mindestens 100 € 01.02.2020: +3,12%, mindestens 100 € 01.01.2021: +1,3%, mindestens 40 € Die Laufzeit beträgt 33 Monate - vom 01.01.2019 bis 30.09.2021 Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird bis einschließlich 2022 auf dem Stand des Jahres 2018 eingefroren. Weitere Informationen zur Tarifeinigung TV-H finden sich auf der aktuellen Seite zur Tarifrunde der Länder 2019 unter 29.03.2019. Innenminister Peter Beuth (CDU) kündigt eine Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an, läßt dabei allerdings offen, ob dies in Form der o.g. linearen Erhöhungswerte zuzüglich der Mindesterhöhungsbeträge oder in Form einer linearen Übetragung auf Basis des Gesamtvolumens (+3,2%/+3,2%/+1,4%) geschehen soll.

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Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin 01.04.2019 +4,3% 31.01.2020 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.02.2020 +4,3% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse

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Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021 ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021 ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg 01.01.2019 +3,0% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Das Finanzministerium legt den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021) vor

Das Finanzministerium legt den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021) vor. Wie bereits berichtet ist eine lineare Besoldungserhöhung von +3,01% rückwirkend zum 01.01.2019, um +3,12% zum 01.01.2020 und um +1,29% zum 01.01.2021. Die Anwärterbezüge sollen um jeweils 50 Euro zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 angehoben werden. Des weiteren ist zum 01.10.2019 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € vorgesehen. Die geplante Besoldungsanpassung ist keine wirkungsgleichunge Übertragung des Tarifergebnisses und steht damit dem entgegen, was einige Zeitungen Anfang März gemeldet hatten. Auch die Aussage von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) vom 04.03., das Tarifergebnis "zeitgleich und systemgerecht" zu übertragen, findet sich im vorgelegten Gesetzentwurf nicht verwirklicht. Hierfür wird unbestimmt auf die Zukunft verwiesen: "Strukturelle Regelungen der Tarifeinigung bleiben aufgrund der Sicherstellung eines schnellen Abschlusses dieses Gesetzgebungsvorhabens ausgenommen und bleiben einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten."

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Die Senatsverwaltung der Finanzen gibt in einer Mitteilung die Erhöhungswerte zur geplanten Besoldungsanpassung bekannt: zum 01

Die Senatsverwaltung der Finanzen gibt in einer Mitteilung die Erhöhungswerte zur geplanten Besoldungsanpassung bekannt: zum 01.04.2019 ist eine Besoldungserhöhung von +4,3% (3,2% + 1,1 Prozentpunkte = 4,3%) vorgesehen, zum 01.02.2020 um weitere +4,3%. Für das Jahr 2021 wird lediglich das Datum 01.01.2021 für die Besoldungserhöhung angegeben, nicht aber deren Höhe. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin 01.04.2019 +4,3% 31.01.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.02.2020 +4,3% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

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Der Landtag von Baden-Württemberg beschließt das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW2019/2020/2021) in zweiter Lesung

Der Landtag von Baden-Württemberg beschließt das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW2019/2020/2021) in zweiter Lesung.

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Das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Nach Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wurde im Rahmen der Tarifeinigung TV-Hessen vom 29

Nach Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wurde im Rahmen der Tarifeinigung TV-Hessen vom 29.03. eine zeitgleiche und "systemgerechte" des Tarifergebnisses TV-H vereinbart, wobei "systemgerecht" die folgende Bedeutung hat: +3,2% zum 01.03.2019, +3,2% zum 01.02.2020 und +1,4% zum 01.01.2021 keine besondere Besoldungserhöhung für die Eingangsstufen keine Absenkung der Sonderzahlung Erhöhung der Anwärterbezüge zum 01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021 gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen 01.03.2019 +3,2% 31.01.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.02.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose basierend auf einer Gewerkschaftsmitteilung dar. Änderungen sind denkbar!

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Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW2019/2020/2021) ist nun verkündet und damit rechtskräftig. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Übersicht Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Übersicht Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

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Im Landesdienst Bremen ist eine Besoldungserhöhung um +3,2% rückwirkend zum 01

Im Landesdienst Bremen ist eine Besoldungserhöhung um +3,2% rückwirkend zum 01.01.2019, weitere +3,2% zum 01.01.2020 und +1,4% zum 01.01.2021 vorgesehen. Grundschullehrer und Lehrer im Sekundarbereich I sollen bis August 2021 schrittweise nach A 13 überführt werden. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen 01.01.2019 +3,2% 31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse 01.01.2020 +3,2% 31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse 01.01.2021 +1,4% Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

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Der "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg" wird als parlamentarische

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg" wird als parlamentarische Drucksache 6/431 geführt. Dieser Gesetzentwurf ist allerdings mit Sperrvermerk versehen, wird also aus unbekannten Gründen geheim gehalten.

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