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Beamte Länder Aktuell

Besoldungsrunde 2021

Chronologie

Pressemitteilung

Landesregierung NRW plant zeit- und wirkungsgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses für Landesbeamte

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gibt bekannt, dass sie beabsichtigt, das Tarifergebnis zeitlich und wirkungsgleich auf die Landesbeamtenschaft anzuwenden. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor. Planungsszenario Nordrhein-Westfalen: Gültigkeit ab: 01.10.2021 | Erhöhung: ±0 | Gültig bis: 30.11.2022 (Referenz: Übersicht/Tabelle 2021) Gültigkeit ab: 01.12.2022 | Erhöhung: +2,8% | Gültig bis: 30.09.2023 (Referenz: Tabelle 2023) Diese Berechnungen basieren ausschließlich auf der Absichtserklärung der Landesregierung vom 11.01. und stellen keine verbindliche Zusage dar.

Sonstiges

Zusage der Landesregierung zur zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses durch den dbb bestätigt

Der Beamtenbund "dbb" teilt mit, dass die Landesregierung zugestimmt hat, das erzielte Tarifergebnis zeitlich und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Planungsszenario Mecklenburg-Vorpommern: Gültigkeit ab: 01.10.2021 | Erhöhung: ±0 | Gültig bis: 30.11.2022 (Referenz: Übersicht/Tabelle 2021) Gültigkeit ab: 01.12.2022 | Erhöhung: +2,8% | Gültig bis: 30.09.2023 (Referenz: Tabelle 2023) Es wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben lediglich Hochrechnungen darstellen.

Sonstiges

Vergleich der Besoldungserhöhungen von Bund und Ländern in den Jahren 2011 bis 2021

Die folgende Übersicht stellt die Besoldungserhöhungen für Bund und Länder im Zeitraum von 2011 bis 2021 gegenüber. Daten je Bundesland: TV-L: +1,29%/50€ (2021), +3,12%/90€ (2020), +3,01%/100€ (2019), +2,35% (2018), +2,0%|75€ (2017), +2,3%/75€ (2016), +2,1% (2015), +2,95% (2014), +2,65% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Baden-Württemberg: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,675% (2018), +1,8%/69€ (2017), +2,1%/68€ (2016), +1,9% (2015), +2,75% (2014), +2,45% (2013), +1,2%+17€ (2012), +2,0% (2011). Bayern: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,35% (2018), +2,0%/75€ (2017), +2,3%/75€ (2016), +2,1% (2015), +2,95% (2014), +2,65% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Berlin: +2,5% (2021), +4,3% (2020), +4,3% (2019), +3,2% (2018), +2,6%/75€ (2017), +2,8%/75€ (2016), +3,0% (2015), +2,5% (2014), +2,0% (2013), +2,0% (2012), +2,0% (2011). Brandenburg: +1,4% (2021), +3,7% (2020), +3,7% (2019), +2,85% (2018), +2,45% (2017), +2,1%/68€ (2016), +1,9% (2015), +1,8% (2014), +2,45% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Bremen: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,35% (2018), +2,0%/75€ (2017), +2,3%/75€ (2016), +2,1% (2015), 0 (2014), 0 (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Hamburg: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,0% (2019), +2,15% (2018), +1,8%|69€ (2017), +2,1%/68€ (2016), +1,9% (2015), +2,75% (2014), +2,45% (2013), +1,9% (2012), +1,5% (2011). Hessen: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,2% (2018), +2,0%/75€ (2017), +1,0%/35€ (2016), 0 (2015), +2,6% (2014), +2,6% (2013), +2,6% (2012), +1,5% (2011). Mecklenburg-Vorpommern: +1,4% (2021), +3,0% (2020), +3,0% (2019), +2,15% (2018), +1,75% (2017), +2,0%/65€ (2016), +2,0% (2015), +2,0% (2014), +2,0% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Niedersachsen: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,16%/100€ (2019), +2,0% (2018), +2,5%/75€ (2017), +2,0% (2016), +2,5% (2015), +2,95% (2014), +2,65% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Nordrhein-Westfalen: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,35% (2018), +2,0%/75€ (2017), +2,1%/68€ (2016), +1,9% (2015), +1,3%+30€ (2014), +1,3%+30€ (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Rheinland-Pfalz: +1,4% (2021), +5,26% (2020), +5,26% (2019), +2,35% (2018), +2,0%/75€ (2017), +2,3%/75€ (2016), +2,1% (2015), +1,0% (2014), +1,0% (2013), +1,0% (2012), +1,5% (2011). Saarland: +1,7% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,25% (2018), +2,0% (2017), +2,1%/68€ (2016), +1,9% (2015), +1,8% (2014), +2,3% (2013), +1,9% (2012), 0 (2011). Sachsen: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,35% (2018), +2,0% (2017), +2,3%/75€ (2016), +2,1% (2015), +2,95% (2014), +2,65% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Sachsen-Anhalt: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,35% (2018), +2,0%/75€ (2017), +2,3%/75€ (2016), +2,1% (2015), +2,95% (2014), +2,65% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). Schleswig-Holstein: +1,69% (2021), +3,12% (2020), +3,01% (2019), +2,35% (2018), +1,8%/75€ (2017), +2,1%/75€ (2016), +1,9% (2015), +2,75% (2014), +2,45% (2013), +1,7%+17€ (2012), +1,5% (2011). Thüringen: +1,4% (2021), +3,2% (2020), +3,2% (2019), +2,35% (2018), +1,8% (2017), +2,1%/68€ (2016), +1,9% (2015), +2,75% (2014), +2,45% (2013), +1,9%+17€ (2012), +1,5% (2011). TVöD: +1,4%/50€ (2021), +1,06% (2020), +3,09% (2019), +3,19% (2018), +2,35% (2017), +2,4% (2016), +2,4% (2015), +3,0% (2014), +2,8% (2013), +3,5% (2012), +1,1% (2011). Bundesbeamte: +1,2%/50€ (2021), +1,06% (2020), +3,09% (2019), +2,99% (2018), +2,35% (2017), +2,2% (2016), +2,2% (2015), +2,8% (2014), +2,4% (2013), +3,3% (2012), +0,9% (2011). Hinweise zur Darstellung: Die Tabelle dient ausschließlich der Übersicht und berücksichtigt weder Sonder- noch Einmalzahlungen sowie spezifische Besserstellungen einzelner Besoldungsgruppen. Gelb hinterlegte Felder kennzeichnen wirkungsgleiche Übertragungen unter Abzug von 0,2 Prozentpunkten zwecks Bildung einer Versorgungsrücklage. Farbcodierungen geben an, ob die Anpassung besser als TV-L, wirkungsgleich abzüglich 0,2 %, schlechter als TV-L oder sehr viel schlechter/zeitverzögert erfolgte. Für die Jahre 2019 (+3,2 % bzw. +3,01 %/100 €), 2020 (+3,2 % bzw. +3,12 %/90 €) und 2021 (+1,4 % bzw. +1,29 %/50 €) gilt eine Definition der wirkungsgleichen Übertragung.

Sonstiges

Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Corona-Sonderzahlung und Bezugsanpassung 2022 in den Landtag ein

In den Landtag eingebracht wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2022. Es werden folgende Daten genannt: Beamte Saarland, gültig ab 01.10.2021, Erhöhung ±0, gültig bis 30.11.2022; Tabelle 2021, Rechner 2021, Analyse 01.12.2022 mit +2,8%, gültig bis 30.09.2023; Tabelle 2023, Rechner 2023, Analyse. Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung basierend auf einen Gesetzentwurf dar!

Sonstiges

Landesregierung stellt Entwurf des Sächsischen Gesetzes zur Corona-Sonderzahlung vor

Die Landesregierung legte einen Entwurf des Sächsischen Gesetzes zur Corona-Sonderzahlung vor. Eine Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten bleibt dabei weiterhin unbesprochen.

Sonstiges

Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz zur Corona-Sonderzahlung 2022 und Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Das Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz beschlossen, das die einmalige Auszahlung einer Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 sowie Änderungen am Landesbeamtenversorgungsgesetz vorsieht.

Sonstiges

Entwurf eines thüringischen Gesetzes zur einmaligen Corona-Sonderzahlung liegt vor

Ein Entwurf für ein Thüringen-Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung anlässlich der COVID-19-Pandemie ist nun verfügbar.

Sonstiges

Gesetzentwurf zum Hamburgischen Corona-Sonderzahlungsgesetz wird der Bürgerschaft vorgelegt

Der Bürgerschaft wurde ein Gesetzentwurf über eine einmalige Sonderzahlung infolge der COVID-19-Pandemie (Hamburgisches Corona-Sonderzahlungsgesetz) zugeleitet.

Sonstiges

Veröffentlichung des Entwurfs BVAnpG 2022 durch die schleswig-holsteinische Landesregierung

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins macht den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für das Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022) öffentlich zugänglich.

Sonstiges

Vorlage des Entwurfs LBVAnpG 2022

Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Jahr 2022 (LBVAnpG 2022) liegt jetzt vor.

Sonstiges

Finanzministerium kündigt Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamte an

Das Finanzministerium gibt bekannt, dass das erzielte Tarifergebnis wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen wird. Die Angaben gelten für Beamte in Niedersachsen mit einem Startdatum am 01.10.2021, einer anfänglichen Erhöhung von ±0 % bis zum 30.11.2022 sowie einer weiteren Erhöhung von +2,8 % vom 01.12.2022 bis zum 30.09.2023. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Hochrechnungen auf Basis der Ankündigung des Finanzministeriums.

Sonstiges

Landtagsbeschluss zum Sächsischen Gesetz zur Corona-Sonderzahlung (Drucksache 7/8828)

Der Landtag hat das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung (Drucksache 7/8828) verabschiedet.

Sonstiges

Verkündung des Gesetzes Nr. 2058

Das Gesetz Nr. 2058 betreffend die Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung infolge der COVID-19-Pandemie sowie die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Jahr 2022 wurde nun offiziell verkündet.

Sonstiges

Vorliegen des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2022

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2022 steht nun zur Verfügung.

Sonstiges

Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 in Nordrhein-Westfalen

Im Land Nordrhein-Westfalen tritt das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in Kraft.

Sonstiges

Verkündung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022)

Die Verkündung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) ist erfolgt.

Sonstiges

Niedersächsisches Kabinett beschließt zwei Gesetzentwürfe zur Besoldung

Das niedersächsische Kabinett hat die Beschlussfassung über zwei Gesetzentwürfe zur Besoldung mitgeteilt. Laut Angaben der Staatskanzlei umfassen diese die angekündigten Besoldungserhöhungen, einschließlich einer Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung auf 500 €, für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1200 € sowie für Anwärter auf 250 €. Der vollständige Text der Entwürfe wurde bislang nicht veröffentlicht.

Sonstiges

Inkrafttreten des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 (BVAnpG 2022) in Schleswig-Holstein

Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022) wird wirksam.

Sonstiges

Baden-Württemberg veröffentlicht Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2022 im Beteiligungsportal

Im Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg ist der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) verfügbar. Der Entwurf enthält neben der angekündigten Besoldungserhöhung die Streichung der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 mit Überführung nach A 7 sowie eine Verschiebung der Besoldungsstufen um jeweils zwei Stufen unter Beibehaltung der bisherigen Bezüge.

Sonstiges

Bremischer Senat legt Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2022 vor

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften eingebracht. Neben der bereits im November angekündigten Entgelterhöhung um 2,8 % umfasst dieser folgende Maßnahmen: Anhebung der Besoldungsgruppe A 4 auf A 5; Streichung der ersten Stufe der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7; Erhöhung der Anwärterbezüge um 50 €; Anpassung der jährlichen Sonderzahlung wie folgt: A 5 und A 6 von 840 € auf 1500 €, A 7 und A 8 von 840 € auf 1200 €, A 9 von 710 € auf 900 €, A 10 und A 11 unverändert bei 710 €, alle anderen Besoldungsgruppen unverändert bei 0 €. Zudem werden die kinderbezogene jährliche Sonderzahlung von 25,56 € auf 305,56 € angehoben sowie die kinderbezogenen Familienzuschläge erhöht: um 100 € für das erste und zweite Kind, um 125 € für das dritte Kind und um jeweils 105 € für weitere Kinder.

Sonstiges

Veröffentlichung des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2022

Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge für das Jahr 2022 ist verkündet worden.

Verhandlung

Einigung bei dritter Runde der TV-L-Verhandlungen 2021 erreicht

Im Verlauf der dritten Verhandlungsrunde zum TV-L 2021 konnte ein Kompromiss erzielt werden. Dieser umfasst eine Nullrunde für das Jahr 2021 sowie einen Großteil des Jahres 2022. Mit Wirkung zum 01.12.2022 steigen die Entgelte jedoch um 2,8%. Zusätzlich wird eine steuerfreie Sonderzahlung („Corona-Sonderzahlung“) in Höhe von 1300 € vereinbart.

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für Niedersachsen 2022 vorgelegt

Der Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften wurde vorgelegt.

Sonstiges

Monika Heinold (Grüne) bestätigt zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TV-Abschlusses nach Schleswig-Holstein

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) äußerte ihre Zufriedenheit über die Einigung beim TV-L und kündigte an, diese zeitlich und inhaltlich vollständig auf die Landesbeamtenschaft zu übertragen. Unabhängig von der aktuellen Besoldungsrunde war am 01.06.2022 bereits eine Anhebung der Besoldung um 0,6% beschlossen worden, gestützt auf das Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften (September 2020). Details: Gültig ab 01.10.2021 mit ±0 Erhöhung bis 31.05.2022 (Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse); anschließend +0,6% ab 01.06.2022 bis 30.11.2022 (Tabelle 2022 Rechner 2022 Analyse); weiter +2,8% ab 01.12.2022 bis 30.09.2023 (Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse). Alle genannten Werte beruhen auf einer Hochrechnung aufgrund der Absichtserklärung des Finanzministeriums vom 29.11.

Sonstiges

Senatskanzlei bestätigt Übernahme des Tarifergebnisses zu gleichen Zeit- und Wirkungsterminen

Die Senatskanzlei hat die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses angekündigt. Für Beamte in Berlin gilt dies ab dem 01.10.2021 ohne prozentuale Erhöhung (±0 %) bis zum 30.11.2022. Ab dem 01.12.2022 ist eine Erhöhung von +2,8 % vorgesehen, welche bis zum 30.09.2023 gelten soll. Die Angaben beruhen auf Hochrechnungen aufgrund der Ankündigung der Senatskanzlei.

Sonstiges

Besoldungsentwicklung für Beamte in Thüringen: Zeiträume von 01.10.2021 bis 30.09.2023

Im Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 30.11.2022 lag die Erhöhung bei ±0. Vom 01.12.2022 an beträgt die Erhöhung +2,8% mit Gültigkeit bis zum 30.09.2023. Die Angaben zu den Tabellen, Rechnern und Analysen für 2021 und 2023 basieren auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung.

Verhandlung

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), stellvertretender Vorsitzender der Arbeitgeberseite im TV-L, kündigt Übernahme des Tarifergebnisses für Landesbeamte an

Andreas Dressel (SPD), der während der TV-L-Verhandlungen als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitgeberseite fungierte, hat die Übernahme des erzielten Tarifergebnisses auf die hamburgischen Landesbeamten erklärt. Gültig ab: 01.10.2021; Erhöhung: ±0; Gültig bis: 30.11.2022 (Beamte Hamburg). Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse. Ab dem 01.12.2022 erfolgt eine Anpassung um +2,8%, gültig bis zum 30.09.2023 (Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse). Wichtig: Diese Aufstellungen sind reine Hochrechnungen auf Grundlage der Absichtserklärung des Finanzsenators vom 29.11.

Sonstiges

Besoldungsentwicklung für Beamte in Sachsen: Zeiträume von 01.10.2021 bis 30.09.2023

Für die Zeit vom 01.10.2021 bis zum 30.11.2022 betrug die Erhöhung ±0. Ab dem 01.12.2022 gilt eine Erhöhung von +2,8%, gültig bis zum 30.09.2023. Die dargestellten Werte zu den Tabellen, Rechnern und Analysen für 2021 und 2023 beruhen ausschließlich auf einer Hochrechnung eines Referentenentwurfs.

Sonstiges

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) verkündet die vollständige Übernahme des Tarifabschlusses für bayerische Landesbeamte

Der Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) hat angekündigt, den Tarifabschluss unverändert („1:1“) auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern zu übertragen. Gültig ab: 01.10.2021; Erhöhung: ±0; Gültig bis: 30.11.2022 (Beamte Bayern). Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse. Ab dem 01.12.2022 gilt eine Erhöhung von +2,8%, gültig bis zum 30.09.2023 (Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse). Hinweis: Die dargestellten Tabellen basieren ausschließlich auf einer Hochrechnung gemäß der Absichtserklärung des Finanzministeriums vom 29.11.

Sonstiges

Verkündung des Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 (NBVAnpG 2022) sowie des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation

Sowohl das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 (NBVAnpG 2022) als auch das Niedersächsische Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation wurden verkündet.

Sonstiges

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie Ministerium der Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat; Ministerium der Finanzen Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstiges

Forderung nach einem „Baden-Württemberg-Zuschlag“ bei der Umsetzung des Tarifergebnisses

Der Beamtenbund verlangt bei der Anpassung des Tarifergebnisses an die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten einen sogenannten „Baden-Württemberg-Zuschlag“. Dieser könnte entweder als Aufschlag auf die lineare Erhöhung gestaltet sein oder darin bestehen, dass die Besoldungserhöhung früher erfolgt als beim TV-L.

Sonstiges

Verkündung des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen

Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen wurde verkündet.

Sonstiges

Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter verspricht zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses

Wie der Beamtenbund 'dbb' mitteilt, garantiert Finanzminister Michael Richter (CDU), das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die sächsisch-anhaltinischen Landesbeamten zu übertragen. Der zugehörige Gesetzentwurf soll im Januar eingereicht werden. Begleitend dazu liegen Übersichtstabellen, Rechner und Analysen für 2021 und 2023 vor, welche Zeiträume wie 01.10.2021 bis 30.11.2022 (±0 %) und 01.12.2022 bis 30.09.2023 (+2,8 %) abbilden. Diese Darstellungen dienen ausschließlich als Hochrechnung.

Sonstiges

Verkündung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg wurde verkündet.

Pressemitteilung

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange bestätigt Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamtinnen und -beamte

Finanzministerin Katrin Lange (SPD) verkündet, dass das Tarifergebnis auf die Beamtenschaft des Landes übertragen wird. Zu diesem Thema existiert eine Pressemitteilung des brandenburgischen Finanzministeriums sowie tabellarische Übersichtsdarstellungen, Rechner und Analysen für die Jahre 2021 und 2023. Aufgeführt sind dabei Gültigkeitszeiträume wie vom 01.10.2021 bis 30.11.2022 (±0 %) sowie ab 01.12.2022 (+2,8 % bis 30.09.2023). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tabellen lediglich Hochrechnungen darstellen.

Sonstiges

Vorliegen des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) liegt vor.

Sonstiges

Verkündung des Bremischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetzes 2022 (BremBBVAnpG 2022)

Das Bremische Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetz 2022 (BremBBVAnpG 2022) wurde verkündet.

Sonstiges

Regierungsfraktionen legen Entwurf für thüringisches Sonderzahlungs-Gesetz vor

Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf betreffend eine einmalige Sonderzahlung infolge der COVID-19-Pandemie in den Landtag eingebracht. Die Frage, ob auch die lineare Entgelterhöhung für Landesbeamten übernommen wird, bleibt derzeit ungelöst.

Einigung

Einigung zwischen NBB und Finanzministerium zur zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) gibt bekannt, dass man sich mit dem Finanzministerium darauf geeinigt hat, das erzielte Tarifergebnis zeitlich und inhaltlich unverändert zu übernehmen.

Sonstiges

Verkündung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) wurde verkündet.

Pressemitteilung

Finanzministerium Baden-Württemberg bestätigt zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses

Das Finanzministerium von Baden-Württemberg verkündet, dass das Tarifergebnis zeitlich und inhaltsgleich übernommen werden soll. Dies wurde in einer offiziellen Pressemitteilung kommuniziert. Planungsszenario Baden-Württemberg: Gültigkeit ab: 01.10.2021 | Erhöhung: ±0 | Gültig bis: 30.11.2022 (Referenz: Übersicht/Tabelle 2021) Gültigkeit ab: 01.12.2022 | Erhöhung: +2,8% | Gültig bis: 30.09.2023 (Referenz: Tabelle 2023) Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Hochrechnungen handelt.

Sonstiges

Verkündung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022)

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) wurde verkündet.

Sonstiges

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Pressemitteilung

Ministerrat Rheinland-Pfalz stimmt grundsätzlich für Gesetz zur zeitgleichen und systemgerechten Tariferweiterung

Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat einem Gesetzentwurf zum Zweck der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten grundsätzlich zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die Besoldungsgruppe A 4 abzuschaffen und die Erfahrungsstufe 1 innerhalb der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 zu streichen. Grundlage bildet die Pressemitteilung des Ministerrates. Planungsszenario Rheinland-Pfalz: Gültigkeit ab: 01.10.2021 | Erhöhung: ±0 | Gültig bis: 30.11.2022 (Referenz: Übersicht/Tabelle 2021) Gültigkeit ab: 01.12.2022 | Erhöhung: +2,8% | Gültig bis: 30.09.2023 (Referenz: Tabelle 2023) Die dargestellten Werte sind Hochrechnungen, die sich auf die Absichtserklärung des Ministerrats vom 10.01. stützen.

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