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Beamte Länder Aktuell

Besoldungsrunde 2023

Chronologie

Verhandlung

Abschluss der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2023 mit vereinbarter Einigung

Im Rahmen der dritten Runde der Tarifverhandlungen TV-L 2023 kam es zu einer Einigung. Die Vereinbarung enthält eine Nullrunde für das Jahr 2023 sowie einen Großteil des Jahres 2024. Ab dem 01.11.2024 steigen die Entgelte pauschal um 200 € (bei Zulagen beträgt die Erhöhung 4,76%), gefolgt von einem Anstieg um 5,5% zum 01.02.2025. Zusätzlich wird eine steuerfreie „Inflationsabmilderungsprämie“ in Gesamthöhe von 3000 €, verteilt auf elf Monatsraten, festgelegt.

Sonstiges

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) plant 'zeitgleiche und systemgerechte' Umsetzung des Tarifergebnisses

Albert Füracker (CSU), bayerischer Staatsminister der Finanzen, kündigte an, das Tarifergebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Landeshauptbediensteten auszuweiten. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Bayern | 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse Anmerkung: Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung, die auf der Erklärung des Ministers vom 09.12. zur Überführung des Ergebnisses beruht! Voraussetzung: Höherbewertung der Zulagen und des Familienzuschlags um +4,76 % ab dem 01.11.2024 und um +5,5 % ab dem 01.02.2025 (nähere Angaben zur kalkulierten Prozentsatz von 4,76 % finden Sie im Zusatztext).

Verhandlung

Andreas Dressel (SPD): Hamburg übernimmt Tarifergebnis für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger unverändert

Andreas Dressel (SPD), Hamburger Senator für Finanzen und zugleich Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder während der Tarifrunde TV-L 2023, erklärte via Twitter: "Hamburg wird das heutige Tarifergebnis 1:1 auf die [...] Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger übertragen. Wir halten Wort bei der Tarifgarantie!" gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Hamburg | 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse Bemerkung: Die vorliegenden Tafeln repräsentieren ausschließlich eine Prognose gestützt auf die Absichtserklärung des Senators vom 09.12., das Tarifergebnis im Verhältnis 1:1 zu übernehmen! Grundannahme: Zunahme der Zulagen und des Familienzuschlags um +4,76 % per 01.11.2024 und um +5,5 % per 01.02.2025 (Details zur geschätzten Rate von 4,76 % siehe Hinweis).

Sonstiges

Baden-Württembergisches Finanzministerium meldet 'inhaltsgleiche' Übernahme des Tarifergebnisses

Das baden-württembergische Finanzministerium hatte zunächst eine „inhaltsgleiche“ Überführung des Tarifergebnisses in das Besoldungsrecht signalisiert. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Baden-Württemberg - Szenario inhaltsgleiche Übertragung | 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Diese Aufstellungen basierten auf der damaligen Ankündigung des Ministeriums bezüglich einer inhaltsgleichen Anpassung. Da die Landesregierung diese Position am 14.12.2023 zurücknahm, sind die dargestellten Berechnungen nicht mehr aktuell. Annahme zugrunde gelegt: Anhebung von Zulagen und Familienzuschlag um +4,76 % zum 01.11.2024 sowie um +5,5 % zum 01.02.2025 (siehe Erläuterung zur angenommenen Steigerung von 4,76 %).

Sonstiges

[Update] Finanzminister Gerald Heere (Grüne) beabsichtigt Prüfung der Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamtinnen und -beamte

Der hessische Finanzminister Gerald Heere (Grüne) gab bekannt, dass er sich nunmehr mit der Frage auseinandersetzen wolle, wie das tarifvertragliche Ergebnis auf die Landesbeamtenschaft übertragbar ist. Zuvor kursierende Berichte, wonach eine solche Übertragung bereits verbindlich zugesagt worden sei, erwiesen sich als unzutreffend.

Sonstiges

Finanzministerin Katrin Lange (SPD) kündigt zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten an

Die brandenburgische Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hat angekündigt, dass das Ergebnis der laufenden Tarifverhandlungen zeitlich und inhaltlich vollständig auf den beamteten Personalstand übertragen werden soll. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Brandenburg | 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse Hinweis: Diese Tabellen wurden am 20.02.2024 durch aktualisierte Hochrechnungen ersetzt.

Sonstiges

Finanzministerium bestätigt Anpassung der Besoldung der schleswig-holsteinischen Landesbeamten

Das Finanzministerium teilt mit, dass das Tarifergebnis auf die Landesbeamten übertragen wird. Details: gültig ab: 01.10.2023 erhöht um: ±0 gültig bis: 31.10.2024 Betroffene Gruppe: Beamte Schleswig-Holstein Übersicht Tabelle 2023 | Rechner 2023 | Analyse ab 01.11.2024: +200 € (gültig bis 31.01.2025) Tabelle 2024 | Rechner 2024 | Analyse ab 01.02.2025: +5,5% (gültig bis 31.10.2025?) Tabelle 2025 | Rechner 2025 | Analyse Wichtiger Hinweis: Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 11.12. dar! Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5% (Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

Sonstiges

Finanzsenator Fecker plant Übernahme des Tarifergebnisses für Bremen und Bremerhaven

Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) bereitet die Umsetzung des Tarifergebnisses für die Landesbeamten von Bremen und Bremerhaven vor.

Sonstiges

Regierungsfraktionen in Hamburg bringen Gesetzentwurf für Sonderzahlungen ein

Die Regierungsfraktionen haben einen Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Hamburgisches Verbraucherpreis-Sonderzahlungsgesetz - HmbVSZG) vorgelegt. Ziel ist die Übertragung der Einmalzahlungen aus dem Tarifergebnis TV-L auf die Landesbeamten.

Sonstiges

Staatskanzlei Sachsen-Anhalt kündigt Übertragung des Tarifergebnisses an

Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt erklärt: "Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die rund 26.000 [...] Beamten des Landes übertragen werden." Details: gültig ab: 01.10.2023 erhöht um: ±0 gültig bis: 31.10.2024 Betroffene Gruppe: Beamte Sachsen-Anhalt Übersicht Tabelle 2023 | Rechner 2023 | Analyse ab 01.11.2024: +200 € (gültig bis 31.01.2025) Tabelle 2024 | Rechner 2024 | Analyse ab 01.02.2025: +5,5% (gültig bis 31.10.2025?) Tabelle 2025 | Rechner 2025 | Analyse Hinweis: Diese Tabellen wurden am 12.03.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt.

Sonstiges

Sächsisches Kabinett beschließt zeitgleiche und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses

Nach Berichten in den Medien hat sich das sächsische Kabinett darauf geeinigt, das Tarifergebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Landesbeamten zu übertragen. Details: gültig ab: 01.10.2023 erhöht um: ±0 gültig bis: 31.10.2024 Betroffene Gruppe: Beamte Sachsen Übersicht Tabelle 2023 | Rechner 2023 | Analyse ab 01.11.2024: +200 € (gültig bis 31.01.2025) Tabelle 2024 | Rechner 2024 | Analyse ab 01.02.2025: +5,5% (gültig bis 31.10.2025?) Tabelle 2025 | Rechner 2025 | Analyse Hinweis: Diese Tabellen wurden am 25.01.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt.

Sonstiges

Saarlands Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD) garantiert gleichzeitige und inhaltlich idente Anwendung des Tariferfolgs für Landesbedienstete

Anke Rehlinger (SPD), Ministerpräsidentin, stellt sicher, dass das Tarifergebnis „zeit- und inhaltsidentisch" auf die saarländischen Landesbeamten übergeht. Details: Betroffen sind Beamte im Saarland. Von 01.10.2023 bis 31.10.2024 bleibt es bei Nullprozentänderung. Zwischen 01.11.2024 und 31.01.2025 erfolgt eine Pauschalsteigerung von 200 €. Ab 01.02.2025 bis vermutlich 31.10.2025 steigt der Wert um 5,5 %. Wichtig: Diese Auswertung basiert rein auf der Ankündigung der Ministerpräsidentin vom 12.12., das Tarifpaket zu adaptieren. Berechnungsannahme: Zusatzzahlungen und Kinderzulage erhöhen sich zum Stichtag 01.11.2024 um 4,76 % und zum Stichtag 01.02.2025 um 5,5 % (Begründung der 4,76%-Annahme siehe ergänzenden Text).

Sonstiges

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne) verkündet im Landtag: Abschluss wird auf Beamtenschaft ausgeweitet

Gerald Heere (Grüne), Finanzminister, erklärte während der heutigen Plenarsitzung des Landtags: „Wir werden den Abschluss auf die [...] Beamten übertragen.“ Die relevanten Parameter sind: Beamte in Niedersachsen, Geltungszeitraum 01.10.2023 bis 31.10.2024 unverändert; danach ab 01.11.2024 bis 31.01.2025 plus 200 €; weitergehend ab 01.02.2025 bis voraussichtlich 31.10.2025 plus 5,5 %. Hinweis: Die angezeigten Tabellen dienen nur der Schätzung gemäß der Erklärung des Finanzministers vom 10.12. zur Umsetzung des Tarifausgangs. Voraussetzung war: Höherwertiger Zuschlag und Familienbezug wachsen per 01.11.2024 um 4,76 %, per 01.02.2025 um 5,5 % (Details zur geschätzten 4,76%-Steigerung folgen im Linktext).

Sonstiges

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bestätigt vollständige Übertragung des neuen Tarifergebnisses: "Das Wochenend-Abschlussprotokoll ist fair"

Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident, erklärt, dass das erzielte Tarifergebnis wirkungsidentisch übernommen werde. Er äußert dazu: „Der Tarifabschluss vom Wochenende enthält ein faires Ergebnis. Es freut mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften schnell darauf einigen konnten, dieses Ergebnis eins-zu-eins auf Beamtinnen und Beamten anzuwenden.“ Die zugehörigen Daten lauten: Für Beamte in Nordrhein-Westfalen gilt der Zeitraum vom 01.10.2023 bis 31.10.2024 ohne Änderung. Ab dem 01.11.2024 bis zum 31.01.2025 sind 200 € vorgesehen. Vom 01.02.2025 bis voraussichtlich 31.10.2025 beträgt die Anpassung 5,5 %. Zu beachten ist, dass diese tabellarische Darstellung ausschließlich als Prognose dient, basierend auf der Absichtserklärung des Finanzministers vom 10.12., das Tarifergebnis zu übertragen. Unterstellt wurde dabei: Zulagen und Familienzuschläge steigen am 01.11.2024 um 4,76 % und am 01.02.2025 um 5,5 % (weitere Erläuterungen zur Annahme der 4,76-%-Erhöhung siehe dort).

Sonstiges

Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) entscheidet bezüglich der Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf Landesbeamte erst nach Kabinettssitzung

Die Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) nimmt gegenüber der Öffentlichkeit keine abschließende Position zur Frage ein, ob und wie das Tarifergebnis des TV-L auf die Landesbeamtenschaft übertragen wird. Sie verweist in dieser Angelegenheit auf eine bevorstehende Entscheidung im Kabinett.

Sonstiges

Landesregierung verspricht laut Gewerkschaften zeit- und systemkonforme Übernahme des TV-L-Ergebnisses vor Verhandlungsstart

Den Angaben der Gewerkschaften zufolge hat die Landesregierung noch vor Beginn der Tarifverhandlungen zugesichert, das Ergebnis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L) „zeitgleich und systemgerecht“ zu übernehmen. Die Aufstellung zeigt folgende Eckdaten: Gültig ab 01.10.2023 bis 31.10.2024 ohne Veränderung; gültig ab 01.11.2024 bis 31.01.2025 mit einer Erhöhung von 200 €; sowie gültig ab 01.02.2025 bis voraussichtlich 31.10.2025 mit einer Steigerung von 5,5 %. Diese Übersichtstabelle, Rechnerfunktion und Analyse beziehen sich auf die Jahre 2023, 2024 und 2025. Am 08.01.2024 wurden diese Tabellen durch aktualisierte Berechnungen ersetzt.

Sonstiges

Berliner Finanzsenator Evers (CDU) kündigt die vollständige Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamten an

Der Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gab bekannt, dass das Tarifergebnis vollständig („1:1“) auf die Landesbeamten übertragen werde. [Tabelle Struktur] gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Quelle Beamte Berlin: 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 | Übersicht/Tabelle/Analyse 2023 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 | Tabelle/Analyse 2024 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? | Tabelle/Analyse 2025 Hinweis: Diese Tabellen basieren ausschließlich auf der Ankündigung des Finanzsenators zur Übertragung vom 13.12. Annahmen: Zulagen und Familienzuschläge steigen zum 01.11.2024 um 4,76 % und zum 01.02.2025 um 5,5 % (Details siehe Erläuterung zur angenommenen Steigerung von 4,76 %).

Pressemitteilung

Landesregierung Baden-Württembergs weicht laut BBW-Mitteilung von der inhaltsgleichen Übertragung des TV-L ab

Dem Bericht des Beamtenbundes Baden-Württemberg (BBW) zufolge verzichtet die Landesregierung auf eine inhaltsgleiche Übertragung des TV-L-Ergebnisses. Statt einer Pauschalerhöhung um 200 € gilt ab dem 01.11.2024 eine lineare Steigerung von 3,6 %. Zum 01.02.2025 ist eine Erhöhung um 5,6 % eingeplant, was einem Plus von 0,1 Prozentpunkten gegenüber dem TV-L entspricht. Der Mindestbetrag von 140 € entfällt bei der Besoldung, da es keine zu TV-L Stufe E 1 vergleichbaren Gruppen gibt, in denen er greifen würde. BBW-Vorsitzender Rosenberger bewertete diese Modalitäten insgesamt als positiv. Die „Inflationsausgleichsprämie“ wird erstmals mit den Bezügen für April 2024 in Höhe von 2280 € ausgezahlt; von Mai bis Oktober folgen jeweils 120 €. [Tabellenstruktur] gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Quelle Beamte Baden-Württemberg – Szenario inhaltsgleiche Übertragung: 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 | Tabelle/Rechner 2023 01.11.2024 | +3,6% | 31.01.2025 | Tabelle/Rechner 2024 01.02.2025 | +5,6% | 31.10.2025? | Tabelle/Rechner 2025 Diese Tabellen wurden durch die Ankündigung vom 20.03.2024 obsolet. Pressemitteilung des BBW: Vergleich der Erhöhungen. Vergleich: +3,6 % vs. +200 € (ab 01.11.2024) Spalten: €/Monat für Stufen 1–10. A 16: 30.30 (+0.46%), 42.64 (+0.61%), 52.51 (+0.73%), 62.38 (+0.83%), 72.25 (+0.93%), 82.12 (+1.02%), 91.99 (+1.11%). A 15: 8.78 (+0.15%), 19.44 (+0.31%), 27.98 (+0.43%), 36.51 (+0.54%), 45.04 (+0.64%), 53.58 (+0.74%), 62.11 (+0.83%). A 14: -19.60 (-0.38%), -9.90 (-0.18%), -0.20 (-0.00%), 6.27 (+0.11%), 12.74 (+0.21%), 19.21 (+0.31%), 25.68 (+0.40%), 32.14 (+0.48%). A 13: -31.45 (-0.63%), -23.97 (-0.46%), -16.49 (-0.30%), -11.50 (-0.21%), -6.51 (-0.11%), -1.52 (-0.03%), 3.47 (+0.06%), 8.45 (+0.14%). A 12: -53.95 (-1.23%), -49.42 (-1.09%), -42.59 (-0.90%), -35.67 (-0.73%), -31.05 (-0.62%), -26.43 (-0.51%), -21.81 (-0.41%), -17.19 (-0.32%), -12.57 (-0.23%). A 11: -72.07 (-1.85%), -66.50 (-1.64%), -60.91 (-1.45%), -55.21 (-1.26%), -49.51 (-1.09%), -45.71 (-0.99%), -41.86 (-0.88%), -37.99 (-0.78%), -34.11 (-0.69%), -30.24 (-0.60%). A 10: -84.39 (-2.37%), -78.95 (-2.13%), -73.52 (-1.91%), -68.08 (-1.70%), -62.65 (-1.51%), -58.96 (-1.38%), -55.26 (-1.27%), -51.55 (-1.15%), -47.84 (-1.05%). A 9: -92.92 (-2.80%), -88.67 (-2.58%), -84.43 (-2.38%), -80.19 (-2.18%), -75.95 (-2.00%), -73.03 (-1.89%), -70.12 (-1.77%), -67.20 (-1.67%), -64.28 (-1.56%). A 8: -97.89 (-3.19%), -93.92 (-2.95%), -89.94 (-2.73%), -85.97 (-2.53%), -81.99 (-2.34%), -79.34 (-2.21%), -76.70 (-2.10%), -74.04 (-1.98%), -71.40 (-1.88%). A 7: -100.59 (-3.36%), -97.49 (-3.16%), -94.39 (-2.98%), -91.29 (-2.81%), -88.18 (-2.64%), -85.97 (-2.53%), -83.75 (-2.42%), -81.54 (-2.31%). Legende: Grün = +3,6 % besser als +200 €; Gelb = äquivalent (±10 €); Rot = schlechter. Ergebnis: Die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten erhält durch die lineare Erhöhung um 3,6 % weniger als bei einer Pauschale von 200 €. Vor allem höhere Ränge (A 15+) und ältere Bedienstete in A 14 profitieren. Auch die erhöhte zweite Rate von 5,6 % zum 01.02.2025 ändert daran kaum etwas. Zweiter Vergleich: +3,6 % / +5,6 % vs. +200 € / +5,5 % (ab 01.02.2025) A 16: 38.59 (+0.55%), 51.97 (+0.71%), 62.67 (+0.82%), 73.37 (+0.93%), 84.06 (+1.03%), 94.75 (+1.12%), 105.45 (+1.20%). A 15: 15.28 (+0.24%), 26.82 (+0.40%), 36.08 (+0.52%), 45.32 (+0.63%), 54.57 (+0.74%), 63.82 (+0.84%), 73.07 (+0.93%). A 14: -15.49 (-0.28%), -4.97 (-0.09%), 5.53 (+0.09%), 12.55 (+0.20%), 19.56 (+0.30%), 26.57 (+0.40%), 33.59 (+0.49%), 40.58 (+0.58%). A 13: -28.17 (-0.53%), -20.07 (-0.36%), -11.97 (-0.21%), -6.56 (-0.11%), -1.15 (-0.02%), 4.26 (+0.07%), 9.67 (+0.15%), 15.06 (+0.23%). A 12: -52.57 (-1.13%), -47.65 (-1.00%), -40.25 (-0.81%), -32.76 (-0.63%), -27.74 (-0.52%), -22.74 (-0.42%), -17.73 (-0.32%), -12.72 (-0.22%), -7.72 (-0.13%). A 11: -72.20 (-1.76%), -66.16 (-1.55%), -60.10 (-1.35%), -53.93 (-1.17%), -47.75 (-1.00%), -43.63 (-0.89%), -39.46 (-0.79%), -35.27 (-0.69%), -31.06 (-0.59%), -26.87 (-0.50%). A 10: -85.56 (-2.28%), -79.66 (-2.04%), -73.77 (-1.81%), -67.88 (-1.61%), -61.99 (-1.41%), -57.99 (-1.29%), -53.98 (-1.17%), -49.96 (-1.06%), -45.94 (-0.95%). A 9: -94.80 (-2.71%), -90.19 (-2.49%), -85.60 (-2.28%), -81.00 (-2.09%), -76.41 (-1.91%), -73.24 (-1.79%), -70.08 (-1.68%), -66.92 (-1.57%), -63.75 (-1.47%). A 8: -100.30 (-3.10%), -96.00 (-2.86%), -91.69 (-2.64%), -87.38 (-2.44%), -83.07 (-2.24%), -80.20 (-2.12%), -77.34 (-2.00%), -74.45 (-1.89%), -71.60 (-1.78%). A 7: -103.23 (-3.27%), -99.87 (-3.07%), -96.51 (-2.89%), -93.15 (-2.71%), -89.78 (-2.55%), -87.38 (-2.44%), -84.98 (-2.33%), -82.58 (-2.22%). Legende: Grün = Kombination besser; Gelb = äquivalent (±10 €); Rot = schlechter.

Sonstiges

Verkündung des Gesetzes über Sonderzahlungen infolge steigender Verbraucherpreise

Das Gesetz über Sonderzahlungen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise wurde verkündet. Darin ist festgelegt, dass schleswig-holsteinische Beamte abweichend vom TV-L-Ergebnis zwölf statt elf Teilbeträge erhalten: Dezember 2023: 1500 €, Januar 2024: 300 € sowie für jeden Monat von Januar bis einschließlich Oktober 2024 je 120 €.

Einigung

Bestätigung der Übernahme des Tarifergebnisses durch die Finanzverwaltung: "Ab dem 01.

Die Finanzverwaltung bestätigte die Übernahme des Tarifergebnisses wie folgt: „Zum 01.11.2024 steigen die Grundgehälter um 200 €. Am 01.02.2025 erfolgt eine lineare Anpassung um 5,5 %. Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen werden zum 01.11.2024 um 100 € und am 01.02.2025 zusätzlich um 50 € erhöht.“ Die erste Tranche der Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 € (für Anwärter: 1000 €) ist für Ende Januar 2024 geplant. Darüber hinaus sind weitere 120 € (Anwärter: 50 €) für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 vorgesehen.

Quelle
Sonstiges

Bayerischer Finanzminister Füracker (CSU) bekräftigt die Anwendung des TV-L-Tarifergebnisses samt Sockelbetrag für Landesbeamte

Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat gegenüber Vertretern des Bayerischen Beamtenbundes bestätigt, dass das Tarifergebnis des TV-L inklusive des Sockelbetrags auf die bayerischen Landesbeamten übertragen wird.

Sonstiges

Regierung Rheinland-Pfalz kündigt vollständige Übernahme des Tarifergebnisses für Beamtinnen und Beamte an

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) gaben bekannt: „Wir werden das Tarifergebnis vollumfänglich auf unsere Beamten übertragen“. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz | 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 (Übersicht Tabelle 2023 / Rechner 2023 / Analyse) 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 (Tabelle 2024 / Rechner 2024 / Analyse) 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? (Tabelle 2025 / Rechner 2025 / Analyse) Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankündigung der Ministerpräsidentin zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 19.12. dar! Annahme: Zulagen und Familienzuschlag steigen zum 01.11.2024 um 4,76 % und zum 01.02.2025 um 5,5 % (Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76 %).

Sonstiges

Inkrafttreten des Brandenburgischen Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetzes für Landesbeamte

Im Zuge des Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2023 wurde das Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz - BbgInfSZG) verkündet. Dadurch wurden die Einmalzahlungen für die Landesbeamten rechtskräftig.

Sonstiges

Thüringer Finanzministerium erklärt Vorgehen bei Übertragung der TV-L-Ergebnisse auf Beamte

Nach Angaben des Thüringer Beamtenbundes erklärte das Finanzministerium im Rahmen eines Gesprächs: „Die Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Thüringen wird im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Urteile des BVerfG von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen. [...] Die vereinbarten Sockelbeträge, wie in der Tarifeinigung der Länder für die Tarifbeschäftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, sind der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier werden prozentuale Lösungen gefunden werden.“

Sonstiges

Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ändert Plan zur rückwirkenden Anhebung der Besoldungsgruppen

Ursprünglich hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, die Besoldungstabelle A rückwirkend zum 01.01.2023 um 1 % zu erhöhen sowie die jeweils erste Stufe einer Besoldungsgruppe um 3 % und die zweite Stufe um 2 %. Diese Werte bildeten die Grundlage für die Prognosetabellen der Jahre 2024 und 2025. Am 19.12. wies die Regierung dieses Vorhaben zurück; die Erhöhung um 1 % gilt nun ausschließlich für die jeweils dritte Stufe jeder Besoldungsgruppe. Dies führt zu einer Anpassung unserer Prognosen für die Besoldungstabellen 2024 und 2025. gültig ab | Erhöhung | gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern | 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 (Übersicht Tabelle 2023 / Rechner 2023 / Analyse) 01.11.2024 | +200 € | 31.01.2025 (Tabelle 2024 / Rechner 2024 / Analyse) 01.02.2025 | +5,5% | 31.10.2025? (Tabelle 2025 / Rechner 2025 / Analyse) Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankündigung vom 13.12. dar! Die Berechnung basiert auf dem noch nicht verabschiedeten Anpassungsgesetz 2023. Annahme: Zulagen und Familienzuschlag steigen zum 01.11.2024 um 4,76 % und zum 01.02.2025 um 5,5 % (Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76 %).

Sonstiges

Niedersächsische Staatskanzlei bestätigt geplante Überführung des TV-L-Ergebnisses in die Besoldung

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat ihre Absicht bekräftigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen nach dem TV-L auf die Landesbeamtenschaft zu übertragen. In einem ersten Schritt soll dabei die Regelung für Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 € dem Gesetzgebungsverfahren zugeführt werden.

Einigung

Schwesig und Geue informieren per Mitarbeiterbrief über Maßnahmen zur Tarifübertragung für Landesbeamte

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Finanzminister Heiko Geue (SPD) haben einen Mitarbeiterbrief herausgegeben, der Informationen zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten enthält. Darin heißt es: "Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden späteren Entscheidung des Parlaments erhalten sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die [...] Beamten sowie die [...] Richter bereits zum 29. Februar 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabminderungs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro bzw. in der Ausbildung in Höhe von 1.000 Euro. Hinzu kommt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabminderungszahlung in Höhe von jeweils 120 Euro in den Monaten Januar bis Oktober 2024 bzw. in der Ausbildung in Höhe von je 50 Euro, die ab Ende März 2024 monatlich ausgezahlt wird. Zum 1. November 2024 werden darüber hinaus in einem ersten Schritt die Tabellenentgelte um 200 Euro und die Amts- und Stellenzulagen sowie Familienzuschläge analog zum Tarifergebnis um 4,76 Prozent erhöht. In einem zweiten Schritt erfolgt dann zum 1. Februar 2025 eine generelle Erhöhung um weitere 5,5 Prozent. Im Bereich der Ausbildung erfolgt zum 1. November 2024 eine Erhöhung um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro."

Sonstiges

Erster Referentenentwurf des Inflationsabmilderungsgesetzes 2024 (InflAbmilBG 2024)

Es existiert nun ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabminderung innerhalb der Besoldung für das Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024).

Sonstiges

SBB informiert über Gespräch mit Finanzminister Vorjohann zur Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses

Der Sächsische Beamtenbund SBB meldet ein Treffen mit Finanzminister Hartmut Vorjohann hinsichtlich der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten. Statt einer pauschalen Steigerung für das Jahr 2024 ist eine lineare Erhöhung um 4,76 % vorgesehen, was dem in der Tarifeinigung festgelegten umgerechneten Sockelbetrag entspricht. Die erste Einmalzahlung soll abweichend vom Tarifergebnis 1.000 € betragen, während die darauffolgenden zehn Zahlungen jeweils 200 € ausmachen. Der Auszahlungsstart ist mit dem März-Gehalt 2024 geplant. Zu den tabellarischen Angaben gehören folgende Datenpunkte: - Gültigkeit der Erhöhung: gültig bis 31.10.2024 (Bezugnehmend auf Tabellen 2023). - Nächste Änderung: +4,76 % zum 01.11.2024, gültig bis 31.01.2025 (Tabelle 2024). - Weitere Änderung: +5,5 % zum 01.02.2025, voraussichtlich gültig bis 31.10.2025 (Tabelle 2025). Diese Aufstellungen wurden am 10.02.2024 durch aktualisierte Hochrechnungen ersetzt. Ein Vergleich der geplanten Besoldungserhöhung 2024 (linear +4,76 %) mit einer wirkungsgleichen Übertragung des TV-L (+200 €) ergibt, dass Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sowie große Teile der Gruppe A 10 schlechter gestellt sind. Eine bessere Stellung zeigen dagegen die Gruppen ab A 13 sowie dienstältere Beamte in den Gruppen A 11 und A 12. In der zweiten Tabelle wird die geplante Erhöhung 2025 (+4,76 %, gefolgt von +5,5 %) gegenüber einer fiktiven Variante (+200 €, gefolgt von +5,5 % bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 340 € seit 2023) dargestellt. Beide Tabellen berücksichtigen die Besoldungssenkung um 0,5 % gemäß § 8 SächsBesG. Detailwerte der Vergleiche (Auswahl): Vergleich +4,76 % vs. +200 €: A 16: Werte zwischen +102,11 € und +186,99 € A 15: Werte zwischen +73,98 € und +147,52 € A 14: Werte zwischen +11,55 € und +107,92 € A 13: Werte zwischen +8,35 € und +83,18 € A 12: Werte zwischen -13,76 € und +55,40 € A 11: Werte zwischen -25,87 € und +32,05 € A 10: Werte zwischen -47,13 € und +8,70 € A 9: Werte zwischen -57,14 € und -13,44 € A 8: Werte zwischen -68,76 € und -28,02 € A 7: Werte zwischen -75,92 € und -41,69 € A 6: Werte zwischen -80,71 € und -52,82 € A 5: Werte zwischen -84,36 € und -61,01 € Legende: Grün = besser, Gelb = etwa gleich, Rot = schlechter. Vergleich +4,76 %/+5,5 % vs. +200 €/+5,5 % (mind. 340 €): A 16: Werte zwischen +107,72 € und +197,28 € A 15: Werte zwischen +78,05 € und +155,64 € A 14: Werte zwischen +12,17 € und +113,86 € A 13: Werte zwischen +8,81 € und +87,76 € A 12: Werte zwischen -14,51 € und +58,44 € A 11: Werte zwischen -27,29 € und +33,81 € A 10: Werte zwischen -49,72 € und +9,18 € A 9: Werte zwischen -60,28 € und -14,19 € A 8: Werte zwischen -72,56 € und -29,56 € A 7: Werte zwischen -80,09 € und -43,97 € A 6: Werte zwischen -85,16 € und -55,72 € A 5: Werte zwischen -89,01 € und -64,38 € Hinweis: Fälle, in denen die Besoldungserhöhung seit 2023 unter 340 € liegt, sind gesondert markiert.

Quelle
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Rheinland-Pfalz legt als erstes Bundesland Gesetzentwurf zu Einmalzahlungen und Besoldungserhöhungen vor

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf sowohl bezüglich der Einmalzahlungen als auch der Besoldungserhöhungen veröffentlicht. Das Tarifergebnis wird dabei wie angekündigt wirkungsgleich übernommen; Grundlage bildet das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025).

Sonstiges

Gesetzentwurf Mecklenburg-Vorpommern: Anpassung der Bezüge für 2024 und 2025 sowie Sonderzahlung

Der Gesetzentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für die Jahre 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise ist verfügbar. Damit stellt sich das Land als zweites Bundesland dar, das einen veröffentlichten Gesetzentwurf im Zuge der aktuellen Besoldungsrunde vorgelegt hat.

Einigung

Landesregierung plant Besoldungsanpassung in Thüringen zum 01.11.2024 und 01.02.2025

Wie das Finanzministerium den Gewerkschaften mitteilte, beabsichtigt die thüringische Landesregierung, die Besoldung zum 01.11.2024 linear um 1,462 % und zum 01.02.2025 zusätzlich um 5,5 % anzupassen. Bei der ersten Erhöhungsrate soll die bereits zum 01.01.2023 durch das „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023“ vorgenommene Erhöhung um 3,25 % von den 4,76 % des umgerechneten Sockelbetrags (der für eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses maßgeblich wäre) abgezogen werden (Rechenweg: 1,0476 ÷ 1,0325 = 1,01462). Die Sonderzahlung soll abwehend vom Tarifergebnis nicht in Raten, sondern als einmaliger Betrag von 3.000 € zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt im Jahr 2024 ausgezahlt werden. Wurden im Jahr 2023 bereits Sonderzahlungen geleistet, so werden diese im Jahr 2024 verrechnet. Übersicht der geplanten Änderungen: * Gültigkeit bisherige Tabelle: 01.10.2023 bis 31.10.2024 (Änderung: ±0) * Änderung zum 01.11.2024: +1,462 % (gültig bis 31.01.2025) * Änderung zum 01.02.2025: +5,5 % (gültig voraussichtlich bis 31.10.2025) Hinweis: Die genannten Tabellen basieren ausschließlich auf Hochrechnungen anhand von Angaben der Gewerkschaften!

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vorgelegt

Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge für die Jahre 2024/2025 liegt nun vor. Dieser sieht – analog zur Tarifeinigung – eine pauschale Erhöhung um 200 € zum 01.11.2024 sowie eine lineare Steigerung um 5,5 % zum 01.02.2025 vor. Eine Erhöhung des Familienzuschlags, der Strukturzulage sowie der Amts- und Stellenzulagen gemäß der Regelungen der Tarifeinigung zum 01.11.2024 ist jedoch nicht enthalten. Folglich liegt keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vor, wie sie ursprünglich am 09.12.2023 vom Finanzministerium angekündigt worden war.

Sonstiges

Sächsischer Beamtenbund sbb unterstützt lineare Erhöhung statt Sockelbetrag bei Übertragung des Tarifergebnisses 2024

Der Sächsische Beamtenbund sbb befürwortet die geplante Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten im Jahr 2024 mittels einer linearen Erhöhung um 4,76 % anstelle des tariflich vereinbarten Sockelbetrags von 200 €. In seiner Stellungnahme erklärte der SBB, er begrüße das Gesetzespaket weiterhin und hoffe, dass es trotz einzelner Kritiker schnellstmöglich verabschiedet werde. So könne ein positives Ergebnis für alle beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Versorgungsempfänger in Sachsen erzielt werden. Das Paket biete zudem die Möglichkeit, die amtsangemessene Alimentation in Sachsen mittelfristig sicherzustellen.

Sonstiges

Entwurf des Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetzes im Abgeordnetenhaus eingebracht

Der Entwurf eines Gesetzes über Sonderzahlungen aufgrund gestiegener Verbraucherpreise in Berlin (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz - BerlVSZG) wurde im Abgeordnetenhaus eingereicht.

Einigung

Bayerischer Beamtenbund BBB fordert wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für Zulagen im Jahr 2024

Der Bayerische Beamtenbund BBB kritisiert hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen im Jahr 2024 das Fehlen einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses. Der Verband begrüße zwar den vorliegenden Gesetzentwurf, bemängele jedoch, dass mit der Erhöhung der Bezüge zum 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro keine entsprechende Anpassung der Zulagen erfolgt sei. Das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 sehe eine andere Regelung vor: Gemäß Punkt I.4 des Tarifvertrags sollen Entgeltbestandteile (wie Lohnzuschläge, Besitzstandszulagen, Zulagenbeträge und Bereitschaftsdienstentgelte) zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent steigen. Diese prozentuale Erhöhung korrespondiert mit dem umgerechneten Sockelbetrag für den Tarifbereich. Im Gesetzentwurf fehle hingegen eine vergleichbare Regelung mit Umrechnung des Sockelbetrags für den Beamtenbereich. Dadurch weiche der Entwurf vom Ergebnis der Tarifverhandlungen ab, wodurch die Bezieher öffentlicher Leistungen gegenüber den Tarifbeschäftigten benachteiligt würden. Da dies sachlich nicht gerechtfertigt sei, fordere der Verein eine zwingende Nachbesserung.

Sonstiges

Bayerisches Finanzministerium korrigiert Informationen zur Zulagenerhöhung

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt in einem Schreiben klar: „Hinsichtlich der Nichterhöhung des Orts- und Familienzuschlags und der Zulagen entspricht Ihr Informationsstand nicht dem aktuellen Stand, da der Ministerratsbeschluss zur Billigung des Gesetzentwurfs vom 6. Februar 2024 die Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % zum 1. November 2024 umfasst.“ Damit geht man erneut davon aus, dass der Tarifabschluss TV-L wirkungsgleich übernommen wird. Was die Inflationsausgleichszahlungen betrifft, kündigt das Ministerium einen Beginn der Auszahlung mit den April-Bezügen an. Dies erfolgt selbstverständlich als Vorgriff auf die gesetzliche Regelung unter dem Vorbehalt möglicher Rückforderungen.

Sonstiges

Überarbeiteter Gesetzentwurf zur Bezugsanpassung 2024/2025 veröffentlicht

Ein überarbeiteter Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge für die Jahre 2024/2025 ist verfügbar. Wie bereits angekündigt sieht dieser vor, die dynamischen Zulagen sowie den Orts- und Familienzuschlag um 4,76 % zu erhöhen.

Sonstiges

GdP und SBB melden Gespräch im Finanzministerium am 02.02.

Die Gewerkschaft der Polizei und der Sächsische Beamtenbund geben bekannt, dass sie am 02.02. ein Gespräch im Finanzministerium geführt haben. Dabei wurde angeblich eine weitere rückwirkende Erhöhung der Grundgehälter um 4,1 % zum 01.01.2024 in Form einer Sonderzahlung zur Sicherstellung verfassungskonformer Alimentation angedeutet. Zitate: SBB: "Weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024: [...] Zahlung einer monatlichen linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1%" GdP: "[...] Deshalb (und wegen der Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation) gibt es nun ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 4,1% Erhöhung der Grundgehälter."

Sonstiges

Sächsischer Beamtenbund bestätigt dauerhafte Sonderzahlung rückwirkend zum 01.01.2024

Der Sächsische Beamtenbund bestätigt, dass es sich laut aktueller Planung bei der zusätzlichen Besoldungserhöhung, rückwirkend gültig ab dem 01.01.2024, um eine dauerhafte feste monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 % auf Grundgehalt und Amtszulage handelt. Zeitraum / Erhöhung: • Gültig ab: 01.01.2024 (+4,1 %) bis 31.10.2024 (Tabelle 2024a) • Ab: 01.11.2024 (+4,76 %) bis 31.01.2025 (Tabelle 2024b) • Ab: 01.02.2025 (+5,5 %) bis voraussichtlich 31.10.2025 (Tabelle 2025) Hinweis: Diese Tabellen basieren ausschließlich auf Hochrechnungen aus Gewerkschaftsangaben!

Sonstiges

Landesregierung verabschiedet Entwurf des Niedersächsischen Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetzes

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für das Niedersächsische Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz beschlossen. Der Text wird dem Landtag zugeleitet. Die Auszahlung der Sonderzahlungen soll mit dem Gehalt für April starten.

Sonstiges

Der Beamtenbund Brandenburg gibt nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Woidke (SPD) bekannt, daß die Besoldungserhöhung vom 01

Nach einem Austausch mit Ministerpräsident Woidke (SPD) teilte der Beamtenbund Brandenburg mit, dass die Besoldungserhöhung, ursprünglich für den 01.11.2024 geplant, rückwirkend auf den 01.01.2024 vorgezogen werden soll. Statt eines Pauschalbetrags von 200 € ist künftig eine lineare Erhöhung von 4,76 % vorgesehen. Für den 01.07.2024 ist zudem eine Anhebung um 5,54 % eingeplant. Der um 0,04 Prozentpunkte höhere lineare Wert ergibt sich aus der Umrechnung des im Tarifabschluss festgelegten Mindestbetrags von 340 €. Übersicht: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Gruppe Beamte Brandenburg | 01.01.2024 | +4,76% | 30.06.2024 | Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.07.2024 | +5,54% | 31.10.2025? | Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse Hinweis: Diese Tabellen stellen lediglich Hochrechnungen auf Grundlage von Angaben der Gewerkschaften dar!

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Der Entwurf der Landesregierung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) liegt nun vor

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) steht jetzt zur Verfügung.

Sonstiges

Das Finanzministerium gibt die Eckpunkte des geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 bekannt: +200 € und +5,5% bereits zum 01

Das Finanzministerium hat die wesentlichen Punkte des geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 veröffentlicht: Eine Erhöhung um +200 € sowie +5,5 % tritt bereits am 01.11.2024 in Kraft. Zudem ist eine einmalige Sonderzahlung pro Kind in Höhe von 250 € für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen. Auch die Familienergänzungszuschläge bis einschließlich Stufe A 10 sollen angehoben werden. Bereits im Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften vom 08.09.2020 war eine Steigerung der ersten vier Stufen aller Besoldungsgruppen um 1 % angekündigt worden; diese Maßnahme soll nun rückwirkend zum 01.01.2024 umgesetzt werden. Übersicht: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Gruppe Beamte Schleswig-Holstein | 01.01.2024 | - | 31.10.2024 | Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.11.2024 | +200€ / +5,5% | ? | Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse Hinweis: Diese Tabellen basieren ausschließlich auf Hochrechnungen aufgrund der Ankündigung des Finanzministeriums zur Übernahme des Tarifergebnisses vom 28.02. Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 steigen um +4,76 % bzw. +5,5 % (siehe Erläuterung zur angenommenen Erhöhung um 4,76 %).

Sonstiges

Ein Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5

Es liegt ein Gesetzentwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5. DRÄndG) vor.

Sonstiges

Der Deutsche Beamtenbund Landesverband Schleswig-Holstein kritisiert die Pläne der Landesregierung zur Tarifübernahme: "Die Pläne für die zwangsläufig notwendigen Nachjustierungen sind leider nicht übe

Der Deutsche Beamtenbund Landesverband Schleswig-Holstein äußert Kritik an den Vorhaben der Landesregierung bezüglich der Tarifübernahme. Zitat: „Die Vorschläge für die unvermeidbaren Anpassungen überzeugen leider nicht. Wiederum wird auf zusätzliche familienbezogene Besoldungsbestandteile gesetzt, welche teils sogar vom Einkommen des Partners abhängen. Dies führt dazu, dass statt einer Verbesserung der Besoldungstabellen zur Würdigung von Leistung und Verantwortung zusätzliche Zulagen für Kinder eingeführt werden. Die Absicht ist offensichtlich: Diese Lösung ist kostengünstiger, da die Zahl der Berechtigten begrenzt ist, die Ansprüche zeitlich befristet sind und keine Ruhegehaltsfähigkeit besteht.“

Sonstiges

Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Anpassung der thüringischen Besoldung und Versorgung für 2024/2025 vor

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften eingebracht.

Sonstiges

Verkündung des Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetzes abgeschlossen

Das Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz - BerlVSZG) wurde verkündet. Abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf sind aufgrund eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen Beamte sowie Ruhegehaltsbezieher der Besoldungsgruppe B 7 und darüber hinaus von den einmaligen Zahlungen ausgeschlossen.

Sonstiges

Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung nach Mitteilung des Deutschen Beamtenbundes

Wie der Deutsche Beamtenbund mitteilte, hat der Ministrat am 06.02. einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung verabschiedet und Abschlagszahlungen beschlossen. Wie bereits im Dezember durch Ministerpräsidentin Rehlinger (SPD) angekündigt, soll dieser das Tarifergebnis tatsächlich wirkungsgleich übertragen.

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein 2024 eingegangen

Ein Entwurf des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 - BVAnpG 2024) liegt vor.

Sonstiges

Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften veröffentlicht

Der Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde vorgelegt. Im Gegensatz zu der Ankündigung der Staatskanzlei vom 12.12.2023 enthält er keine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses: Statt einer Steigerung von Zulagen und Familienzuschlag um 4,76 % zum 01.11.2024 ist lediglich eine Erhöhung um 4,3 % vorgesehen. Beamte Sachsen-Anhalt: - Gültig ab: 01.10.2023 | ±0 | Gültig bis: 31.10.2024 (Tabelle 2023) - Rechner 2023 / Analyse - Gültig ab: 01.11.2024 | +200 € | Gültig bis: 31.01.2025 (Tabelle 2024) - Rechner 2024 / Analyse - Gültig ab: 01.02.2025 | +5,5% | Gültig bis: 31.10.2025? (Tabelle 2025) - Rechner 2025 / Analyse Berechnungsbasis: Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften; Zulagen, Familienzuschlag: +4,3 % zum 01.11.2024, +5,5 % zum 01.02.2025

Sonstiges

Einigung in der Tarifrunde TV-H und Ausblick auf die hessischen Landesbeamten

In der Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) wurde ein Abschluss erzielt. Nach einer Nullrunde im Jahr 2024 steigen die Entgelte zum 01.02.2025 zunächst um pauschal 200 Euro. Ab dem 01.08.2025 folgt eine prozentuale Erhöhung von 5,5 %, wobei mindestens 140 Euro gewährleistet sind. Diese Beträge entsprechen denen des TV-L, allerdings zeitlich verzögert. Für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist eine wirkungsgleiche Übernahme dieses Ergebnisses geplant. Details zur Besoldungsentwicklung: - Vom 01.01.2024 bis 31.01.2025: Keine Änderung (±0). - Vom 01.02.2025 bis 31.07.2025: Pauschalerhöhung um 200 € (Bezugstabellen 2024/2025a). - Vom 01.08.2025 bis voraussichtlich 31.01.2026: Erhöhung um 5,5 % (Bezugstabellen 2025b). Die relevanten Tabellen wurden am 07.05.2024 aktualisiert. Die Prognosen basieren auf dem Tarifergebnis vom 15.03.2024. Als Annahme für die Anpassung der Familienzuschläge und Zulagen im Zeitraum 2025a gelten +4,8 %.

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Verkündung des NISZG

Das Niedersächsische Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -) wurde offiziell verkündet.

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Anpassung der Besoldung laut GdP-Mitteilung

Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mitteilte, sieht die Regelung nun anstelle einer linearen Besoldungserhöhung um 3,6 % zum 01.11.2024 eine pauschale Anhebung um 200 Euro vor.

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Bestätigung der Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf den beamteten Bereich durch Fraktionsvorsitzende

Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der regierenden Parteien haben bestätigt, dass das Ergebnis des Tarifvertrags TV-L inklusive eines Sockelbetrags von 200 Euro nun mit gleicher Wirkung auf den öffentlichen Dienst übertragen wird. Andreas Schwarz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte dazu: „Deswegen haben wir vorgeschlagen, wie der Bund und die Mehrheit der Länder den Tarifabschluss samt Sockelbetrag auf die Beamten zu übertragen.“ Manuel Hagel (CDU) führte aus: „[...] haben wir uns als CDU früh dafür eingesetzt, dass bei der Übertragung des Tarifabschlusses jede Beamtin und jeder Beamte einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr im Monat bekommt - dass gerade die unteren Besoldungsstufen mehr davon haben.“

Sonstiges

Besoldungsanpassungen für Beamte in Baden-Württemberg

Für die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg sind folgende Anpassungen festgelegt: Zum 01.10.2023 bleibt es bei einer Erhöhung von null Prozent (Tabelle 2023). Am 01.11.2024 erfolgt eine pauschale Anhebung um 200 Euro (Tabelle 2024). Ab dem 01.02.2025 steigt die Besoldung um 5,5 % (Tabelle 2025), wobei der Gültigkeitszeitraum bis zum 31.10.2025 gilt. Es wird angenommen, dass sich die Zulagen und der Familienzuschlag entsprechend anpassen: am 01.11.2024 um +4,76 % und am 01.02.2025 um +5,5 %. Zu dieser angenommenen Steigerung um 4,76 % liegt eine separate Erläuterung vor.

Sonstiges

Bestätigung durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung zur Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile zum 01.11.2024

Das Landesamt für Besoldung undversorgung bestätigt, dass die dynamischen Besoldungsbestandteile zum 01.11.2024 um 4,76 % erhöht werden sollen.

Sonstiges

Führung des Gesetzentwurfs zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) als Landtagsdrucksache 7/9503

Der Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) wird fortan als Landtagsdrucksache 7/9503 behandelt.

Sonstiges

Gesetzentwurf der saarländischen Regierung zu Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025

Die Regierung des Saarlandes hat einen Gesetzentwurf zum Gesetz zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025 vorgelegt. Dieser umfasst zwei Einzelgesetze: das Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleichszahlungsgesetz) sowie das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025.

Sonstiges

Parlamentarische Behandlung des Entwurfs der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Der Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften wird unter der Nummer der parlamentarischen Drucksache 7/9853 geführt. Statt einer ursprünglich geplanten pauschalen Erhöhung der Anwärterbezüge um 50 Euro zum 01.02.2025 sieht der Entwurf nun eine lineare Erhöhung um 5,5 % vor. Diese Regelung wirkt sich auf die Anwärter in allen Fällen günstiger aus.

Sonstiges

Vorlage eines Referentenentwurfs zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde vorgelegt. Darin ist eine Besoldungserhöhung um pauschal 200 € zum 01.11.2024 sowie um linear 5,5 % zum 01.02.2025 vorgesehen. Die Zulagen sollen im ersten Erhöhungsschritt um 4,76 % angehoben werden. Ausgenommen hiervon ist der Familienzuschlag; für diesen sind zum 01.11.2024 in den Stufen 1 (verheiratet) bis 3 (2 Kinder) keine Erhöhungen geplant, während ab dem dritten Kind eine Absenkung mit Gewährung einer Besitzstandszulage erfolgt.

Sonstiges

Landesgesetz LBVAnpG 2024/2025 tritt in Kraft

Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) wurde verkündet und ist damit rechtswirksam.

Sonstiges

Entwurf HBesVAnpG 2025 sieht lineare Steigerung statt Pauschale vor

Vorliegt nun der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und die Anpassung der hessischen Besoldung und Versorgung im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025). Im Gegensatz zum Tarifergebnis TV-H wird der erste Erhöhungsschritt zum 01.02.2025 nicht als Pauschale von 200 €, sondern linear mit 4,8 % festgelegt. gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen 01.01.2024 ±0 31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.02.2025 +4,8% 31.07.2025 Tabelle 2025a Rechner 2025a Analyse 01.08.2025 +5,5% 31.01.2026? Tabelle 2025b Rechner 2025b Analyse Prognose nach Tarifergebnis TV-H vom 15.03.2024 Annahme zur Erhöhung Familienzuschläge, Zulagen 2025a: +4,8% Vergleich Erhöhung um 4,8% mit +200 Euro € 1 2 3 4 5 6 7 8 A 16 +116.07 +127.05 +138.94 +150.88 +162.71 +174.72 +186.61 +198.37 A 15 +85.28 +94.44 +104.77 +115.16 +125.49 +135.75 +146.01 +156.21 A 14 +30.72 +42.23 +57.35 +72.36 +82.69 +93.14 +103.47 +113.93 A 13 +24.07 +32.19 +43.81 +55.44 +63.49 +71.55 +79.60 +87.46 A 12 -8.16 -0.72 +11.39 +23.49 +31.66 +40.50 +49.07 +57.78 A 11 -21.47 -15.59 -5.51 +4.71 +11.39 +18.65 +25.72 +32.83 A 10 -44.85 -41.71 -31.81 -21.97 -12.32 -5.26 +1.55 +8.42 A 9 -55.58 -52.17 -46.49 -38.48 -31.30 -25.30 -19.89 -14.64 A 8 -68.10 -64.82 -59.72 -52.53 -45.41 -40.30 -35.26 -30.20 A 7 -75.93 -73.53 -69.87 -64.20 -58.64 -53.10 -48.94 -44.71 A 6 -81.22 -78.19 -75.23 -71.57 -67.78 -64.13 -60.04 -56.56 Der Landesanteil Besoldung ist in diesem Vergleich berücksichtigt! [ Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle ] +4,8% ist besser als +200 € +4,8% entspricht in etwa +200 € +4,8% ist schlechter als +200 €

Sonstiges

Finanzsenator kündigt geplante Besoldungserhöhungen an

Der Senator für Finanzen hat den Spitzenverbänden der Gewerkschaften per Schreiben die vorgesehenen Besoldungsanhebungen mitgeteilt: rückwirkend zum 01.10.2023 soll das Niveau um 1,85 % steigen, zum 01.11.2024 erfolgt eine Pauschalsteigerung um 200 Euro (Zulagen +4,76 %, Anwärter pauschal 100 Euro) und zum 01.02.2025 eine weitere Erhöhung um 3,65 %. Gültigkeit: ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen 01.10.2023 +1,85% 31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse 01.11.2024 +200 € 31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse 01.02.2025 +3,65% 31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung des Finanzsenators vom 16.05.2024 dar! Zulagen, Familienzuschlag: +4,76% zum 01.11.2024

Sonstiges

Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz (5. DRÄndG) tritt in Kraft

Das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5. DRÄndG) wurde veröffentlicht (SächsGVBl. 2024 Seite 454) und entfaltet damit Rechtswirkung.

Sonstiges

Gesetz zu Inflationsausgleichszahlungen und Besoldungsanpassung 2024/2025 in Kraft

Das Gesetz zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2024 und 2025 wurde verkündet und ist somit rechtskräftig.

Sonstiges

Referentenentwurf für BerlBVAnpG 2024-2026 sieht schrittweise Angleichung an Bundesbesoldung vor

Basierend auf einem Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Finanzen zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026), plant Berlin eine stufenweise Gleichstellung seiner Beamtenbezüge mit den Grundgehältern der Bundesbeamten. Demnach sind eine Erhöhung um 6,25 % zum 01.02.2025 (im Vergleich zu 5,5 % nach TV-L) sowie eine weitere Steigerung um 0,76 % zum 01.01.2026 vorgesehen. Im Rahmen des Familienzuschlags soll der Verheiratetenzuschlag abgeschafft und zur Hälfte in die Grundgehälter aller Beamten eingegliedert werden; dies bewirkt eine pauschale Besoldungserhöhung um 275,05 € (anstatt 200 € gemäß TV-L) zum 01.11.2024. Beamte, die bereits im Dienst stehen, behalten ihren verbleibenden Anteil am Verheiratetenzuschlag als Besitzstandswahrung. Zeittafel: - Gültig ab 01.10.2023 bis 31.10.2024: Keine Veränderung (±0). - Ab 01.11.2024 bis 31.01.2025: Erhöhung um 275,05 €. - Ab 01.02.2025 bis 31.12.2025: Erhöhung um 6,25 %. - Ab 01.01.2026: Erhöhung um 0,76 %. Hinweis: Laut Prognose basierend auf dem Referentenentwurf vom 13.05.2024 sind keine Erhöhungen von Familienzuschlägen und Zulagen im Jahr 2024 geplant.

Sonstiges

Landesregierung plant Anhebung des Familienzuschlags um 4,76 % per 01.11.2024

Die Landesregierung beabsichtigt, den Familienzuschlag rückwirkend bzw. ab dem 01.11.2024 um 4,76 % zu erhöhen.

Sonstiges

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) tritt in Kraft

Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) ist veröffentlicht worden und hat dadurch Rechtskraft erlangt (GVBl. I 2024 Nr. 29).

Sonstiges

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 (BVAnp-ÄG)

Es liegt ein Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg für die Jahre 2024/2025 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vor.

Sonstiges

HBesVAnpG 2025: Inkrafttreten des Gesetzes zur Inflationsausgleichszahlung 2024 und Besoldungsanpassung 2025 in Hessen

Das Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 sowie über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen für das Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) wurde verkündet und ist somit rechtskräftig.

Sonstiges

Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 hat Rechtskraft

Mit der Verkündung ist das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 rechtskräftig geworden.

Sonstiges

Gesetze zur Anpassung der Bezüge in Mecklenburg-Vorpommern 2024/2025 sind rechtskräftig

Sowohl das Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften als auch das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 einschließlich einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden verkündet und sind damit rechtskräftig.

Sonstiges

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 verkündet

Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften ist verkündet worden und hat somit Rechtskraft erlangt.

Sonstiges

Referentenentwurf zum Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025) liegt vor

Ein Referentenentwurf für das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025) steht bereit. Inhaltlich entspricht dieser der Ankündigung des Finanzministers vom 12.12.2023, das Tarifergebnis TV-L auf die Landesbeamten zu übertragen.

Sonstiges

Entwurf zum Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (HmbBesVAnpG 2024/2025) veröffentlicht

Der Entwurf des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024/2025 (HmbBesVAnpG 2024/2025) wurde vorgelegt.

Sonstiges

Schleswig-Holsteinisches Anpassungsgesetz 2024 ist verkündet und rechtskräftig

Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 ist mit seiner Verkündigung rechtskräftig geworden.

Sonstiges

Besoldungserhöhung laut Gesetzentwurf auf 200 Euro und 5,5 % festgelegt

Gemäß einem uns bislang nicht vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzsenators soll die Besoldungserhöhung lediglich 200 Euro zum 01.11.2024 sowie 5,5 % zum 01.02.2025 betragen.

Sonstiges

Niedersächsisches NBVAnpG 2024/2025 ist verkündet und damit gültig

Das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025) ist nunmehr verkündet und somit rechtskräftig.

Sonstiges

Bremisches Anpassungsgesetz für Bezüge 2023 bis 2025 ist verkündet und rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist durch seine Verkündigung rechtskräftig geworden.

Sonstiges

Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist verkündet und in Kraft

Mit der Verkündigung des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde dieses rechtskräftig.

Sonstiges

Veröffentlichung des hamburgischen Besoldungsanpassungsgesetzes 2024/2025

Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen ist veröffentlicht und folglich rechtskräftig.

Sonstiges

Neuer Gesetzentwurf BerlBVAnpG 2024-2026 vorgelegt

Ein aktualisierter Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) liegt vor. Demnach verzichtet Berlin auf eine Besoldungserhöhung um 6,25 % zum 01.02.2025 und sieht stattdessen eine Erhöhung um 5,5 % vor, welche sich an der Tariferhöhung TV-L orientiert. Eine Besoldungserhöhung für das Jahr 2026 ist in diesem Entwurf nicht enthalten. Der Verheiratetenzuschlag wird im Familienzuschlag abgeschafft und zu gleichen Teilen in die Grundgehälter aller Beamten eingebracht; dies ergibt einen pauschalen Anstieg der Besoldung um 275,05 € (im Vergleich zu 200 € gemäß TV-L) zum 01.11.2024. Bestehende Beamte behalten ihren bisherigen Verheiratetenzuschlag bei (Bestandsschutz), welcher jedoch künftigen Besoldungserhöhungen nicht zugrunde gelegt wird. gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Status 01.10.2023 | ±0 | 31.10.2024 | Tabelle 2023 / Rechner 2023 / Analyse 01.11.2024 | +275,05 € | 31.01.2025 | Tabelle 2024 / Rechner 2024 / Analyse 01.02.2025 | +5,5% | 31.12.2025 | Tabelle 2025 / Rechner 2025 / Analyse Prognose basiert auf dem Gesetzentwurf vom 30.10.2024

Sonstiges

Inkrafttreten des Gesetzes zur Bezugsanpassung in Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist verkündet und somit rechtskräftig (GV. NRW Ausgabe 2024 Nr. 31 Seite 655 bis 696).

Sonstiges

Rechtskraft des BVAnp-ÄG 2024/2025 in Baden-Württemberg

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) ist verkündet und damit rechtskräftig (GVBl. 2024 Nr. 91).

Sonstiges

Abschluss der Seitenpflege

Die Aktualisierung dieser Seite wurde abgeschlossen.

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