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Beamte Länder Aktuell

Besoldungsrunde 2025

Chronologie

Verhandlung

Terminierung der Verhandlungsrunden im TV-L festgelegt

Für die Tarifverhandlungen im TV-L wurden folgende Termine vereinbart: 03.12.2025, 15./16.01.2026 sowie 11./12.02.2026.

Sonstiges

Bayerische Staatsregierung plant sechsmonatigen Aufschub bei der Übertragung der TV-Ergebnisse auf den Beamtenbereich

Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, die Überführung der Ergebnisse der anstehenden Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder in den Bereich der Beamtinnen und Beamten zeitlich um jeweils sechs Monate zu verschieben.

Sonstiges

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigt vollständige Übernahme des Tarifabschlusses in den Beamtenbereich an

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat zugesichert, die Ergebnisse des kommenden Tarifabschlusses vollständig („eins zu eins“) auf die Landesbeamten und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Einigung

Tarifvertrag TV-L geschlossen: Vertragslaufzeit beginnt am 01

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) wurde eine Einigung erzielt. Die Laufzeit erstreckt sich vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2028 (insgesamt 27 Monate). Für die Entgeltsteigerungen gilt folgendes Modell: Ab dem 01.11.2025 folgt eine fünfmonatige Nullrunde. Am 01.04.2026 steigt das Entgelt um 2,8 %, mit einer Untergrenze von mindestens 100 €. Zum 01.03.2027 wird eine Erhöhung von 2,0 % fällig, und ab dem 01.01.2028 folgen weitere 1,0 %. Auch für Auszubildende, Studierende und Praktikanten ist zunächst eine fünfmonatige Nullrunde ab dem 01.11.2025 vorgesehen. Danach steigen ihre Bezüge am 01.04.2026 sowie am 01.03.2027 jeweils um 60 €, bevor es zum 01.01.2028 einen Anstieg von 30 € gibt.

Pressemitteilung

Rheinland-pfälzische Regierung erklärt zeitgleiche und systemgerechte Tarifübertragung zur fortbestehenden Praxis

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) teilen mit: „Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ist seit dem Jahr 2015 trotz der damit verbundenen Herausforderungen für den Landeshaushalt gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz.“ Dieser Grundsatz solle auch künftig beachtet werden. Hinweis: Am 22.03.2026 findet eine Landtagswahl statt. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz. Prognosedaten für Beamte in Rheinland-Pfalz: Gültig ab: 01.02.2025 | Erhöhung: ±0 % | Gültig bis: 31.03.2026 (Tabelle/Rechner/Analyse 2025) Ab 01.04.2026: +2,8% bzw. 100 € | Bis: 28.02.2027 (Tabelle/Rechner/Analyse 2026) Ab 01.03.2027: +2,0% | Bis: 31.12.2027 (Tabelle/Rechner/Analyse 2027) Ab 01.01.2028: +1,0% | Bis: ? (Tabelle/Rechner/Analyse 2028) Die Prognose beruht auf einer Ankündigung des Finanzministers. Annahme: Dynamisierung der Zulagen 2026 um +2,82% (analog zur Regelung TV-L 2026).

Sonstiges

Niedersächsischer Finanzminister Gerald Heere (Grüne) will weiterhin an der systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses festhalten

Finanzminister Gerald Heere (Grüne) kündigt an, bei der Strategie einer systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft verbleiben zu wollen. In seinen Ausführungen verwendet er weder den Begriff „zeitgleich“ noch „inhaltsgleich“.

Pressemitteilung

Brandenburgisches Innenministerium bestätigt Zusage zur systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses für Landesbeamte

Das brandenburgische Ministerium des Inneren bekräftigt seine im November 2025 geäußerte Zusage, das aktuelle Tarifergebnis „systemgerecht“ auf die Landesbeamtenschaft zu übertragen. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales Brandenburg. Prognosedaten für Beamte in Brandenburg: Gültig ab: 01.07.2024 | Erhöhung: ±0 % | Gültig bis: 31.03.2026 (Tabelle/Rechner/Analyse 2025) Ab 01.04.2026: +2,8% bzw. 100 € | Bis: 28.02.2027 (Tabelle/Rechner/Analyse 2026) Ab 01.03.2027: +2,0% | Bis: 31.12.2027 (Tabelle/Rechner/Analyse 2027) Ab 01.01.2028: +1,0% | Bis: ? (Tabelle/Rechner/Analyse 2028) Die Prognose basiert auf einer Ankündigung durch das Finanz- und Innenministerium. Annahme: Dynamisierung der Zulagen 2026 um +2,82% (analog zur Regelung TV-L 2026).

Pressemitteilung

Bayerischer Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) bewertet das Tarifergebnis als vertretbaren Kompromiss

Albert Füracker (CSU), bayerischer Finanz- und Heimatminister, betrachtet das ausgehandelte Tarifergebnis als einen tragfähigen Ausgleich. Basierend darauf soll untersucht werden, wie diese Regelungen auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern angewendet werden können. Konkrete Zusagen hinsichtlich Umfang oder Zeitplan einer solchen Übertragung wurden jedoch nicht gemacht. Quellen: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat; Pressemitteilung des Bayerischen Beamtenbundes BBB.

Sonstiges

Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) bezeichnet das Tarifergebnis als „fairen Kompromiss“ und unterstützt die Forderung nach zeitgleicher Übertragung

Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) wertet das erreichte Tarifergebnis als „einen fairen Kompromiss“. Er schließt sich dabei den früheren Verpflichtungen der Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU an, wonach das Ergebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Landesbeamtenschaft übertragen werden soll. Zu beachten ist, dass am 08.03. eine Landtagswahl stattfindet. Prognosedaten für Beamte in Baden-Württemberg: Gültig ab: 01.11.2025 | Erhöhung: ±0 % | Gültig bis: 31.03.2026 (Tabelle/Rechner/Analyse 2025) Ab 01.04.2026: +2,8% bzw. 100 € | Bis: 28.02.2027 (Tabelle/Rechner/Analyse 2026) Ab 01.03.2027: +2,0% | Bis: 31.12.2027 (Tabelle/Rechner/Analyse 2027) Ab 01.01.2028: +1,0% | Bis: ? (Tabelle/Rechner/Analyse 2028) Die Prognose stützt sich auf die Aussage des Finanzministers bezüglich der Übertragungspraxis. Annahme: Dynamisierung der Zulagen 2026 um +2,82%.

Pressemitteilung

Thüringen-Finanzministerin Wolf bewertet Tarifergebnis als haushaltskonform ohne Details zur Beamtenübertragung

Katja Wolf (Bündnis Sahra Wagenknecht), Thüringens Finanzministerin, äußerte sich zum Tarifergebnis mit den Worten: „Ein vernünftiges Ergebnis, das durch den Thüringer Landeshaushalt abgedeckt werden kann.“ Konkrete Angaben zur Übertragbarkeit auf die Landesbeamten machte sie jedoch nicht. Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums.

Pressemitteilung

Sachsen-Finanzminister Piwarz nennt Tarifabschluss tragbaren Kompromiss; Beratungen folgen

Christian Piwarz (CDU), Sachsens Finanzminister, bewertete den Tarifabschluss als „ein realistisches Ergebnis und einen tragbaren Kompromiss in finanziell schwierigen Zeiten“. Die Gespräche über die konkrete Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L sollen innerhalb der kommenden Wochen erfolgen. Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.

Sonstiges

Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsident Wüst bekräftigt 'eins-zu-eins'-Übertragung des Tarifabschlusses

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte bereits im Januar zugesagt, den Tarifabschluss eins-zu-eins auf die Besoldung zu übertragen: gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Nordrhein-Westfalen 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose basierend auf der Aussage des Ministerpräsidenten zur Übertragung des Tarifergebnisses Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82%

Sonstiges

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern bestätigt zeit- und systemgerechte Übertragung laut Koalitionsvereinbarung

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Anfrage via Instagram, dass sich die Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung verpflichtet habe, die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder fortlaufend zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen. gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Mecklenburg-Vorpommern 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose basierend auf der Aussage des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Quelle
Pressemitteilung

Finanzsenator Blörn Flecker (Grüne) kündigt Prüfung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung an

In einer Pressemeldung erklärte Finanzsenator Blörn Flecker (Grüne), dass der Senat prüfen werde, wie das erzielte Tarifergebnis systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge von Beamtinnen und Beamten übertragen werden kann. Der Senator wies darauf hin, dass dieser Prozess zeitaufwendig sein dürfte, da zugleich die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation einbezogen werden müssten. Quelle: Pressemitteilung des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen.

Pressemitteilung

Finnenzministerium sichert 'zeitgleiche und systemgerechte' Umsetzung des Tarifergebnisses zu

Das baden-württembergische Finanzministerium stellte klar, dass es seine Zusage zur 'zeitgleichen und systemgerechten' Übertragung des Tarifergebnisses hält. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg

Pressemitteilung

Andreas Dressel (SPD), TdL-Vorsitzender, verkündet Übernahme des Tarifergebnisses für Landesbeamte

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), der auch den Vorsitz der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) innehat, kündigte an, das erzielte Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. Pressemitteilung der Behörde für Finanzen und Bezirke gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Hamburg 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose basierend auf einer Ankündigung der Finanbehörde Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026) tr>

Sonstiges

Finanzminister Heiko Geue (SPD) bestätigt per Instagram-Video die Position seines Hauses vom 16.

In einem Video-Mitteilung auf Instagram bestätigte Finanzminister Heiko Geue (SPD) die am 16.02. geäußerte Haltung seiner Behörde: "Wir werden wirkungsgleich und zeitgleich die Tarifergebnisse auf den Besoldungsbereich [...] übertragen."

Sonstiges

Finanzausschuss: Tarifergebnisse werden zeitgleich und systemkonform umgesetzt

Der Finanzausschuss hat festgestellt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zeitgleich und systemgerecht übernommen werden.

Pressemitteilung

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) beabsichtigt Vorverlegung des ersten Erhöhungsschritts auf den 01

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) plant, den ersten Schritt der Gehaltsanpassungen zum 01.01.2026 vorzuverlegen. Als Begründung führt sie die 'Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts' an. Zudem ist eine rückwirkende Anpassung für das Jahr 2025 vorgesehen. Pressemitteilung des Finanzministeriums von Schleswig-Holstein gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Schleswig-Holstein 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.01.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose basierend auf einer Ankündigung der Finanzministerin Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Pressemitteilung

Saarländische Staatskanzlei verkündet zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Landesbezüge an den Tarifabschluss

Die Staatskanzlei gab per Pressemitteilung bekannt, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeitnah und inhaltlich vollständig auf die Gehälter der Landesbeamten angewendet werden soll. gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Saarland 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose basierend auf einer Anküdigung der Ministerpräsidentin Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Sonstiges

Sächsische CDU-Fraktion bekräftigt Einsatz für zeit- und wirkungsgleiche Besoldungsanpassung

Die Abgeordneten der CDU im sächsischen Landtag haben angekündigt, sich dafür starkzumachen, dass das Tarifergebnis zeitgleich und mit gleicher Wirkung in die Beamtenbesoldung einfliessen soll. Da die CDU in Sachsen jedoch nur als Teil einer Minderheitsregierung agiert, benötigt sie für entsprechende Vorhaben die Unterstützung anderer Fraktionen. gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Sachsen 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Sonstiges

TBB-Vorsitzender Frank Schönborn berichtet über Zusage zur Tarifübernahme durch Ministerpräsident Mario Voigt (CDU)

Frank Schönborn, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes TBB, erklärte, dass ihm Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) im persönlichen Gespräch die Anwendung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten in Aussicht gestellt habe. gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Thüringen 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Sonstiges

Finanzministerium erklärt: Landesregierung hält an systemgerechter Übertragung von Tarifergebnissen fest

Das Finanzministerium gibt bekannt: "Die Landesregierung bleibt dem bewährten Prinzip treu, tarifvertragliche Ergebnisse systemkonform auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen." gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Niedersachsen 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Sonstiges

Finanzminister Michael Richter (CDU) bestätigt laut Gewerkschaften die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses

Gemäß Angaben der Gewerkschaften hat Finanzminister Michael Richter (CDU) zugesichert, dass das Tarifergebnis zeitlich und wirksam gleich behandelt übernommen wird. gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Sachsen-Anhalt 01.11.2025 ±0 31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 +2,8%|100€ 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

Pressemitteilung

Niedersächsischer Landtag beschließt einmalige Zahlung von 500 Euro für 2025

Der niedersächsische Landtag hat einen Beschluss gefasst, wonach für das Jahr 2025 eine Einmalzahlung in Höhe von 500 € gewährt wird. Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 liegt dieser Betrag bei 800 €, während Anwärter 250 € erhalten. Teilzeitkräfte bekommen diesen Betrag anteilig ausgezahlt. In seiner Rede im Plenum betonte Finanzminister Gerald Heere (Grüne) erneut die geplante „systemgerechte“ Übernahme des Tarifergebnisses „in voller Höhe, ohne Abschläge“. Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums von Niedersachsen.

Pressemitteilung

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Schneider präsentiert Eckpunkte der Besoldungsanpassungen 2025–2027

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) stellte die Grundzüge der Besoldungsanpassungen für den Zeitraum 2025 bis 2027 vor. Diese sollen unabhängig vom Tarifergebnis gestaltet werden und folgende Parameter umfassen: Rückwirkend zum Jahr 2025 erhalten die Besoldungsgruppen A 6 – A 15, C 1, C 4, W 2 und W 3 etwa +3,2 %, mindestens jedoch 125 €. Für die übrigen Besoldungsgruppen gilt eine höhere, progressiv steigende lineare Erhöhung bis nahezu 5 %. Zum 01.01.2026 (rückwirkend) ist eine lineare Anpassung bis zu circa 4 % vorgesehen. Zudem plant man eine „bedarfsgerechte Anpassung“ des Familienergänzungszuschlags in einer Spanne von überwiegend 15 % bis 25 %. Für den 01.01.2027 ist eine weitere Erhöhung angekündigt, deren Höhe noch bestimmt werden muss. Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums von Schleswig-Holstein.

Pressemitteilung

Treffen des Bayerischen Beamtenbundes mit Finanzminister Füracker: Beibehaltung der sechsmonatigen Verzögerung bei der Tariferhöhung

Der Bayerische Beamtenbund informierte über ein Treffen mit dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker (CSU), bei dem festgehalten wurde, dass es bei einer sechsmontigen Verzögerung der Tariferhöhung bleibt. Der Mindesterhöhungsbetrag wird in die Besoldungserhöhung 2026 linear einkalkuliert, was zu einer Steigerung von 2,82 % statt 2,8 % führt. Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Beamtenbundes BBB. Angaben zur Prognose für bayrische Beamte: Gültig ab Erhöhung: 01.02.2025 (±0); gültig bis: 30.09.2026. Tabelle/Rechner/Analyse 2025: Ab 01.10.2026 +2,82%; gültig bis 31.08.2027. Tabelle/Rechner/Analyse 2026: Ab 01.09.2027 +2,0%. Tabelle/Rechner/Analyse 2027: Unbekannt (+1,0%?). Die Prognose basiert auf einer Ankündigung des Finanzministers bezüglich einer sechsmonatigen Zeitverzögerung gegenüber dem TV-L; für 2028 sind noch keine Festlegungen erfolgt.

Quelle
Sonstiges

Gespräch zwischen Finanzminister und Gewerkschaften: Bestätigung der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses

In einem Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaften bestätigte der Finanzminister seine Position hinsichtlich einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten. Weitere Details finden sich in der Tabelle vom 26.02.

Pressemitteilung

Finanzministerium bestätigt Übertragung des TV-L-Ergebnisses als "zeit- und systemgerecht"; Ablehnung durch den Richterbund MV

Das Finanzministerium hat die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L als "zeit- und systemgerecht" bezeichnet. Dagegen protestiert der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern angesichts des Urteils des Verfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation scharf: "Wir haben eine historische Chance verpasst, die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen würdig zu beenden. Statt die Vergangenheit rechtssicher zu befrieden, verharrt das Land in einer Verweigerungshaltung. Wir haben Treue auf die Verfassung geschworen - dazu gehört die Bindung an Recht und Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG. Ein Gesetz, das offensichtlich verfassungswidrig ist, können wir nicht mittragen." Quellen: Pressemitteilungen des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, des Richterbunds Mecklenburg-Vorpommern sowie des Deutschen Beamtenbunds dbb Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstiges

Sachsen-Anhalt veröffentlicht als erstes Bundesland Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028 ohne wirkungsgleiche Anhebung

Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) veröffentlicht. Entgegen der Ankündigung des Finanzministers gegenüber den Gewerkschaften vom 26.02. enthält dieser keine zum TV-L wirkungsgleiche Besoldungserhöhung. Zu den Abweichungen zählen: kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (im TV-L: 100 €); Erhöhung von Zulagen und Familienzuschlag um 2,8 % (bei Zulagen im TV-L: 2,82 %); keine weitere Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind, dieser bleibt bei 818,98 € eingefroren; Erhöhung des ergänzenden Familienzuschlags von 350 € auf 600 €. Das Fehlen des Mindesterhöhungsbetrags wird damit begründet, dass dies sonst zu einer Verringerung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen führen würde, was einem Verstoß gegen das Abstandsgebot gleichkäme. Eine Kompensation etwa durch eine höhere Linearerhöhung erfolgte jedoch nicht. Prognose Beamte Sachsen-Anhalt: gültig ab: 01.11.2025 | Erhöhung: ±0 | gültig bis: 31.03.2026 (Tabelle 2025) gültig ab: 01.04.2026 | Erhöhung: +2,8% | gültig bis: 28.02.2027 (Tabelle 2026) gültig ab: 01.03.2027 | Erhöhung: +2,0% | gültig bis: 31.12.2027 (Tabelle 2027) gültig ab: 01.01.2028 | Erhöhung: +1,0% | gültig bis: ? (Tabelle 2028) Basis: Entwurf zum LBVAnpG 2026/2027/2028

Sonstiges

Kündigung eines Gesetzentwurfs zur "zeit- und systemgerechten" Übertragung durch CDU- und SPD-Sprecher

Jan Löffler, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und Henning Homann, Vorsitzender der SPD-Fraktion, haben angekündigt, einen Gesetzentwurf zur "zeit- und systemgerechten" Übertragung des Tarifergebnisses vorzulegen.

Pressemitteilung

Landesregierung Nordrhein-Westfalen bestätigt "Übertragung 1:1" des TV-L-Ergebnisses

In einer Pressemitteilung bestätigt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die "Übertragung 1:1" des Tarifergebnisses des TV-L. Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.

Einigung

Tarifeinigung im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H)

Eine Tarifeinigung wurde im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) erzielt. Innenminister Roman Poseck (CDU) hat zugesagt, dass dieses Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen wird. Prognose Beamte Hessen: gültig ab: 01.02.2026 | Erhöhung: ±0 | gültig bis: 30.06.2026 (Tabelle 2025) gültig ab: 01.07.2026 | Erhöhung: +3,0%|110€ | gültig bis: 30.09.2027 (Tabelle 2026) gültig ab: 01.10.2027 | Erhöhung: +2,8% | gültig bis: 29.02.2028? (Tabelle 2027) Die Prognose basiert auf einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des TV-H.

Sonstiges

Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 eingebracht

Im Landtag liegt ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften vor. Der Vorschlag sieht vor, auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung TV-L zu verzichten und stattdessen für das Jahr 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82 % anzuwenden. Prognose Beamte Sachsen: gültig ab: 01.11.2025 | Erhöhung: ±0 | gültig bis: 31.03.2026 (Tabelle 2025) gültig ab: 01.04.2026 | Erhöhung: +2,82% | gültig bis: 28.02.2027 (Tabelle 2026) gültig ab: 01.03.2027 | Erhöhung: +2,0% | gültig bis: 31.12.2027 (Tabelle 2027) gültig ab: 01.01.2028 | Erhöhung: +1,0% | gültig bis: ? (Tabelle 2028) Basis: Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften

Sonstiges

SPD und Grüne bringen NBVAnpG 2026 für Niedersachsen ein

Die niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne haben den Entwurf eines Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 (NBVAnpG 2026) vorgestellt. Regulatorische Änderungen für 2027 und 2028 enthält dieser Entwurf nicht. Für 2026 ist eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses vorgesehen, wobei Zulagen und Zuschläge um 2,8 % angehoben werden sollen statt um 2,82 %. Zur Begründung des Verzichts auf Erhöhungen für 2027/2028 heißt es im Referentenentwurf: „Die Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 bleiben einem weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten. Im Rahmen dieses zukünftigen Gesetzesvorhabens wird auch die Einhaltung der Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 17. September 2025 - 2 BvL 5/18 u.a. -, veröffentlicht am 19. November 2025) aufgestellt hat, zu prüfen sein.“ gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Prognose Beamte Niedersachsen | 01.11.2025 | ±0 | 31.03.2026 | Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 | +2,8%|100€ | ? | Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse

Sonstiges

TV-L-Ergebnis soll rückwirkend zum 1. April 2026 übertragen werden

Laut Informationen des Finanzministeriums wird das Ergebnis der TV-L-Verhandlungen rückwirkend zum 1. April 2026 auf Beamte und Pensionäre ausgewirkt. Die Auszahlung ist entweder Ende Juni (im Juli-Gehalt) oder spätestens Ende Juli (im August-Gehalt) geplant. Abweichungen von einer systemkonformen 1:1-Umsetzung seien nicht erkennbar.

Sonstiges

Gesetzentwurf Schleswig-Holstein: Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025–2027

Die schleswig-holsteinische Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für den Zeitraum 2025 bis 2027 samt weiterer dienstrechtlicher Vorgaben ein. Die geplanten Steigerungen liegen signifikant über dem Tarifniveau. Der erste Schritt beträgt 3,2 % (mindestens 125 Euro) rückwirkend ab 01.01.2025, gefolgt von 4,0 % zum 01.01.2026 und 3,8 % zum 01.01.2027. Höhere Zuwächse sind rückwirkend ab 01.01.2025 für bestimmte untere Stufen, die Gruppen A 16, B 2 und darüber hinaus sowie die gesamte R-Besoldung eingeplant [Übersicht der Erhöhungswerte 2025]. Die Anwärterbezüge steigen verzögert parallel zu den TV-L-Anpassungen: um 60 Euro zum 01.04.2026, um 60 Euro zum 01.01.2027 und um weitere 30 Euro zum 01.01.2028. gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Prognose Beamte Schleswig-Holstein | 01.01.2025 | +3,2%|125€ | 31.12.2025 | Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.01.2026 | +4,0% | 31.12.2026 | Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.01.2027 | +3,8% | 31.12.2027 | Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse Basis: Entwurf zum Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen

Pressemitteilung

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung

Das Finanzministerium teilte mit, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge sowie zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen verabschiedet hat. Eine Veröffentlichung des Entwurfs steht noch aus; er deckt sich jedoch voraussichtlich inhaltlich mit den am 26.02.2026 hier prognostizierten Tabellenwerten. Pressemitteilung des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern Abschlagserlass des Finanzministeriums

Sonstiges

"Tagessiegel": Vorschub der TV-L-Tariferhöhung für Berliner Landesbeamten

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, soll die im TV-L zum 01.01.2028 geplante Gehaltssteigerung für Berliner Landesbedienstete auf den 01.04.2026 vorgezogen werden. Dies hätte eine Besoldungserhöhung von 3,8 % per 01.04.2026 zur Folge. gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Prognose Beamte Berlin | 01.01.2026 | | 31.03.2026 | Tabelle 2026a Rechner 2026a Analyse 01.04.2026 | +3,8% | 28.02.2027 | Tabelle 2026b Rechner 2026b Analyse 01.03.2027 | +2,0% | ? | Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse

Pressemitteilung

Landesregierung bestätigt Übertragung des Tarifergebnisses auf Landesbeamten und plant zügige Gesetzesvorlage

Die Landesregierung hält an der „Eins-zu-eins-Übertragung“ des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten fest. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll umgehend erstellt und dem Landtag spätestens im Juni vorgelegt werden. Zudem beabsichtigt die Regierung, die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 bezüglich der amtsangemessenen Alimentation in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung

Gewerkschaft der Polizei meldet Besoldungserhöhung auf 3,36 % zum 01.04.2026

Laut Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei ist zum 01.04.2026 eine Anhebung der Besoldung um 3,36 % statt der zuvor genannten 2,8 % geplant. Auch die Amtszulagen, Familienzuschläge und Mehrarbeitsvergütung sollen jeweils um 2,8 % angehoben werden. Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen

Quelle
Sonstiges

Referentenentwurf zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt

Ein Referentenentwurf zum Gesetz über die Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V) ist eingegangen.

Sonstiges

Deutsche Steuergewerkschaft und komba bestätigen die Besoldungserhöhung von 3,36 % im Jahr 2026

Die Deutsche Steuergewerkschaft und die Gewerkschaft "komba" stützen die am 24. April veröffentlichte Information der Gewerkschaft der Polizei über eine geplante Besoldungserhöhung von 3,36 % für das Jahr 2026. Laut Aussage von Komba wurde vereinbart, dass sich die Grundgehälter (ohne Zuschläge) aller Besoldungsgruppen der A-Tabelle um 3,36 % erhöhen sollen, ohne einen Mindestbetrag festzulegen. Die übrigen Bezügebestandteile, insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage und Familienzuschläge, sind um 2,8 Prozent anzuheben. Eine Bestätigung oder Dementi durch die Landesregierung liegt bislang nicht vor. Zeitraum gültig ab: 01.11.2025 | Erhöhung: ±0 | Gültig bis: 31.03.2026 | Basis: Tabelle 2025 / Rechner 2025 / Analyse Zeitpunkt: 01.04.2026 | Erhöhung: +3,36% | Enddatum: 28.02.2027 | Basis: Tabelle 2026 / Rechner 2026 / Analyse Zeitpunkt: 01.03.2027 | Erhöhung: +2,0% | Enddatum: 31.12.2027 | Basis: Tabelle 2027 / Rechner 2027 / Analyse Prognose: 01.01.2028 | Erhöhung: +1,0% | Status: ? | Basis: Tabelle 2028 / Rechner 2028 / Analyse Annahme 2026: Dynamisierung der Zulagen um +2,8 %, Grundbesoldung um +3,36 %

Sonstiges

Regierungsfraktionen von CDU und SPD legen Entwurf für das Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 vor

Die Fraktionen von CDU und SPD haben den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin in den Jahren 2026 und 2027 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) unter der Drucksachennummer 19/3188 eingebracht.

Sonstiges

CDU-SPD-Koalitionsvertrag sichert Übertragung der TV-L-Ergebnisse auf den öffentlichen Dienst ab

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wird zugesichert, dass die Ergebnisse des Tarifvertrags TV-L übernommen werden. Es heißt dort: „Wir streben die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an, ebenso wie insgesamt konkurrenzfähige und faire Rahmenbedingungen für alle Bereiche des öffentlichen Diensts.“

Sonstiges

Finanzministerium bestätigt rückwirkende Besoldungserhöhung um 3,36 % zum 01.04.2026

Das Finanzministerium bestätigte am 05.05.2026 eine beabsichtigte Nachzahlung bzw. Erhöhung der Bezüge um 3,36 %, beginnend mit dem 01.04.2026. Die anschließenden Stufensteigerungen – 2 % zum 01.03.2027 und 1 % zum 01.01.2028 – decken sich exakt mit den Prozentsätzen des TV-L.

Sonstiges

Hamburger Senat legt Entwurf zur Besoldungsanpassung 2026/2027/2028 vor

Laut Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat der Hamburger Senat einen Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung für den Zeitraum 2026/2027/2028 eingebracht. Ziel ist eine angemessene Alimentation; der Text sieht unter anderem die „1:1 Übertragung des Tarifabschlusses“ vor, wie sie zuvor von der Finanzbehörde kommuniziert worden war.

Sonstiges

Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden ab dem 01.06.2026

Ab dem 01.06.2026 steigt die reguläre Arbeitswoche der Landesbeamten von 40 auf 41 Stunden an. Dies führt zu einer Entgeltersenkung um 2,5%. Diese Maßnahme stützt sich auf das verkündete und rechtskräftige Gesetz zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Modifikation der Landeshaushaltsordnung.

Sonstiges

Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026 bis 2028 in NRW verfügbar

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 sowie zu weiteren Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde veröffentlicht.

Sonstiges

Finanzministerium teilt Stand des Gesetzesentwurfs zur Bezuagsanpassung mit

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erklärte auf eine parlamentarische Anfrage der SPD: "Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 befindet sich derzeit in der Ressortanhörung. Der Entwurf sieht die zeitliche Verschiebung der linearen Anpassungsschritte 2026 und 2027 um jeweils sechs Monate vor."

Sonstiges

Zustimmung des Landtags zum Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028

Dem Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 einschließlich der Änderungen weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften wurde durch den Landtag zugestimmt.

Pressemitteilung

Regierungsfraktionen CDU und SPD legen Gesetzentwurf zur hessischen Besoldungsanpassung 2026/2027 vor

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben einen Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) in den Landtag eingebracht. Die geplante Besoldungserhöhung für 2026 beträgt +3,02 % (mindestens 110 Euro), was leicht über der Entgelterhöhung im TV-H (+3,0 %, mindestens 110 Euro) liegt. Pressemitteilung des Innenministeriums Hessen Prognose Beamte Hessen: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Quelle 01.02.2026 | ±0 | 30.06.2026 | Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.07.2026 | +3,02%|110€ | 30.09.2027 | Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.10.2027 | +2,8% | 29.02.2028? | Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse Grundlage: Entwurf zum HBesVAnpG 2026/2027

Sonstiges

Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs zur Anpassung der Bezüge 2026 bis 2028

Ein Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 ist veröffentlicht worden. Die Erhöhungsfaktoren der Besoldungstabelle sollen zeitlich und wirksam gleich zum Tarifergebnis TVöD angehoben werden. Ausgenommen hiervon sind Zulagen, welche nur um 2,8 % statt 2,82 % steigen. Prognose Beamte Saarland: gültig ab | Erhöhung | gültig bis | Quelle 01.11.2025 | ±0 | 31.03.2026 | Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.04.2026 | +2,8%|100€ | 28.02.2027 | Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 | +2,0% | 31.12.2027 | Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 | +1,0% | ? | Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Grundlage: Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2026, 2027 und 2028

Sonstiges

Landtag billigt Entwurf des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028

Der Landtag hat dem Gesetzentwurf für das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) zugestimmt.

Sonstiges

Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 liegt vor

Ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 wurde vorgelegt. gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Bayern 01.02.2025 ±0 30.09.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse 01.10.2026 +2,82% 31.08.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.09.2027 +2,0% 31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Grundlage: Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028

Sonstiges

Landtag verabschiedet das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026

Der Landtag hat zugestimmt zum Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026).

Pressemitteilung

Bremen plant rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 01.01.2024

Dem Weser Kurier zufolge beabsichtigt Bremen eine rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 %, die auf den 01.01.2024 bezogen sein soll; dabei sind Nachzahlungen mit der kinderbezogenen Jahressonderzahlung zu verrechnen. Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bremen gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Bremen 01.01.2024 +2,5% 30.09.2024 Tabelle 2024a Rechner 2024a Analyse fiktiv 01.10.2024 +200 € 30.11.2024 Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse 01.12.2024 +3,8% 31.03.2026 Tabelle 2024c Rechner 2024c Analyse 01.04.2026 +2,8% 28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse 01.03.2027 +2,0% 13.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse 01.01.2028 +1,0% ? Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse Grundlage: Gewerkschaftsangaben

Sonstiges

Mögliche Umwandlung des Mindesterhöhungsbetrags von 100 € in eine lineare Erhöhung laut Finanzministerium

Laut bislang unbestätigten Angaben aus dem Finanzministerium soll der Mindesterhöhungsbetrag von 100 €, der zum 01.04.2026 gelten sollte, stattdessen als lineare Besoldungserhöhung von 0,02 % für sämtliche Besoldungsgruppen umgesetzt werden.

Sonstiges

Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028

Vorliegt ist nun ein Referentenentwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher und weiterer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028).

Sonstiges

Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2026/2027/2028

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften wurde verkündet und ist damit wirksam geworden.

Sonstiges

Inkrafttreten des NBVAnpG 2026

Das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026) wurde verkündet und tritt somit in Kraft.

Pressemitteilung

Schnieder (CDU) und Ahnen (SPD) kündigen gestaffelte Besoldungserhöhungen an

Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) haben folgende Besoldungserhöhungen angekündigt: 3,3 % mit Wirkung vom 01.04.2026, 2,0 % mit Wirkung vom 01.03.2027 und 1,0 % mit Wirkung vom 01.01.2028. Die Angaben basieren auf einer Pressemitteilung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, gültig ab dem 01.02.2025. Eine Prognose sieht vor, dass die Erhöhung am 01.04.2026 um 3,3 % bzw. etwa 100 € steigt (Tabelle/Rechner/Analyse 2025). Am 28.02.2027 folgt eine Übersicht zu den Tabellen 2026. Ab dem 01.03.2027 erhöht sich die Besoldung um 2,0 %, wobei die Gültigkeit bis zum 31.12.2027 andauert (Tabelle/Rechner/Analyse 2027). Ab dem 01.01.2028 ist eine Steigerung um 1,0 % prognostiziert (Tabelle/Rechner/Analyse 2028).

Sonstiges

Andreas Dressel (SPD) kündigt Sonderzahlungen für 2025 sowie weitere Regelungen an

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat eine rückwirkende Sonderzahlung in Höhe von 7,5 % eines durchschnittlichen Monatsbezugs für das Jahr 2025 angekündigt. Ab dem Jahr 2026 ist eine unbefristete jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbezugs geplant. Zudem sind Nachzahlungen für 2011 in Höhe von 17,5 % und für 2012 in Höhe von 30 % eines durchschnittlichen Monatsbezugs vorgesehen. Der Kinderzuschlag ab dem dritten Kind wird auf 635 Euro reduziert. Für bisherige Anspruchsberechtigte erfolgt dieser Übergang schrittweise: Zum 01.04.2026 beträgt er 770,00 Euro, zum 01.03.2027 700,00 Euro und zum 01.01.2028 665,84 Euro.

Sonstiges

Veröffentlichung des aktuellen Entwurfs zum LBVAnpG 2026/2027/2028

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 bis 2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) wurde veröffentlicht.

Sonstiges

Aktueller Entwurf zum Hamburgischen Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 liegt vor

Vorliegt aktuell der Entwurf zum Hamburgischen Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Im Grundgehalt entspricht dieser einer zeitlichen und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses aus dem TV-L. Die Zulagen steigen im Jahr 2026 jedoch lediglich um 2,8 % statt um 2,82 %. Zudem wird ab 2026 eine neue jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5 % eines Monatsgrundgehalts eingeführt. Angaben zu Gültigkeit, Erhöhungsdauer und Prognosen für Beamte in Hamburg: Ab dem 01.11.2025 gilt eine Anpassung von ±0 bis zum 31.03.2026 (Tabelle 2025, Rechner 2025, Analyse). Vom 01.04.2026 an beträgt die Erhöhung +2,8 % bzw. 100 €, gültig bis zum 28.02.2027 (Tabelle 2026, Rechner 2026, Analyse). Ab dem 01.03.2027 steigt sie um +2,0 % bis zum 31.12.2027 (Tabelle 2027, Rechner 2027, Analyse). Für den Zeitraum ab dem 01.01.2028 ist eine Erhöhung von +1,0 % prognostiziert, wobei das Enddatum offen bleibt (?), basierend auf Tabelle 2028, Rechner 2028 und Analyse. Rückwirkende Einmalzahlungen sind für die Jahre 2011, 2012 und 2025 geplant. Als Berechnungsgrundlage dient ein durchschnittliches Monatsgehalt, das sich aus Grundgehalt, Allgemeiner Stellenzulage, Amtszulage, Zuschlag gemäß § 8 Satz 2 HmbBesG, Grundleistungsbezug, besonderen Leistungsbezügen und Funktionsleistungsbezügen zusammensetzt. Der Familienzuschlag wird hierbei nicht eingerechnet. Höhe der Einmalzahlungen: 2011: 17,5 % 2012: 17,5 % 2025: 7,5 % Auch für das dritte und jedes weitere Kind sind Nachzahlungen für 2011 und 2012 vorgesehen: Zeitraum 01.01.2011 bis 31.03.2011: 69,49 € Zeitraum 01.04.2011 bis 31.12.2011: 70,06 € Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012: 74,36 €

Sonstiges

Gesetzentwurf zur Anpassung der nordrhein-westfälischen Dienst- und Versorgungsbezüge 2026 bis 2028 wird im Landtag behandelt

Im Landtag Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften fortan unter der Aktenzeichennummer Drucksache 18/19697 geführt.

Sonstiges

Gesetz zur Anpassung der Berliner Besoldung und Versorgung 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027) verkündet und rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) ist inzwischen verkündet und damit rechtswirksam geworden.

Sonstiges

Entwurfsfassung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) auf dem Beteiligungsportal verfügbar

Der Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) wurde nunmehr auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht. Angaben zu Gültigkeit, Erhöhungsdauer und Prognosen für Beamte in Baden-Württemberg: Ab dem 01.11.2025 gilt eine Anpassung von ±0 bis zum 31.03.2026 (Tabelle 2025, Rechner 2025, Analyse). Vom 01.04.2026 an beträgt die Erhöhung +2,82 % mit Wirkung bis zum 28.02.2027 (Tabelle 2026, Rechner 2026, Analyse). Ab dem 01.03.2027 steigt sie um +2,0 % bis zum 31.12.2027 (Tabelle 2027, Rechner 2027, Analyse). Für den Zeitraum ab dem 01.01.2028 ist eine Erhöhung von +1,0 % prognostiziert, wobei das Enddatum offen bleibt (?), basierend auf Tabelle 2028, Rechner 2028 und Analyse.

Quelle
Sonstiges

Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD legen Gesetzentwurf zur Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026 bis 2028 vor

Die Regierungsfraktionen der CDU, des BSW und der SPD haben einen Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher und sonstiger Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) als Drucksache 8/3723 in den Landtag eingebracht.

Sonstiges

Senatsplan: Höherer Wochenstundenansatz ab Januar 2027

Der Senat sieht vor, die regelmäßige Wochenarbeitszeit zum 01.01.2027 von 40 auf 41 Stunden zu erhöhen. Berechnet auf die einzelne Arbeitsstunde entspricht dieser Schritt einer relativen Vergütungsreduzierung von 2,5 %. Zusätzlich ist die Abschaffung des jährlichen 'Arbeitszeit-Verkürzungstages' eingeplant.

Sonstiges

Geplante Verlängerung der Arbeitszeit zum 01.03.2027

Ab dem 01.03.2027 ist eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden geplant, welche befristet bis zum Jahr 2032 gilt. Nähere Informationen bezüglich der anstehenden Gehaltsanpassungen sollen innerhalb der nächsten zwei Tage offengelegt werden.

Pressemitteilung

Veröffentlichung der geplanten Besoldungstabellen im Rahmen eines Referentenentwurfs

Die Entwurfsversionen der neuen Besoldungstabellen sind verfügbar. Danach ist eine rückwirkende Neufestsetzung der Grundgehälter zum 01.01.2026 vorgesehen, wobei die Anhebungen je nach Stufe zwischen 7,14 % (A 5/2) und 17,94 % (A 16/12) liegen. Ab dem 01.03.2027 soll die reguläre Wochenarbeitszeit zeitlich begrenzt bis zum 31.07.2032 von 40 auf 41 Stunden angehoben werden. Zu diesem Vorhaben hat das Finanzministerium Brandenburg eine Pressemitteilung herausgegeben; zugehörige Prognosen sowie Rechner- und Analysedaten für die Zeiträume 2024 bis 2026 stehen ebenfalls bereit.

Sonstiges

Neue Austauschseite zur W-Besoldung mit höheren Grundgehältern in W 2 und W 3

Zusätzlich zum am Vortag vorgelegten Referentenentwurf wurde eine aktualisierte Seite zur W-Besoldung für Professoren veröffentlicht. Diese weist deutliche Steigerungen der Grundgehälter in den Stufen W 2 und W 3 auf.

Sonstiges

Keine Erhöhung beim Familienzuschlag

Das Ministerium der Finanzen bestätigte auf Anfrage, dass es bei den Familienzuschlägen keine Anpassung geben wird. Die seit dem 01.07.2024 geltenden Beträge bleiben somit unverändert.

Sonstiges

Nordrhein-Westfälischer Landtag billigt Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026–2028

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften gebilligt.

Sonstiges

Mecklenburg-Vorpommern: Verkündung des Gesetzes zur Anpassung von Bezügen 2026–2028 und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (kurz: Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 Mecklenburg-Vorpommern – BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V) wurde nun verkündet. Es besitzt damit Rechtswirksamkeit.

Sonstiges

Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026–2028 in Nordrhein-Westfalen verkündet (GV.NRW)

Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 einschließlich Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist offiziell verkündet worden (GV.NRW. 2026 Nr. 22, Seite 474). Damit ist die Rechtskraft eingetreten.

Sonstiges

Senat beschließt Gesetz zur Neuregelung der Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen in Bremen

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat das Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge verabschiedet. Die zugehörigen Besoldungstabellen stimmen überein mit jenen, die auf dieser Seite am 27.05.2026 publiziert wurden.

Pressemitteilung

Landesregierung legt Eckpunkte für künftige amtsangemessene Alimentation vor: Nachzahlungen ab 2023 und strukturell höhere Besoldung ab 2027

Die Landesregierung hat die Eckpunkte zur zukünftigen amtsangemessenen Alimentation veröffentlicht. Geplant sind Nachzahlungen rückwirkend bis ins Jahr 2023 sowie eine „strukturell höhere Besoldung“ beginnend mit dem Jahr 2027. Die Besoldungsstruktur wird dabei grundlegend neu festgelegt; es erfolgt somit keine einheitliche oder lineare Erhöhung für sämtliche Besoldungsgruppen. Das durchschnittliche Steigerungsziel über alle Gruppen und Stufen liegt bei 4,1 %. Laut Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes variieren die Anpassungen je nach Besoldungsgruppe und Kalenderjahr.

Pressemitteilung

Kundgabe der Beschlussfassung und Freigabe zur Verbandsbeteiligung eines Gesetzentwurfs über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschr

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und diesen zur Beteiligung der Spitzenverbände freigegeben hat. Das Dokument dieses Gesetzentwurfs lag bislang nicht vor. Quelle: Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei

Sonstiges

Zustimmung des Landtags zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027)

Der Landtag hat dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) zugestimmt. Dabei wurden die Anträge der FDP und der Grünen bezüglich einer amtsangemessenen Alimentation von den Mehrheitsfraktionen zurückgewiesen. Parallel dazu brachte die Landesregierung den Entwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026) ein.

Sonstiges

Einbringung des Entwurfs zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026) als Drucksache 8/3322 in den Landtag

Die Landesregierung hat den Entwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026) unter der Nummer der Drucksache 8/3322 in den Landtag eingebracht.

Pressemitteilung

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts durch die Landesregierung gegenüber Gewerkschaften und Verbänden

Die Landesreichung hat Gewerkschaften und Verbänden einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts vorgelegt. Darin sind Gehaltserhöhungen zum 01.01.2027 vorgesehen: Die Grundgehälter sollen um 1,68% ansteigen, die Anwärterbezüge um 30 Euro. Gleichzeitig soll der bisherige Verheiratetenzuschlag im Familienzuschlag (Stufe 1) gestrichen werden. Zudem ist geplant, die Regionalisierung des Familienzuschlags abzuschaffen; für Beamte, deren finanzielle Lage sich dadurch verschlechtert, sind schwindende Ausgleichszulagen vorgesehen. Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 08.09.2026

Sonstiges

Entwurf zum Gesetz zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtun

Der Entwurf zum Gesetz zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz) ist veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft der Polizei verlangt "kräftige Nachbesserungen", während die Gewerkschaft "komba" eine eingehende Überprüfung des Gesetzentwurfs ankündigt. Prognose Beamte Nordrhein-Westfalen: gültig ab: 01.01.2027 erhöht um: +1,68% gültig bis: 28.02.2027 Tabelle: 2027a Rechner: 2027a Analyse verfügbar. gültig ab: 01.03.2027 erhöht um: +2,0% gültig bis: 31.12.2027 Tabelle: 2027b Rechner: 2027b Analyse verfügbar. gültig ab: 01.01.2028 erhöht um: +1,0% gültig bis: ? Tabelle: 2028 Rechner: 2028 Analyse verfügbar. Die Prognose basiert auf dem Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz.

Sonstiges

Rechtskraft des HBesVAnpG 2026/2027 in Hessen

Das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) ist verkündet worden und gilt somit als rechtskräftig.

Sonstiges

Vorlage des Referentenentwurfs zum Niedersächsischen Gesetz zur Besoldungsanpassung 2025–2028

Der Referentenentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften ist verfügbar. Demnach soll rückwirkend zum 01.01.2026 der Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratete) ins Grundgehalt eingegliedert werden. Dies führt dazu, dass sich die Grundgehälter am 01.01.2026 um 165,72 € gegenüber der gültigen Tabelle 2025 erhöhen und am 01.04.2026 um 170,36 € gegenüber der Tabelle 2026 steigen. Es sind folgende Stufen geplant: Gültig ab 01.01.2026 (+165,72 €, gültig bis 31.03.2026, Tabelle 2026a); gültig ab 01.04.2026 (Erhöhung von 2,8 % bzw. 100 €, gültig bis 28.02.2027, Tabelle 2026b); gültig ab 01.03.2027 (Erhöhung von 2,5 %, gültig bis 31.12.2027, Tabelle 2027); gültig ab 01.01.2028 (Prognose 1,0 %, Tabelle 2028).

Sonstiges

Landtag verabschiedet Entwurf zum LBVAnpG 2026/2027/2028 (zweite Lesung)

Der Landtag nahm in der zweiten Lesung dem Entwurf des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) an.

Sonstiges

Zustimmung des Landtags zum Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein (zweite Lesung)

In der zweiten Lesung billigte der Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein sowie zu weiteren dienstrechtlichen Bestimmungen.

Sonstiges

Verkündung des LBVAnpG 2026/2027/2028

Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) wurde im GVBl. 2026 Nr. 26 bekanntgemacht und hat dadurch Rechtskraft erlangt.

Sonstiges

Rechtskraft des schleswig-holsteinischen Anpassungsgesetzes 2025 bis 2027

Mit der Veröffentlichung unter GVOBl. Schl.-H. 2026 Nr. 92 wurde das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen verkündet, wodurch es rechtswirksam geworden ist.

Pressemitteilung

Kabinettsbeschluss zum weiterentwickelten Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz

Die Regierung verabschiedete den fortgeschrittenen Entwurf des Gesetzes zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz). Inhaltlich stützt dieser auf die Fassung vom 09.09.2026; eine wesentliche Abweichung betrifft den Abbau der Ausgleichszulage, der nun über zehn statt wie bisher sieben Jahre erfolgt. Quelle: Pressemitteilung der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2026

Sonstiges

Senatszustimmung zum Hamburger Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028

In zweiter Lesung billigte der Senat den Entwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028, das zugleich die amtsangemessene Alimentation sicherstellt und weitere dienstrechtliche Bestimmungen modifiziert.

Sonstiges

Zustimmung des Landtags zum BbgBVAnpG 2026 in zweiter Lesung

Der Landtag hat sich in der zweiten Sitzungsrunde für den Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026) ausgesprochen.

Sonstiges

Verkündung des Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 (BbgBVAnpG 2026)

Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026) wurde mit der Ausgabe GVBl. 2026 Nr. 27 offiziell bekanntgegeben und ist somit in Kraft getreten.

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