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TV-L Aktuell

Tarifrunde TV-L 2019

Laufzeit

01.01.2019 – 30.09.2021 (33 Monate)

Tarifeinigung

02.03.2019

Beschäftigte

1.100.000

Entgelterhöhungen

2021 +1,290 % mind. 50,00 € Entgelterhöhung 2021: +1,29% mindestens 50 €
2020 +3,120 % mind. 90,00 € Entgelterhöhung 2020: +3,12% mindestens 90 €
2019 +3,010 % mind. 100,00 € Entgelterhöhung 2019: +3,01% mindestens 100 €

Chronologie

Sonstiges

Die Gewerkschaft ver.di

Wie vorhersehbar hat die Gewerkschaft ver.di beschlossen, die Entgelttabellen des TV-L mit Ablauf der in der Tarifrunde TV-L 2017 festgelegten Mindestlaufzeit am 31.12.2018 zu kündigen.

Sonstiges

Veröffentlichung von Vorschlägen durch die Gewerkschaft ver

Im Vorfeld der Festlegung ihrer Tarifforderungen hat die Gewerkschaft ver.di Diskussionsvorschläge an ihre Mitglieder herausgegeben. Zur Beratung empfiehlt ver.di unter anderem folgende Punkte: mindestens 6 % Entgelterhöhung, eine Laufzeit von 12 Monaten, die Verbesserung und Inkraftsetzung der Entgeltordnung sowie 30 Urlaubstage auch für Auszubildende. Die endgültigen Forderungen für die Tarifrunde TV-L 2019 sollen am 20.12.2018 von der Bundestarifkommission von ver.di zusammen mit den übrigen beteiligten Gewerkschaften beschlossen und bekannt gegeben werden.

Verhandlung

"Tarifgemeinschaft deutscher Länder" benennt Matthias Kollatz-Ahnen

Der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) ist von der "Tarifgemeinschaft deutscher Länder" zum Vorstandsvorsitzenden ernannt worden. Damit fungiert er zugleich als Verhandlungsführer für die Arbeitgeberseite.

Verhandlung

Bekanntgabe der Forderungen durch die Gewerkschaften:

Die Gewerkschaften legen ihre Forderungen für die kommende Tarifrunde offen: Eine lineare Entgelterhöhung um 6 % bei einem Mindestbetrag von 200 €, eine Laufzeit von 12 Monaten, eine Steigerung der Pflegetabelle um 300 € sowie eine Erhöhung für Auszubildende um 100 €. Weiterhin fordern sie eine „angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung TV-L“, eine stufengleiche Höhergruppierung, die Übernahme der Auszubildenden nach bestandener Ausbildung, eine Anhebung des Urlaubsanspruchs für Azubis auf 30 Tage, Gespräche über eine Paralleltabelle für Lehrkräfte sowie die Beendigung sachgrundloser Befristungen. Aufseiten der Gewerkschaft führt Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft "ver.di", die Verhandlungen. Beteiligt sind zudem die IG Bau, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei sowie der Deutsche Beamtenbund "dbb beamtenbund und tarifunion" im Rahmen einer Verhandlungsgemeinschaft.

Einigung

Heute werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt

Am heutigen Tag wurden die Tarifverhandlungen weitergeführt. Um 16:00 Uhr lag noch kein Angebot der Arbeitgeberseite vor. Bis 21:30 Uhr gab es keine neuen Entwicklungen. Gegen 22:30 Uhr wurde bekanntgegeben, dass eine Tarifeinigung erzielt wurde, welche eine stufenweise Anhebung vorsieht; weitere Details waren zunächst nicht verfügbar. Um 23:30 Uhr wurden folgende konkrete Werte veröffentlicht: Zum 01.01.2019 steigt das Entgelt um +3,01 % (mindestens 100 €), in Stufe 1 um +4,5 %. Zum 01.01.2020 beträgt die Erhöhung +3,12 % (mindestens 90 €), in Stufe 1 +3,2 %. Zum 01.01.2021 steigt das Entgelt um +1,29 % (mindestens 50 €), in Stufe 1 um +1,8 %. Die Gesamtlaufzeit beträgt 33 Monate. Zudem wird die Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren, gültig bis 2022. Für Lehrkräfte wird die Angleichungszulage von 75 € auf 105 € erhöht. Im Sozial- und Erziehungsdienst erfolgt zum 01.01.2020 eine Angleichung an Bund und Kommunen durch Einführung der S-Tabelle. Als gesamtes Erhöhungsvolumen werden offiziell 3,2 % für 2019, 3,2 % für 2020 und 1,4 % für 2021 ausgewiesen.

Schlichtung

Tabelle zu den Forderungen von ver

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entgeltforderungen von ver.di in den einzelnen Tarifrunden dem späteren Tarifergebnis gegenüber. Da stets eine Laufzeit von 12 Monaten verlangt wurde, zeigt die Übersicht jeweils das Ergebnis für das erste Jahr der jeweiligen Runde. Vergleich der gewerkschaftlichen Forderungen mit dem Abschluss: Jahr | Tarif | Forderung | Ergebnis | R | S | St 2018 | TVöD | +6% | +2,9% | 3 | / | / 2017 | TV-L | +6% | +2,0% | 3 | / | / 2016 | TVöD | +6% | +2,4% | 3 | / | / 2015 | TV-L | +5,5% | +2,1% | 4 | / | / 2014 | TVöD | +100 € | +3,5% (+3,0%) | 3 | / | / 2013 | TV-L | +6,5% | +2,65% | 3 | / | / 2012 | TVöD | +6,5% | +3,5% | 3 | / | / 2011 | TV-L | +50 € | +3% (+1,5%) | 3 | / | / 2010 | TVöD | +5% | +1,2% | 3 | S | / Da die Gewerkschaften die Forderungen lediglich für ein Laufzeitjahr stellten, wird ausschließlich dieses Jahr abgebildet. Legende: R = Anzahl der Verhandlungsrunden; S = Schlichtung; St = Streik

Einigung

vorläufige Entgelttabellen (Prognose) gültig ab Erhöhung gültig bis TV-L allgemein 01

Hierzu zählen vorläufige Prognosen für die Entgelttabellen (TV-L allgemein). Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 gilt eine Erhöhung von +3,01 % / 100 €. Es stehen dazu Tabelle 2019, Rechner 2019 und Analyse bereit. Für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 gilt eine Erhöhung von +3,12 % / 90 €. Es stehen dazu Tabelle 2020, Rechner 2020 und Analyse bereit. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.09.2021 gilt eine Erhöhung von +1,29 % / 50 €. Es stehen dazu Tabelle 2021, Rechner 2021 und Analyse bereit. Es ist wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um vorläufige Entgelttabellen handelt. Das Einfrieren der Jahressonderzahlung führt zu einer Minderung der linearen Erhöhung um jeweils ca. 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte. Verfügbar sind zudem folgende Dokumente: Pressemitteilung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di, Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW, Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes dbb sowie das Einigungspapier der Tarifrunde TV-L 2019/2020/2021.

Pressemitteilung

Zahlreiche Medien berichten über angebliche 8% Tariferhöhung im öffentlichen Dienst der Länder bei 33 Monaten Laufzeit bzw

Verschiedene Medien berichteten über eine vermeintliche Tariferhöhung von 8 % im öffentlichen Dienst der Länder bei einer Laufzeit von 33 Monaten beziehungsweise 3,2 % im Jahr 2019. Tatsächlich beläuft sich die Entgelterhöhung für 2019, unter Berücksichtigung der Absenkung der Sonderzahlung, auf lediglich 2,8 % bis 2,9 % für jene Entgeltgruppen und -stufen, in denen weder der Mindesterhöhungsbetrag noch die Sonderregelung zur Stufe 1 greift. Für 2020 sind 2,9 % bis 3,0 % korrekt, für 2021 liegt der Wert bei 1,2 %. Das gesamte Erhöhungsvolumen summiert sich somit auf rund 7,2 %, wobei Sonderregelungen für bestimmte Mitarbeitengruppen existieren. Zu beachten ist, dass die überproportionale Erhöhung in der Stufe 1 der Entgeltskala – bedingt durch die kurze Stufenlaufzeit von einem Jahr – für bereits beschäftigte Kräfte faktisch kaum relevant wird und ihnen daher keinen Vorteil bringt. Der Nutzen der höheren Einstiegsstufe liegt primär in der Steigerung der Attraktivität für neue Personalgewinnung. Die fehlerhaften medialen Darstellungen dürften auf unvollständige oder falsche Pressemitteilungen der Beteiligten zurückzuführen sein. Am Beispiel der Erhöhung 2019 zeigt sich dies wie folgt: - TDL: „Entgelte [...] werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent erhöht. Davon 3,01 Prozent als lineare Komponente.“ - DBB: „Anhebung [...] um 3,2 Prozent (1.1.2019)“ - ver.di: „um 3,2 Prozent, mindestens aber um 100 Euro, angehoben werden" - GEW: „Die Gehälter steigen in drei Schritten um 8 Prozent, darin enthalten ist eine soziale Komponente von 240 Euro" Obwohl die TDL die lineare Komponente korrekt angibt, verschweigt sie das Einfrieren der Sonderzahlung. Der DBB nennt ebenfalls 3,2 % ohne Bezug zur Sonderzahlung. Auch ver.di gibt 3,2 % bei einem Mindestbetrag von 100 Euro an, ohne die Sonderzahlung zu erwähnen. Die GEW kommt der Wahrheit am nächsten, lässt aber die Senkung des Niveaus der Sonderzahlung unerwähnt. Folgende Tabelle listet die tatsächlichen linearen Erhöhungswerte auf das Jahresgehalt unter Einbezug des eingefrorenen Niveaus der Jahressonderzahlung auf (vorläufige Berechnung): TV-L – linearer Anteil der Entgelterhöhungen der Jahresgehälter unter Berücksichtigung des Einfrierens der Jahressonderzahlung: - E 14 bis E 15: 2019 +2,92 %, 2020 +3,03 %, 2021 +1,26 %, gesamt +7,38 % - E 12 bis E 13: 2019 +2,89 %, 2020 +3,00 %, 2021 +1,24 %, gesamt +7,29 % - E 9a bis E 11: 2019 +2,82 %, 2020 +2,93 %, 2021 +1,21 %, gesamt +7,12 % - E 1 bis E 8: 2019 +2,78 %, 2020 +2,90 %, 2021 +1,20 %, gesamt +7,02 % Hinweis: Es handelt sich ausschließlich um den linearen Anteil der Entgelterhöhung. Die Mindesterhöhungsbeträge für Teile der Entgelttabelle sind in dieser Darstellung nicht berücksichtigt!

Verhandlung

Positionierungen vor der ersten Runde am Montag (21.

Vor Beginn der ersten Verhandlungsrunde am Montag (21.01.) nehmen beide Seiten ihre üblichen Positionen ein: Die Arbeitnehmerseite hält an ihren Forderungen fest, während die Arbeitgeberseite diese als finanziell nicht tragfähig bewertet.

Einigung

Matthias Kollatz (SPD), Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Finanzsenator von Berlin: "Angesichts der hohen Forderungen, mit denen die Gewerkschaften angetreten sind, ist das erzielte Ergebnis"

Zu dem Tarifabschluss äußerten sich mehrere Vertreter der beteiligten Parteien sowie Medien. Matthias Kollatz (SPD), Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Finanzsenator von Berlin, bezeichnete das Ergebnis angesichts der hohen Anfangsforderungen der Gewerkschaften als guten Kompromiss. Frank Bsirske, Verhandlungsführer der Gewerkschaftsseite und Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, sprach vom besten Ergebnis seit vielen Jahren und einem erfolgreichen Tag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), betonte, dass das Ergebnis die Attraktivität des öffentlichen Dienstes stärke; die Angleichungszulage der angestellten Lehrerinnen und Lehrer werde dabei um 75 auf 105 Euro erhöht, was einen wichtigen Schritt in Richtung Paralleltabelle darstelle. Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb Beamtenbund und Tarifunion, erklärte, man habe Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung gefunden und zugleich einen Angriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung verhindert. In der Presseberichterstattung fielen unterschiedliche Bewertungen ab. Daniel Eckert (Zeitung "die Welt") sah in dem Abschluss ein Denkmal für Ver.di-Chef Frank Bsirske. Frank Specht (Handelsblatt) nannte den Abschluss einen guten Kompromiss, meinte jedoch, für qualifizierte Fachkräfte und Pflegepersonal hätte mehr möglich sein müssen. Maximilian Plück (RP Online) bewertete den Abschluss positiv und wies darauf hin, dass die Länder aufgrund des Fachkräftemangels argumentativ schwächer dastanden; nur angemessene Bezahlung sichere im Wettbewerb Bestand. Alfons Frese (Tagesspiegel) hob die außergewöhnlich lange Vertragslaufzeit hervor. Die Tageszeitung "taz" stellte fest, dass höher eingestufte Beschäftigte gut leben könnten, während untere Lohngruppen benachteiligt blieben; der Abschluss sei ein Erfolg für die akademische Mittelschicht, aber nicht für die einfachen Arbeitnehmer im Staatsdienst. Detlef Esslinger (Süddeutsche Zeitung) kritisierte die früheren Unterschiede in der Vergütung zwischen Kommunen und Ländern als ungerecht und fragte, ob getrennte Verhandlungen ohne Bund und Kommunen noch sinnvoll seien.

Sonstiges

Tarifentwicklung Länderdienst bleibt hinter Bund und Kommunen zurück

Die durchschnittliche tarifliche Entwicklung des öffentlichen Dienstes der Länder liegt weiterhin deutlich hinter jener des Bundes und der Kommunen. Folgende Prozentsätze geben die jährlichen Entwicklungen wieder: Jahr | TVöD | TV-L 2010 | 1,2% | 1,2% 2011 | 1,1% | 1,5% 2012 | 3,5% | 2,6% 2013 | 2,8% | 2,65% 2014 | 3,0% | 2,95% 2015 | 2,4% | 2,1% 2016 | 2,4% | 2,3% 2017 | 2,35% | 2,0% 2018 | 3,19% | 2,35% 2019 | 3,09% | ? Hinweis: Kursiv gesetzte Werte weisen auf keine lineare Entgelterhöhung hin; Durchschnittswerte können geschätzt sein. Deutlicher wird der Rückstand, wenn man die Anpassungen im öffentlichen Dienst mit denen anderer Branchen, etwa der Metallindustrie, vergleicht. Weitere statistische Daten zur tariflichen Entgeltentwicklung stehen separat zur Verfügung.

Verhandlung

Bsirske kündigt harte Linie an; erste Runde endet ohne Angebot

Zu Beginn der aktuellen ersten Verhandlungsrunde kündigte ver.di-Chef Frank Bsirske eine „harte Haltung“ seitens der Gewerkschaften an. Er verwies darauf, dass die Privatwirtschaft im Vorjahr Tariflohnerhöhungen von über 3 % erzielt habe, woran sich auch der öffentliche Dienst der Länder orientieren müsse. Dem entgegnete der Verhandlungsführer der Länder, Matthias Kollatz, mit Hinweisen auf die Sparzwänge der Bundesländer. Seit 2020 sei die Schuldenbremse in Kraft. Ein „Bezahlwettlauf mit dem Privatsektor“ lasse sich nicht gewinnen. Stattdessen müssten die Länder durch qualitative Aspekte wie Teilzeitmöglichkeiten, Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Homeoffice-Angebote überzeugen. Die erste Verhandlungsrunde beendete ihren Tagessitzungsabschnitt abends ohne ein konkretes Angebot der Arbeitgeberseite.

Sonstiges

Abgleich zwischen den Ansprüchen von ver.di bzgl. Bezahlung und Vertragsdauer und dem erreichten Kompromiss

Gegeneinanderstellung der Forderungen von ver.di betreffend Vergütung und Gültigkeitsdauer mit dem tatsächlich ausgehandelten Ergebnis: Datum der Forderung der Gewerkschaften 12.11.2018, Datum des Tarifergebnisses 02.03.2019. Für 2019 gefordert: +6,0%; erreicht: +3,01%. Für 2020 gefordert: keine konkrete Zahl genannt; erreicht: +3,12%. Für 2021 gefordert: keine konkrete Zahl genannt; erreicht: +1,29%. Geforderte Vertragslaufzeit: 12 Monate; vereinbarte Laufzeit: 33 Monate.

Streik

GEW ruft Mitglieder in Berlin am 29. Januar zum Warnstreik auf

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat ihre Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst in Berlin für Dienstag, den 29.01., zu einem Warnstreik aufgefordert. Betroffen sind unter anderem Kindergärten, Horte sowie Grundschulen.

Sonstiges

Vertreterin des Finanzministeriums hebt im Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtags hervor, dass die Lohnerhöhung für Einstiegsstufe 1 im Rahmen der Runde TVöD 2018-2020 werbewirksam gegenüber Kommunen sei

In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Niedersächsischen Landtags hob die Leitungskraft des Fachbereichs Besoldungsrecht beim Finanzministerium hervor, dass die tarifvertragliche Anpassung der ersten Lohnstufe speziell im Konkurrenzumfeld mit den Gemeinden einen attraktiven Charakter für neue Mitarbeitende habe. Dies gelte als Resultat der Verhandlungsrunde TVöD 2018-2020.

Einigung

Übersicht der realisierten Entgelterhöhungen gegenüber den von Seiten der Arbeitgeber und Gewerkschaften kommunizierten Richtwerten von 3,2% (2019), 3,2% (2020) und 1,4% (2021)

Nachfolgend findet sich eine Zusammenstellung der tatsächlichen Entgeltssteigerungen im Abgleich mit den von Arbeitgebern und Gewerkschaften zitierten Referenzgrößen von 3,2% für 2019, 3,2% für 2020 und 1,4% für 2021. Dabei fließt das gesamte Leistungspaket ein, bestehend aus linearen Vergütungsanpassungen, garantierten Mindestbeträgen sowie der graduellen Herabsetzung des Niveaus der Jahressonderzahlung. Durch Bewegen der Maus über die entsprechenden Zellen können die absoluten und relativen Zuwachsraten angezeigt werden. [ ausführliche Version ]. Zeitraum 2018→2019, Richtwert: +3,2%. Zeiträume 2019→2020 und 2020→2021 mit Referenzwerten +3,2% bzw. +1,4% (TV-L). Gesamtperiode 2018→2021 mit Referenzwert +8% (TV-L). In allen Darstellungen sind die Stufen 1 bis 6 sowie die Entgeltgruppen E 15 bis E 1 abgebildet. Legende: Lineare Anhebung unterhalb des Richtwerts; Aktivierung des Mindestbetrags bei weiterhin subreferenzieller Steigerung; Aktivierung des Mindestbetrags bei überreferenzieller Steigerung; Sonderregelungen (+4,5% / +4,3% / +1,8%). Als Bezugsgröße dienen die im Einigungsprotokoll fixierten Zuwächse von 3,2% (2019), 3,2% (2020) und 1,4% (2021). Werte unterhalb dieser Größenordnung sind rot markiert, solche darüber grün. Stufe 1 ist grau hervorgehoben, da diese aufgrund ihrer kurzen Dauer von zwölf Monaten primär für Neuaufnahmen relevant ist und somit für die Verdienstentwicklung langjähriger Beschäftigter kaum Bedeutung besitzt. Grundlage der Kalkulation bildet das Monatsentgelt inklusive eines Zwölftels der Jahressonderzahlung. Dadurch sind sowohl die Gehaltserhöhungen als auch das Einfrieren der Zusatzleistung, welches einer proportionalen Kürzung entspricht, berücksichtigt. Die Gruppe E 9a fehlt, weil die Übergangsbestimmungen aus der alten Gruppe E 9 noch nicht final geregelt sind.

Verhandlung

Arbeitgeber treten laut SZ ohne Angebot in zweite Runde ein

Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, beginnen die Arbeitgeber die zweite Verhandlungsrunde ohne vorliegendes Angebot. Der Verhandlungsführer der Länder, Matthias Kollatz (SPD), begründet diesen Ansatz damit, dass die ersten beiden Runden dazu dienen sollten, die Themenfelder festzulegen und zu erörtern, um anschließend "in der dritten Runde zu einem Paket zu kommen".

Sonstiges

Vergleich der Jahresentgelte TV-L und TVöD Bund: Landesbedienstete erhalten überwiegend weniger

Ein aktueller Vergleich der jährlichen Bruttoentgelte (einschließlich Sonderzahlungen) zwischen dem TV-L West 2018 und dem TVöD Bund 2018 ergibt für die meisten Entgeltgruppen und Stufen niedrigere Bezüge für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder. Besonders ausgeprägt ist diese Differenz im höheren und gehobenen Dienst. Es ist dabei zu beachten, dass sich die Eingruppierungen in den jeweiligen Entgeltordnungen teils leicht unterscheiden; dies kann in dieser Übersicht nicht vollständig berücksichtigt werden. Die Tabelle zeigt die prozentuale Abweichung (TV-L gegenüber TVöD): Negative Werte bedeuten, dass das TV-Entgelt niedriger liegt, positive Werte, dass es höher liegt. E 15: -6.0%, -4.4%, -5.8%, -4.4%, -4.4%, -6.4% E 14: -6.0%, -4.4%, -5.4%, -5.5%, -4.4%, -6.8% E 13: -4.8%, -3.6%, -4.9%, -4.4%, -3.3%, -4.7% E 12: -5.8%, -6.0%, -5.0%, -5.1%, -4.7%, -6.5% E 11: -3.3%, -3.6%, -4.2%, -3.5%, -2.4%, -4.6% E 10: -3.3%, -2.8%, -3.2%, -3.9%, -2.4%, -2.1% E 9: -2.9%, -2.1%, -3.8%, -2.6%, -2.4%, -5.7% (Vergleich TV-L E 9 mit TVöD E 9b) E 9k: -2.9%, -1.7%, +1.2%, +8.8%, -0.5% (Vergleich TV-L E 9k mit TVöD E 9a) E 8: -2.4%, -1.2%, -1.4%, -1.6%, -1.7%, -1.5% E 7: -2.2%, -1.7%, -1.2%, -1.4%, -1.7%, -1.5% E 6: -2.1%, -1.1%, -1.2%, -1.2%, -1.9%, -1.5% E 5: -2.0%, -1.1%, -1.0%, -1.2%, -1.5%, -1.5% E 4: -1.9%, -1.0%, -0.9%, -1.1%, -1.3%, -1.2% E 3: -1.7%, -1.2%, -1.0%, -1.2%, -1.1%, -1.3% E 2: -1.5%, -1.3%, -1.1%, -1.3%, -1.3%, -1.4% E 1: -1.3%, -1.3%, -1.4%, -1.4%, -1.5% Legende zur Auswertung: Günstiger/Unterschiedlich: Weniger als 2 % Abweichung, 2 % bis 4 % Abweichung, mehr als 4 % Abweichung.

Einigung

Tarifabschluss im Bereich TV-H (Hessen) orientiert sich an den Regelungen des TV-L: 01

Im Geltungsbereich des TV-H (Hessen) wurde eine Einigung erzielt, die sich am TV-L orientiert: Zum 01.03.2019 steigt das Entgelt um 3,0 %, mindestens jedoch um 100 €. Am 01.02.2020 folgt eine Erhöhung von 3,12 % mit einem Mindestbetrag von 100 €, und zum 01.01.2021 erhöht sich das Entgelt um 1,3 %, mindestens aber um 40 €. Die Laufzeit umfasst 33 Monate, beginnend am 01.01.2019 und endend am 30.09.2021. Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bleibt bis einschließlich des Jahres 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 unverändert. Die Entgeltgruppe E 9 wird zum 01.08.2019 in die Gruppen E 9a und E 9b geteilt. Einigungspapier TV-H 2019. Sowohl das Innenministerium als auch ver.di und dbb haben in ihren heutigen Pressemitteilungen unrichtige oder irreführend hohe Werte hinsichtlich der Entgelterhöhung angegeben. Nur die Gewerkschaft der Polizei hat eine sachlich korrekte Mitteilung veröffentlicht: Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei Hessen, Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Hessen, Pressemitteilung des dbb Beamtenbund und Tarifunion sowie Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Vorläufige Entgelttabellen TV-H (Hessen): gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose. Vom 01.03.2019 (+3,00% / 100 €) bis 31.01.2020: Tabelle 2019, Rechner 2019, Analyse. Vom 01.02.2020 (+3,12% / 100 €) bis 31.12.2020: Tabelle 2020, Rechner 2020, Analyse. Vom 01.01.2021 (+1,30% / 40 €) bis 30.09.2021: Tabelle 2021, Rechner 2021, Analyse. Diese Tabellen sind als Zwischenstände zu werten; Modifikationen sind vorbehalten!

Sonstiges

Reduzierung der Jahressonderzahlung erfolgt über niedrigere Prozentsätze pro Entgeltgruppe statt individueller Beträge

Die Senkung der Jahressonderzahlung wird in der Regel durch die Anpassung der Prozentsätze innerhalb der einzelnen Entgeltgruppen umgesetzt und nicht durch individuelle Festbeträge für jede einzelne Person. Wäre dieses Vorgehen auch nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung TV-H angewendet worden, hätten sich folgende zukünftige Werte für die Jahressonderzahlung ergeben: Jahressonderzahlung TV-H (Hessen) 2018 2019 2020 2021 E 9 bis E 15 60% 58.252% 56.490% 55.765% E 1 bis E 8 90% 87.379% 84.735% 83.648%. Es handelt sich hierbei um vorläufige Zahlenwerte auf Basis eigener Berechnungen; spätere Änderungen sind möglich. Aufgrund der eingefrorenen Jahressonderzahlung sinken die effektiven linearen Steigerungswerte bezüglich der Jahresgehälter folgendermaßen: TV-L - linearer Anteil der Entgelterhöhungen der Jahresgehälter unter Berücksichtigung des Einfrierens der Jahressonderzahlung 2019 2020 2021 gesamt E 9 bis E 15 +2,86% +2,98% +1,24% +7,23% E 1 bis E 8 +2,79% +2,91% +1,21% +7,12%. [Tabelle] [Tabelle] [Tabelle] [Tabelle]. Diese Angaben beruhen auf eigenen Hochrechnungen und sind vorläufig. Aufgeführt ist ausschließlich der lineare Erhöhungsanteil ohne Berücksichtigung der Mindesterhöhungsbeträge.

Verhandlung

Erster Tag der zweiten Runde zur Tarifrunde 2019 ohne Ergebnis

Ohne ein abschließendes Ergebnis endete der erste Tag der zweiten Verhandlungsrunde zur Tarifrunde 2019. Entgegen anderslautender Erwartungen unterblieb seitens der Arbeitgeber weiterhin das Vorlegen eines Angebots.

Einigung

Erweiterung der Mindesterhöhungsbeträge auf Stufe 1 und Festlegung des Überleitungsverfahrens für Pflegekräfte

Im Zuge der Redaktionsverhandlungen wurde festgelegt, dass die garantierten Mindestanpassungen von 100 € für 2019, 90 € für 2020 und 50 € für 2021 künftig ebenfalls für die Entgelstufe 1 gelten. Dies führt dazu, dass in den Tabellen 2019 und 2020 für die Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 4 sowie in der Tabelle 2021 für die Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 7 geringfügige Gehaltserhöhungen entstehen. Die entsprechenden Werte im Online-Rechner wurden rückwirkend korrigiert. Darüber hinaus wurde im Rahmen dieser Verhandlungen das Verfahren zur Überführung des Pflegepersonals in die neue KR-Tabelle geregelt. Dabei gilt folgender Übergang von den alten Bezügen (Stand 2018): KR 3a, KR 4a, KR 7a, KR 8a, KR 9a, KR 9b, KR 9c, KR 9d, KR 10a, KR 11a, KR 11b, KR 12a hin zu den neuen Bezügen (ab 2019): KR 5, KR 6, KR 7, KR 8, KR 9, KR 10, KR 11, KR 12, KR 13, KR 14, KR 15, KR 16. Die Umstellung erfolgt unter Wahrung der jeweiligen Stufe und Berücksichtigung der bereits zurückgelegten Zeit innerhalb einer Stufe.

Streik

Zweiter Tag der zweiten Runde ohne Annäherung beendet

Auch am zweiten Tag der zweiten Verhandlungsrunde kam es zu keiner Annäherung zwischen den Tarifparteien. Als Konsequenz kündigt die Gewerkschaftsseite bundesweite Warnstreiks sowie Protestaktionen an. Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes dbb

Streik

Übersicht laufender Warnstreiks im TV-L Forum

Der aktuellen Aufstellung der stattfindenden Warnstreiks ist dem Warnstreikkalender im TV-L Forum zu entnehmen.

Quelle
Sonstiges

Einheitliche Zustimmung des Tarifergebnisses durch die Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di

Nachdem die Mitgliederbefragung abgeschlossen war, hat die Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di das erzielte Tarifergebnis einstimmig gebilligt. Informationen darüber, ob die übrigen beteiligten Gewerkschaften ebenfalls zustimmen, liegen bislang nicht vor.

Streik

Warnstreiks verschärft kurz vor dritter Runde am 28.

Gleichzeitig mit dem bevorstehenden Beginn der dritten Verhandlungsrunde am 28.02. intensivieren die Gewerkschaften ihre Warnstreiks. Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, hält eine weitere Zuspitzung des Konflikts für denkbar und schließt eine Eskalation nicht aus.

Sonstiges

Geplanter Beginn der Redaktionsverhandlungen am 01. Juli

Die Redaktionsverhandlungen haben voraussichtlich am 01.07. ihren Anfang. Gegenstand der Gespräche sind folgende Änderungstarifverträge: Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L, Änderungstarifvertrag Nr. 3 TV EntgO-L, Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Pkw-Fahrer-TV-L, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L BBiG, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L Pflege, Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVA-L Gesundheit, Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV Prakt-L sowie Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-Länder.

Sonstiges

Vertagung der Redaktionsverhandlungen auf den 30. Juli

Der Abschluss der Redaktionsverhandlungen wurde auf den 30.07. verschoben. Laut Angaben der Gewerkschaften bestehen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung und Umsetzung bestimmter Aspekte der bisherigen Tarifeinigung. Zu den strittigen Punkten gehören: Die Anpassung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung wird von der Arbeitgeberseite (TDL) nur für nach der Einigung neu eingestellte Beschäftigte gefordert, während die Gewerkschaftsseite eine Anwendung auf alle Mitarbeitenden beabsichtigt. Zudem plant die TDL keine automatische Dynamisierung dieser Beträge. Bei der Kalkulation der einzufrierenden Jahressonderzahlung schlägt die TDL ein Berechnungsverfahren vor, das jenen der kommunalen Tarifeinigung 2018 entspricht; dieses Vorgehen bildet auch die Grundlage der provisorischen Rechnungen auf öffentlich-dienst.info. Die Gewerkschaftsseite lehnt diese Methode jedoch ab. Ferner verlangt die Gewerkschaftsseite eine Neugestaltung der Entgeltordnung mit geschlechtsneutralen Bezeichnungen, was bedeutet, dass an allen Stellen explizit männliche und weibliche Formen ergänzt werden sollen. Ob hierbei auch weitere Geschlechterformen aufgenommen werden, ist derzeit unklar. Die TDL favorisiert es, den Hinweis auf sämtliche Geschlechter lediglich einmalig in der Präambel zu vermerken.

Streik

Positionen divergieren vor Start der dritten Runde

Die dritte Verhandlungsrunde beginnt heute und umfasst erneut zwei Tage. Zwischen den Parteien bestehen weiterhin erhebliche Differenzen. Für den Fall einer weiteren ergebnislosen Vertagung drohen die Gewerkschaften mit Streikmaßnahmen.

Sonstiges

Abschluss der Redaktionsverhandlungen

Die laufenden Redaktionsverhandlungen sind beendet.

Verhandlung

Auch der zweite Tag der dritten Verhandlungsrunde endet ohne Ergebnis und ohne veröffentliches Angebot der Arbeitgeberseite

Der zweite Tag der dritten Verhandlungsrunde ging ohne abschließendes Ergebnis und ohne ein öffentlich gemachtes Angebot der Arbeitgeberseite zu Ende. Zwischen den Tarifparteien wurde vereinbart, die Gespräche am darauffolgenden Samstag mit einem zusätzlichen Verhandlungstag fortzusetzen.

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