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TVöD Aktuell

Tarifrunde 2023

Laufzeit

01.01.2023 – 31.12.2024 (24 Monate)

Beschäftigte

2.570.000

Entgelterhöhungen

2024 +5,500 % mind. 340,00 € Entgelterhöhung 2024: +200 € +5,5%; insgesamt mindestens 340 €
2023 +0,000 % Entgelterhöhung 2023: ±0% (Nullrunde)

Chronologie

Pressemitteilung

Veröffentlichung der Forderungen durch die Gewerkschaftsseite in der Tarifrunde TVöD: Entgeltsteigerung um 10,5 % bei einer Mindestanhebung von 500 €, Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 200 € sowie eine Laufzeit von einem Jahr

Die Gewerkschaftsseite hat ihre Positionen für die Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vorgelegt. Demnach wird eine Steigerung der Entgelte um 10,5 % gefordert, wobei jeder Beschäftigte mindestens 500 € mehr erhalten soll. Für Azubis ist eine pauschale Anhebung der Vergütung um 200 € vorgesehen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wies diese Anforderungen sofort zurück und bezeichnete sie als nicht erfüllbar. Zu den veröffentlichten Stellungnahmen gehören Pressemitteilungen der Gewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft Bundesbeschäftigte VBOB sowie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - VKA.

Verhandlung

Abschluss der ersten Runde ohne Fortschritt

Die erste Verhandlungsrunde ging ohne Ergebnis zu Ende. Vonseiten der Arbeitgeber wurde dabei kein konkretes Angebot unterbreitet.

Verhandlung

Zweiter Verhandlungstag ohne Abschluss

Der erste Tag der zweiten Verhandlungsrunde endete ohne Ergebnisausgang.

Pressemitteilung

Arbeitgeberunterbreitung mit einer Laufzeit von 01

Die Arbeitgeber haben folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.03.2025 - 27 Monate! Entgelterhöhung: 01.10.2023: +3% 01.06.2024: +2% Einmalzahlungen: Mai 2023: 1500 € Januar 2024: 1000 € Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld): 2023: Erhöhung auf 75% (E 9a bis E 15) 2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen) Die Gewerkschaftsseite wies dieses Vorschlag sofort als "Mogelpackung" zurück. Pressemitteilung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - VKA Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern und für Heimat - BMI Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di Beispielrechnung nach dem aktuellen Arbeitgeberangebot gültig ab Erhöhung Jsz gültig bis TVöD VKA 01.10.2023 +3% 75% 31.05.2023 Beispieltabelle 2023 Beispielrechner 2023 Analyse 01.06.2024 +2% 90% 31.03.2025 Beispieltabelle 2024 Beispielrechner 2024 Analyse Hinweis: Es handelt sich bei dieser Darstellung um eine Modellrechnung!

Verhandlung

Erster Tag der dritten Runde ergebnislos beendet

Der erste Verhandlungstag innerhalb der dritten Verhandlungsrunde ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen.

Sonstiges

Presseberichte melden neues Angebot der Arbeitgeber

Wie in den Medien berichtet wird, liegt ein zusätzliches Angebot seitens der Arbeitgeber vor. Dieses soll einen Aufstockungsbetrag für die unteren Lohngruppen beinhalten. Nähere Einzelheiten sind bislang nicht verfügbar.

Verhandlung

Fortsetzung der Gespräche; Lösung laut Insider in Sichtweite

Die Tarifgespräche finden weiterhin statt. Aus Teilnehmerkreisen geht hervor, dass man sich einer Einigung sehr nahe sei. Uneinigkeit besteht jedoch noch zwischen dem Bund und den Vertretern der Kommunen. Die Beratungen sollen in die Nacht hinein laufen und am 30.03. fortgesetzt werden.

Schlichtung

Gescheiterte Verhandlungen: Gewerkschaftsseite erklärt Runde für beendet; Arbeitgeber kündigen Schlichtung an

Am frühen Morgen gab die Gewerkschaftsseite bekannt, dass die Verhandlungen gescheitert seien. Daraufhin teilte die Arbeitgeberseite mit, sie werde einen Schlichterspruch beantragen. Laut Angaben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Arbeitgeberseite zuvor eine lineare Entgelterhöhung in zwei Stufen von insgesamt 8 % bei einem garantierten Minimum von 300 € sowie steuerfreie Sonderzahlungen in Gesamthöhe von 3.000 € angeboten. Die vorgeschlagene Laufzeit sollte zwei Jahre betragen. Frank Werneke, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, drohte mit Warnstreiks „in verschiedenen Teilbereichen, darunter auch in Kitas oder Kliniken“. Veröffentlicht wurden hierzu Pressemitteilungen der Gewerkschaft ver.di, des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion (dbb) sowie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - VKA.

Pressemitteilung

GdP widerspricht Darstellung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezüglich eines Angebots mit "8 % mehr Lohn und 300 € Mindestbetrag"

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellt klar, dass die Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), wonach ein Angebot über „8 % mehr Lohn und 300 € Mindestbetrag“ unterbreitet wurde, nicht zutrifft. Rene Klemmer, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, erklärte dazu: „Da wurde etwas in die Öffentlichkeit kolportiert, was dem Verhandlungsverlauf in keiner Weise entspricht.“ Zu diesem Thema existieren eine Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit dem Titel „Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst - Scharfe Kritik an Falschdarstellungen der Arbeitgeberseite“ sowie eine Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI), in der heißt: „Wir wären bereit gewesen zu einer linearen Entgelterhöhung von 8 Prozent [...]“

Schlichtung

Beginn der Schlichtungsverhandlungen

Der Schlichtungsprozess ist eingeleitet worden. Dieser wird voraussichtlich bis Mitte April andauern.

Einigung

Empfehlung der Schlichtungskommission: Nullrunde 2023; ab März 2024 Anhebung um 200 € bzw. 5,5 % (mindestens 340 €); einmalige steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 €

Die Schlichtungskommission hat ihre Empfehlung vorgelegt. Für das Jahr 2023 ist eine Nullrunde vorgesehen. Ab März 2024 steigen die Entgelte um 200 €, alternativ um 5,5 %, wobei ein Mindestbetrag von 340 € gilt. Zusätzlich sind einkommensteuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 € geplant: Im Juni 2023 beträgt diese Zahlung 1.240 €. Von Juli 2023 bis Februar 2024 folgen monatlich jeweils 220 €. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 24 Monate. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich darauf geeinigt, keine eigenen Pressemitteilungen zur Einigungsempfehlung herauszugeben. Es liegen eine Pressemitteilung der Schlichtungskommission sowie Beispielrechnungen vor. Die Tabelle zeigt gültige Werte für den TVöD/VKA: Vom 01.01.2023 bis zum 29.02.2024 gilt die Nullrunde. Ab dem 01.03.2024 bis einschließlich 31.12.2024 gelten die Erhöhungen (+200 € / +5,5 %). Eine Beispieltabelle und ein Rechner für das Jahr 2024 stehen ebenfalls bereit. Hinweis: Bei der genannten Tabelle handelt es sich lediglich um eine Beispielrechnung.

Schlichtung

Beispielrechnung prozentualer Gehaltserhöhungen TVöD VKA 2022 nach 2024 basierend auf der Schlichtungsempfehlung

Folgende Beispielrechnung zeigt die prozentuale Erhöhung des TVöD VKA von 2022 nach 2024 gemäß der Schlichtungsempfehlung: Entgeltgruppe E 15: +9.71%, +9.44%, +9.18%, +8.87%, +8.61%, +8.45% E 14: +10.14%, +9.85%, +9.51%, +9.20%, +8.90%, +8.72% E 13: +10.54%, +10.16%, +9.80%, +9.46%, +9.12%, +8.96% E 12: +11.12%, +10.59%, +10.09%, +9.63%, +9.20%, +9.03% E 11: +11.33%, +10.80%, +10.39%, +10.01%, +9.57%, +9.36% E 10: +11.54%, +11.09%, +10.66%, +10.25%, +9.87%, +9.76% E 9c: +11.72%, +11.30%, +10.89%, +10.52%, +10.17%, +9.94% E 9b: +12.13%, +11.68%, +11.42%, +10.78%, +10.46%, +10.13% E 9a: +12.37%, +11.95%, +11.58%, +10.90%, +10.77%, +10.46% E 8: +12.75%, +12.30%, +12.01%, +11.75%, +11.50%, +11.38% E 7: +13.22%, +12.63%, +12.33%, +12.04%, +11.79%, +11.67% E 6: +13.36%, +12.86%, +12.54%, +12.25%, +11.99%, +11.87% E 5: +13.69%, +13.16%, +12.84%, +12.52%, +12.26%, +12.13% E 4: +14.09%, +13.50%, +13.06%, +12.82%, +12.58%, +12.46% E 3: +14.22%, +13.57%, +13.43%, +13.12%, +12.90%, +12.71% E 2: +15.16%, +14.15%, +13.98%, +13.76%, +13.30%, +12.87% E 1: +16.87%, +16.59%, +16.26%, +15.97%, +15.25%, +200 € Sockelbetrag, danach +5,5% linear; Mindesterhöhung: 340 €. Einordnung der Werte: schlechter als der Durchschnittswert 340 € Mindesterhöhung entspricht in etwa dem Durchschnittswert besser als der Durchschnittswert deutlich besser als der Durchschnittswert Durchschnittswert: 11,2% (Gewerkschaftsangaben) Vergleich von Forderungen, Angeboten und Empfehlung: Gewerkschaftsforderung: 2023: +10,5% | 500€; 2024: +3%; Einmalzahlung: -; Jahressonderzahlung: -; Laufzeit: 12 Monate. Arbeitgeberangebot vom 23.02.: +8%; 4 Nullrunde 2024: -; Einmalzahlung: 2250 €; Jahressonderz.: →75%; Laufzeit: 27 Monate. Arbeitgebervorschlag vom 30.03.: +2% ø; Einmalzahlung: 3000 €; Jahressonderz.: →90%; Laufzeit: 24 Monate. Schlichtungsempfehlung vom 15.04.: +11,2% (ø); Einmalzahlung: 3000 €; Jahressonderz.: -; Laufzeit: 24 Monate. Fußnoten: 1: Keine Gewerkschaftsforderungen zur Erhöhung im Jahr 2024, da Forderung nach 12 Monaten Laufzeit. 2: Schlichtungsempfehlung +200 € +5,5%, mindestens +340 € das ergibt durchschnittlich +11,2% (laut ver.di); mindestens +8,5% (E15/6), maximal +16,9% (E1/2). 3: Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 75% (E9 bis E15) in 2023 und auf 90% für alle Entgeltgruppen in 2024. 4: Die Verteilung der +8% des angeblichen Arbeitgeberangebots vom 30.03. auf 2023 und 2024 ist nicht bekannt.

Einigung

Start der vierten Verhandlungsrunde TVöD 2023 und anschließende Bekanntgabe der Einigungsdetails

Am heutigen Tag begannen die Tarifverhandlungen TVöD 2023 ihre vierte Runde. Update 23:52 Uhr: Es konnte eine Tarifeinigung erzielt werden. Die wesentlichen Punkte lauten wie folgt: Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.01.2023 bis 31.12.2024 (24 Monate). Entgelterhöhung: Zum 01.01.2023 findet keine Erhöhung statt („Nullrunde"). Zum 01.03.2024 steigt das Entgelt um +200 €, gefolgt von einer Steigerung um +5,5%; dies entspricht insgesamt mindestens 340 €. Eine steuerfreie Einmalzahlung („Inflationsausgleichsgeld“) in Höhe von insgesamt 3000 € wird auf 9 Monate verteilt ausgezahlt: Am 01.06.2023 beträgt sie 1240 €, und jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024 je 220 €. Die bestehende Regelung zur Altersteilzeit wird nicht verlängert. Für Auszubildende gilt: Zum 01.01.2023 keine Erhöhung („Nullrunde"); zum 01.03.2024 +150 €. Das Inflationsausgleichsgeld beläuft sich hier auf insgesamt 1500 €, verteilt auf 9 Monate: Am 01.06.2023: 620 €, jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 110 €. Die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden wird verlängert. Verfügbare Dokumente: Einigungspapier der Tarifrunde TVöD 2023/2024, TV Inflationsausgleich. Pressemitteilungen wurden veröffentlicht von: dem Bundesministerium des Innern (BMI), der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - VKA, der Gewerkschaft ver.di sowie dem Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (dbb). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte an, das Tarifergebnis auf die Besoldung der Bundesbeamten zu übertragen. Weitere Informationen finden sich auf der Sonderseite zur Besoldungsrunde 2023 der Bundesbeamten. Übersicht zum Tarifergebnis TVöD 2023 – vorläufige Tabellen gültig ab bzw. Erhöhung gültig bis: TVöD VKA / TVöD Bund. Zeitraum 01.01.2023 - 29.02.2024: Nullrunde, Weitergeltung der Tabelle vom 01.04.2022. Ab 01.03.2024: +200 € und +5,5% (bis 31.12.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse).

Schlichtung

Stellungnahmen von Nancy Faeser (SPD), Karin Welge (VKA) und Frank Werneke (ver.di) sowie Medienkommentare zum Tarifabschluss

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: "Wir haben in vier Verhandlungsrunden und im Schlichtungsverfahren hart miteinander gerungen. Wir tragen eine große Verantwortung für die Beschäftigten, für die öffentlichen Haushalte, für die soziale Gerechtigkeit - und für einen starken, zukunftsfähigen Staat." Karin Welge, Präsidentin der VKA, führte aus: "Dieser Tarifvertrag hat eine deutliche sozialpolitische Komponente indem er bis zu einem Gewissen Grade, wir nennen das 'die Tabelle staucht', d.h. für die unteren Lohngruppen deutlich mehr linear in die Hand nimmt als für die oberen." Frank Werneke, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, sagte: "Für unsere Mitgliedergruppen bringt dieser Tarifabschluß eine nachhaltige Entgeltsteigerung von bis zu 16,9%, für alle unsere wichtigen Mitgliedergruppen aber von über 11%." Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentierte: "Die Tarifparteien nutzen die Möglichkeit voll aus, die das Inflationsausgleichsgeld bietet. [...] Das hat eine pikante Note. Denn das Inflationsausgleichgeld ist nur steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Hier wird es zu einer durchlaufenden Komponente, wenn man von den 20 Euro Unterschied beim Festbetrag absieht. So gestaltet man kreativ, nutzt den gesamten Spielraum, den das Steuerrecht bietet. Wenn die Wirtschaft so etwas macht, ist das Geschrei groß. Nun können Unternehmer auf das Finanzministerium zeigen - es saß bei den Verhandlungen mit am Tisch." Die Zeit stellte fest: "Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ist beachtlich, aber angebracht. Doch täuschen lassen sollten sich Angestellte nicht: Einmalzahlungen sind keine Lohnerhöhung." Finanznachrichten.de merkte an: "Für den kräftigen Schluck aus der Pulle werden alle Bürger aufkommen müssen. Er wird sich niederschlagen in weiter steigenden Gebühren für öffentliche Aufgaben und/oder Leistungskürzungen. Damit erhält die Inflation wieder ein Stück Auftrieb, der man eigentlich durch die höheren Löhne begegnen wollte."

Sonstiges

Berichterstattung zur Tarifrunde TVöD 2023 endet mit Abschluss der Redaktionsverhandlungen

Mit dem Beendigungszeitpunkt der Redaktionsverhandlungen ist die laufende Berichterstattung zur Tarifrunde TVöD 2023 beendet.

Einigung

Bundesministerium des Innern bestätigt Schlusszeichnung für die Tarifeinigung TVöD 2023

Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass die Schlusszeichnung für die Tarifeinigung TVöD 2023 inzwischen vorgenommen wurde.

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