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Beitragsbemessungsgrenze 2027: Bis zu 1.500 Euro höhere Abgaben

· Redaktion
Gehalt Sozialversicherung TVöD Besoldung

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 beschlossen. Damit rücken die Beitragsbemessungsgrenzen näher an die oberen Einkommensebenen – ab Januar 2027 steigt der Abzug vom Brutto, der Beitragssatz bleibt stabil.

Warum die Obergrenzen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Deckel: Bis zu diesem Gehaltswert fallen Sozialversicherungsbeiträge an, darüber entfällt die Beitragspflicht. Weil sich die Werte an der Lohnentwicklung orientieren, steigen sie bei guten Löhnen automatisch mit – die Bruttolöhne legten 2025 um 4,38 Prozent zu. Grundlage ist die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, deren Billigung durch den Bundesrat noch aussteht.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2027 im Überblick

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung rückt die Grenze von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat – inklusive einer Extra-Anhebung um 300 Euro, die die Kassen bei den steigenden Ausgaben entlasten soll. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt der Wert von 8.450 auf 8.850 Euro monatlich (101.400 auf 106.200 Euro jährlich). Auch Versicherungspflichtgrenze (77.400 auf 84.150 Euro) und Minijob-Grenze (603 auf 633 Euro) steigen.

Wer zahlt mehr – und wie viel?

Betroffen ist allein, wer die alte Grenze übersteigt. Faustrechnung: Bei 9.000 Euro brutto monatlich zahlt man 2027 rund 100 Euro mehr an Arbeitnehmeranteilen – im Jahr gut 1.000 Euro, in Modellrechnungen bis zu 1.543 Euro. Die Beitragssätze bleiben stabil (Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent) – entscheidend ist allein die breitere Bemessungsgrundlage.

Was das für den öffentlichen Dienst bedeutet

Von rund 3,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst trifft es vor allem Tarifangestellte mit höheren Einkommen – ab etwa Entgeltgruppe 11 aufwärts. Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, für sie zählt nur die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung; privat Krankenversierte sind unberührt. Im Gehaltsvergleichsrechner lässt sich Brutto und Netto checken, die Besoldungstabellen für Beamte stehen bereit. Zusammen mit dem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zeigt 2027, wie sich das Netto verändert.

Quellen