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BVerfG 2026: Drei Besoldungsurteile stehen an

· Redaktion
Bundesverfassungsgericht Besoldung Nachzahlung Bundesbesoldung

In Karlsruhe läuft die Zeit: Auf der Liste der geplanten Entscheidungen 2026 stehen drei große Besoldungsverfahren des Zweiten Senats, die noch in diesem Jahr fallen könnten. Bis Jahresende sind es nur noch acht Wochen – verhandelt werden sie unter Umständen jederzeit.

Die drei Verfahren im Überblick

Bei allen dreien geht es um dieselbe Frage: Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetzes?

  • Bremen: Fünf Vorlagen des dortigen Verwaltungsgerichts (2 BvL 2/16–6/16) prüfen die Besoldungsordnungen A, C und R für 2013/14.
  • Saarland: Drei Vorlagen von Obergericht und Verwaltungsgericht (2 BvL 11/18, 12/18, 14/18) betreffen die Ordnungen A und R für 2011 bis 2016.
  • Schleswig-Holstein: Zwei Vorlagen (2 BvL 13/18, 2 BvL 4/21) fragen nach der Besoldungsordnung A im Jahr 2007.

Was das Berliner Urteil verändert hat

Maßstab ist die Entscheidung vom 17. September 2025, die die Berliner A-Besoldung 2008 bis 2020 überwiegend für verfassungswidrig erklärte. Neu ist die Prekaritätsschwelle: Die unterste Besoldungsgruppe muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie erreichen und sich laufend an die Wirtschaftsentwicklung anpassen. Die Leitentscheidung gilt für alle Länder und den Bund – fast alle Haushalte haben reagiert: Bremen erhöht rückwirkend um 2,5 Prozent, Schleswig-Holstein zahlt bis zu 18.000 Euro nach, im Saarland steigen die Bezüge um 4,1 Prozent.

Was es für die Beamten bedeutet

Je weiter ein Verfahren in die Vergangenheit reicht, desto größer das mögliche Nachzahlungsvolumen: Ein Urteil über 2011 bis 2016 im Saarland oder 2007 in Schleswig-Holstein betraf Bezüge aus längst vergangenen Jahren. Ob es zu Zahlungen kommt, hängt vom Tenor und der Umsetzung durch die Länder ab. Der dbb beklagt, dass es teilweise Jahre dauere, bis die Karlsruher Vorgaben in Gesetze umgesetzt werden, und nennt das „extrem ungerecht“. Für Beamte heißt das: Widersprüche und Fristen im Blick behalten – die Rechtslage verschiebt sich mit jedem Urteil.

Folgen für Bund und andere Länder

Jede der drei Entscheidungen wird Maßstab für die übrigen Bundesländer – und für die Bundesbesoldung, über die das Kabinett bis zum 30.11. befinden soll. Der Stand ist im Artikel BAlimentG: Was ist das? nachzulesen, aktuelle Tabellen in der Besoldungsdatenbank.

Quellen