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BAlimentG: Was ist das? Aktueller Stand 2026

· Redaktion
BAlimentG Bundesbesoldung Nachzahlungen Bundesbeamte

Das BAlimentG – das Bundesalimentationsgesetz – ist das Herzstück der aktuellen Besoldungsreform im Bund: Es soll die Bezüge von rund 200.000 aktiven Bundesbeamten, 180.000 Soldatinnen und Soldaten sowie hunderttausender Versorgungsempfänger verfassungskonform machen und Nachzahlungen ab 2021 auslösen.

Was ist das BAlimentG?

Der Name steht für „Bundesalimentationsgesetz“. Es ist ein Artikelgesetz des Bundesinnenministeriums (BMI), das mehrere dienstrechtliche Vorschriften auf einen Schlag ändert. Kern ist das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes: Der Staat muss Beamtinnen und Beamten eine ihrem Amt angemessene Besoldung zahlen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Maßstab für die Mindestbesoldung in seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 und vom 17. September 2025 neu gefasst: Die Bezüge müssen künftig mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, nicht wie bisher 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung.

Was regelt das BAlimentG?

Der Referentenentwurf des BMI vom 14. April 2026 (176 Seiten) bündelt drei Bausteine:

  • 3,0 Prozent zum 1. April 2025 – rückwirkende Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge als Übertragung des Tarifabschlusses vom 6. April 2025.
  • Mindestens 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 – neu strukturierte Grundgehaltstabellen; die Stufe 1 als Einstieg entfällt in allen Gruppen der Besoldungsordnung A, Berufseinsteiger starten direkt in der Stufe 2.
  • Familienzuschlag als Doppelverdienermodell – ein fiktives Partnereinkommen (2026: 22.648 Euro brutto) wird bei der Mindestbesoldung angerechnet, der ergänzende Familienzuschlag nur noch in Ausnahmefällen.

Für 2021 bis 2026 sind Nachzahlungen vorgesehen: 736,65 Millionen Euro, darunter pauschal 138 Euro für 2021. Gesamtkosten der Reform: 3,39 Milliarden Euro. Beide Stufen zahlt der Bund seit dem Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 bereits als Abschlagszahlungen – unter Vorbehalt des Gesetzes.

Aktueller Stand im Oktober 2026

Seit dem Frühjahr stockt das Gesetz: Nach massiver Kritik von DGB, ver.di und dbb am Doppelverdienermodell wurde der Entwurf im Mai 2026 zurückgezogen und überarbeitet. Mitte Oktober 2026 ist er weiterhin in der Ressortabstimmung, das Kabinett hat nicht entschieden (30. September, 7. und 14. Oktober), ein Termin fehlt. Die Zollgewerkschaft BDZ setzt eine Frist bis zum 30. November 2026 und empfiehlt andernfalls voraussichtlich den Widerspruch. Für die Jahre ab 2021 ist ein Widerspruch nach dem BMI-Rundschreiben vom 14. Juni 2021 nicht nötig. Warum das Kabinett die Entscheidung immer wieder vertagt, erklärt unser Bericht zur Bundesbesoldung.

Was bedeutet das für Bundesbeamte?

Bis zur Verkündung sind die Abschläge von 3,0 Prozent (ab 2025) und mindestens 2,8 Prozent (ab Mai 2026) zwar im monatlichen Gehalt, aber noch nicht rechtssicher. Endgültig abgerechnet wird erst nach Inkrafttreten – inklusive der Nachzahlungen ab 2021. Die Höhe ist individuell und hängt von Besoldungsgruppe, Stufe und Familienstand ab. Zum Vergleich: die BAT-Gehaltstabellen für Angestellte des Bundes – und für den Besoldungswiderspruch läuft die Frist bis zum 31.12.2026.

FAQ: BAlimentG

Ist das BAlimentG schon in Kraft?
Nein, es ist weiterhin in der Ressortabstimmung (Stand: Mitte Oktober 2026); die beiden Prozentstufen laufen bereits als Abschläge.

Wie hoch sind die Nachzahlungen?
Pauschalbeträge gibt es nicht. Veranschlagt sind 736,65 Millionen Euro für 2021 bis April 2026, darunter pauschal 138 Euro für 2021 – individuell nach Besoldungsgruppe, Stufe und Familienstand.

Muss ich Widerspruch einlegen?
Für die Jahre ab 2021 nicht (BMI-Rundschreiben vom 14. Juni 2021). Bei weiterer Verzögerung empfehlen Gewerkschaften wie die BDZ ihren Mitgliedern künftig voraussichtlich den Widerspruch.

Was ist das fiktive Partnereinkommen?
Ein hypothetisches Zweiteinkommen bei der Mindestbesoldung: 20.000 Euro (2021 bis 2023), 20.878 (2024), 21.832 (2025) und 22.648 Euro (2026) brutto – von den Gewerkschaften verfassungsrechtlich kritisiert.

Wer ist betroffen?
Bundesbeamte, Anwärter, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfänger – rund 200.000 aktive Beamte und 180.000 Soldatinnen und Soldaten.

Quellen